Mitglieder der Landesärztekammer Brandenburg erhalten auf Antrag einen Arztausweis. Der Arztausweis ist ein Sichtausweis und in Verbindung mit einem amtlichen Personalausweis oder Reisepass gültig.
Beantragen
Die Antragsformulare erhalten Sie im Meldewesen der Landesärztekammer Brandenburg. Sie können das Antragsformular auch im pdf-Format herunterladen.
Bitte senden Sie das Antragsformular ausgefüllt und mit zwei aktuellen Passbildern versehen der Landesärztekammer Brandenburg zu. Falls noch nicht geschehen, fügen Sie eine Kopie des Personalausweises bei.
Ausstellen
Die Ausstellung eines Arztausweises ist aus folgenden Gründen allen Kammermitgliedern (auch den ärztlichen Rentnern) zu empfehlen:
- Der Arztausweis weist den Inhaber im In- und Ausland als Arzt aus.
- Der Ausweis berechtigt den Arzt in der Apotheke rezeptpflichtige Medikamente für den persönlichen Bedarf zu erwerben.
Voraussetzung für die Ausstellung eines Arztausweises ist die Vollständigkeit aller Berufsurkunden in amtlich, notariell oder durch die ausstellende Behörde beglaubigten Kopien in der Meldeakte.
Für die Ausstellung eines Arztausweises wird eine Gebühr in Höhe von 15 Euro erhoben. Der Gebühreneinzahlungsbeleg wird Ihnen nach Eingang des ausgefüllten Antragsformulars per Post übersandt.
Der Arztausweis wird für die Dauer von fünf Jahren ausgestellt. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer wird der Ausweis von der Ärztekammer verlängert, in deren Bereich Sie gerade ärztlich tätig bzw. gemeldet sind. Die Verlängerung eines Arztausweises ist gebührenfrei.
Aushändigen
Nach Erhalt sollte der Arztausweis sofort unter dem Lichtbild eigenhändig unterschrieben werden. Nur mit Unterschrift und in Verbindung mit dem Personalausweis oder Reisepass hat der Arztausweis Gültigkeit.
Der Inhaber verpflichtet sich, den Arztausweis bei Ruhen oder Rücknahme der Approbation sofort unaufgefordert der Ärztekammer zurückzugeben sowie einen Verlust unverzüglich zu melden.
Ein eventueller Verlust des Arztausweises ist der Ärztekammer umgehend zu melden.