Arzt

Berufsregister

Meldewesen

Kammerangehörige sind verpflichtet, die beabsichtigte Berufsausübung der zuständigen Kammer schriftlich anzuzeigen. Der Anzeige sind die für die Berufsausübung erforderlichen Zeugnisse und Bescheinigungen beizufügen. In dringenden Fällen kann die Anzeige unverzüglich nach Aufnahme der beruflichen Tätigkeit nachgeholt werden. Weitere Erläuterungen zur Mitgliedschaft, Anmeldung, Änderungsmitteilung erhalten Sie hier.

Wer ist Mitglied?

  • Angehörige der Landesärztekammer Brandenburg sind alle Ärztinnen und Ärzte, die im Land Brandenburg ihren Beruf ausüben oder, falls sie ihren Beruf nicht ausüben, ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
  • Fachwissenschaftler in der Medizin gemäß Abschnitt 2, § 3 Absatz 4 HeilBerG Land Brandenburg

Anmeldepflichten der Mitglieder

Jeder Kammerangehörige hat sich innerhalb eines Monates nach Tätigkeitsaufnahme bei der Landesärztekammer Brandenburg anzumelden und ihr die gesetzlich erforderlichen Berechtigungsnachweise vorzulegen.

Berechtigungsnachweise im Original oder amtlich beglaubigte Kopien folgender Dokumente:

  • Ärztliche Prüfung oder Staatsexamen
  • Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung der ärztlichen Tätigkeit (§ 10 BuÄO)
  • Approbationsurkunde
  • Urkunde über die Berechtigung zum Führen einer Gebiets-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung
  • Promotionsurkunde, gegebenenfalls Genehmigungsurkunde zur Führung akademischer Grade und Titel
  • Genehmigung eines im Ausland erworbenen akademischen Grades
  • einfache Kopie vom Personalausweis

bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten zusätzlich:

  • Zulassung zur kassenärztlichen Tätigkeit bzw. Niederlassungsgenehmigung

Der Kammerangehörige hat die Aufnahme, die Beendigung und jede sonstige Änderung seiner Berufsausübung schriftlich mit dem Änderungsformular oder telefonisch anzuzeigen z.B.

  • Änderung des Namens oder der Adresse
  • Änderung des Arbeitsplatzes
  • bei Promotion, Habilitation
  • Mitteilung über Arbeitslosigkeit u.s.w.
  • Erhalt der Approbation

Der Anzeige sind die Urkunden beizufügen.

Bei Tätigkeitsaufnahme in einem anderen Bundesland sollte eine Meldung mit den Angaben

  • Datum der Tätigkeitsaufnahme
  • Anschrift der neuen Arbeitsstelle

an die Ärztekammer mit dem Änderungsformular erfolgen.

Bei Tätigkeitsaufnahme aus einem anderen Bundesland, erfolgt die Ummeldung von der dort zuständigen Ärztekammer. Es wird auf die Vorlage der Originale verzichtet, wenn aus den Meldeakten ersichtlich ist, dass die Originale bereits vorgelegen haben und Kopien in der Meldeakte vorhanden sind.

Von niedergelassenen Kammerangehörigen sind An- und Abmeldungen zusätzlich vor Beginn und Ende der Tätigkeit mit Name, Gebiets-, Schwerpunkt-, Zusatzbezeichnung und Anschrift, dem für den Ort der Berufsausübung zuständigen Gesundheitsamt zu übermitteln.

Bei selbständiger Tätigkeit ist die Zahl der berufsspezifischen Mitarbeiter nach Berufsgruppen anzugeben.

Berufsregister

  • Verzeichnis aller Kammerangehörigen
  • zentrales Instrument der Selbstverwaltung
  • Aktualität und Richtigkeit ist die Basis einer individuellen Betreuung und Unterstützung der Mitglieder

Angaben zum Berufsregister:

  • Name, Geburtsname, Vorname, Geschlecht
  • Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland
  • Staatsangehörigkeit (auch frühere)
  • berufliche und private Anschrift
  • berufliche und private Telefonnummer, Fax-Nummer, Email-Adresse
  • jetzige Tätigkeit
  • Staatsexamen Approbation oder Berufsausübungserlaubnis, gegebenenfalls Arbeitsgenehmigung
  • Gebiets-, Schwerpunkt- und Zusatzbezeichnungen, für die eine Anerkennung ausgesprochen wurde, und das Gebiet, in dem derzeit die heilberufliche Tätigkeit ausgeübt wird
  • akademische Grade und Titel
  • Anerkennung einer Weiterbildung

Mitgliederzahl

Stand: 31. Dezember 2007

Ärzte insgesamt:  10.894

weiblich: 5.612
männlich: 5.282

- darunter berufstätige Ärzte insgesamt: 8.130

weiblich: 4.156
männlich: 3.974

- ohne Tätigkeit: 2.764

Einwohner je berufstätigem Arzt: 313

Autor: Frau Winzer, Referatsleiterin

Informationen zum Thema Berufshaftpflichtversicherung (PDF, 30 kByte)

Risikovorsorge durch MedProtect - Für die Absicherung von Haftpflichtansprüchen hat die Landesärztekammer Brandenburg mit der Deutschen Ärzte-Versicherung, Köln, eine Rahmenvereinbarung zur Berufshaftpflicht abgeschlossen. Hier weiterlesen... Weiter

Dokumente des Referats Meldewesen/Berufsregister

Für Sie zusammengestellte Formulare im pdf-Format zum Herunterladen. Hier weiterlesen... Weiter

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Telefon: 0355 78010 18

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Telefax: 0355 78010 1106
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