Arzt

e-Arztausweis

Elektronischer Arztausweis

Die Landesärztekammer Brandenburg gibt bei Bedarf elektronische Arztausweise an Brandenburger Ärztinnen und Ärzte aus.

Wesentliches Element des elektronischen Arztausweises ist ein Mikroprozessorchip der neuesten Generation mit folgenden Funktionen:

  • Authentifikation - elektronische Identitätsprüfung gegenüber technischer Systeme
  • digitale Signatur - im Sinne des deutschen Signaturgesetzes- SigG
  • Ver-/Entschlüsselung - damit können Ärztinnen und Ärzte zukünftig auf die Patientendaten der elektronischen Gesundheitskarte zugreifen, elektronische Dokumente rechtsgültig signieren und für den Versand über Datenleitungen sicher ver- und entschlüsseln

Erst mit dem elektronischen Arztausweis werden Telematikanwendungen wie z. B. das elektronische Rezept, elektronische Arzneimitteldokumentation und der elektronische Arztbrief bundesweit möglich.

Zurzeit bietet die Landesärztekammer die Anmeldung im Internen Bereich mit dem elektronischen Arztausweis an. Demnächst werden auch bei der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg Anwendungen mit dem eArztausweis etabliert.

Haben Sie Interesse an einem eArztausweis, wenden Sie sich bitte an die Landesärztekammer Brandenburg. Wir benötigen Ihr Einverständnis zur Vorbefüllung Ihres Antrags, das heißt die Stammdaten (Name, Geburtsdaten, Adressen) sind bereits in den Antragsunterlagen eingetragen. Sie bekommen ein Formular zugesandt, auf dem Sie Ihre Meldedaten überprüfen und, falls notwendig, korrigieren können. Wir teilen Ihnen dann eine Vorgangsnummer mit, mit der der Zugang beim Zertifizierungsanbieters (ZDA) erfolgt und die Antragsformulare weiter bearbeitet werden können.

Bitte informieren Sie sich jedoch vorher in den Hinweisen und Erläuterungen:

  • Homepage des zurzeit zugelassenen Zertifizierungsanbieters (ZDA) medisign GmbH, www.medisign.de
  • Wenn Sie Ihre Vorgangsnummer bereits haben, gelangen Sie hier zur Antragstellung: www.ehba.de
  • Informationen der Bundesärztekammer zum elektronischen Arztausweis finden Sie hier

Informationen zum elektronischen Arztausweis

Wie bereits von der Kassenärztlichen Vereinigung am 14. März 2011 berichtet, werden die Krankenkassen zum vierten Quartal 2011 bundesweit mit der Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) als Ersatz der Krankenversichertenkarte (KVK) beginnen. Hier weiterlesen... Weiter

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