Arzt

Gendiagnostik

Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung (FGB) nach Gendiagnostikgesetz (GenDG) und der Richtlinie der Gendiagnostikkommission (GEKO-RL)

Ärzte, die weder Facharzt für Humangenetik sind noch die Zusatzbezeichnung Medizinische Genetik besitzen, dürfen Beratungen zu genetischen Untersuchungen ab 1. Februar 2012 nur noch durchführen, wenn sie sich dafür besonders qualifiziert haben.

Mit Inkrafttreten des Gendiagnostikgesetzes (GenDG) am 1. Februar 2010 wurden Voraussetzungen und Grenzen genetischer Untersuchungen bei Menschen neu geregelt und auch die genetische Beratung auf eine gesetzliche Grundlage gestellt.

Ab dem 1.2.2012 dürfen lt. GenDG genetische Beratungen im Zusammenhang mit genetischen Untersuchungen nur noch durch speziell qualifizierte Ärztinnen und Ärzte durchgeführt werden!

Seit dem 11.7.2011 liegen mit der GEKO-Richtlinie die Anforderungen an die Qualifikation zur und Inhalte der genetischen Beratung vor. Fachärztinnen und Fachärzte für Humangenetik bzw. mit der Zusatzbezeichnung Medizinische Genetik verfügen bereits über die Qualifikation.

Abschnitt 2 des GenDG regelt sowohl die genetischen Untersuchungen zu medizinischen Zwecken als auch die Erforderlichkeiten, Inhalte und Qualifikationsanforderungen genetischer Beratungen und behält diese grundsätzlich Ärzten vor:

"Eine diagnostische genetische Untersuchung darf nur durch Ärztinnen und Ärzte und eine prädiktive genetische Untersuchung nur durch Fachärztinnen oder Fachärzte für Humangenetik oder andere Ärztinnen oder Ärzte , die sich beim Erwerb einer Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung für genetische Untersuchungen im Rahmen ihres Fachgebietes qualifiziert haben, vorgenommen werden." (§ 7 Abs. 1 GenDG, in Kraft seit 1.2.2010)

Weiter heißt es im GenDG:
"Eine genetische Beratung nach § 10 darf nur durch (in § 7 Abs. 1 GenDG genannte) Ärztinnen und Ärzte, die sich für genetische Beratungen qualifiziert haben, vorgenommen werden."( § 7 Abs. 3 GenDG, in Kraft ab 1.2.2012) Wann die Pflicht zur genetischen Beratung besteht regelt § 10 des GenDG.

Unterschieden wird zwischen diagnostischer, prädiktiver und vorgeburtlicher (Risikoabklärung) genetischer Beratung - mit gestuften Beratungspflichten und Qualifikationsanforderungen.

Grundsätzlich vermittelt lt. GEKO-Richtlinie ein 72-Std. Kurs in Verbindung mit 10 praktisch-kommunikativen Übungen* allen Ärztinnen und Ärzten, die nicht über die Facharztanerkennung für Humangenetik bzw. über die Zusatzbezeichnung Medizinische Genetik verfügen, komprimiert und systematisch relevantes Wissen entsprechend dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand und damit die notwendige theoretische Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung.

Falls Ärztinnen und Ärzte nur die Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung im Kontext der vorgeburtlichen Risikoabklärung erwerben möchten, umfasst die mindestens erforderliche Fortbildung 8 Stunden, ergänzt durch 5 praktisch-kommunikative Übungen*.

*"...Der Nachweis des Erwerbs der psychosomatischen Grundversorgung oder äquivalenter Weiterbildungs- oder Fortbildungsinhalte kann den Nachweis praktischer Übungen ersetzen." (GEKO-RL)

Über die eigenen Fachgrenzen hinausgehende genetische Beratungen sollen auch in Zukunft durch Fachärztinnen/Fachärzte für Humangenetik bzw. durch Ärztinnen/Ärzte mit der ZB Medizinische Genetik erfolgen. Ein Arzt ohne Qualifikation zur FGB kann für seine Patienten externen, entsprechend qualifizierten Sachverstand heranziehen.

Für eine Übergangszeit von fünf Jahren kann der theoretische Teil der Qualifikation durch eine bestandene Wissenskontrolle nachgewiesen werden.

Die GEKO-Richtlinie erkennt an, dass wegen der Kürze der Zeit noch kein flächendeckendes Kursangebot besteht und sieht bis zum 10.07.2016 (fünf Jahre nach Inkrafttreten der RL) alternativ zur vorgesehenen Fortbildung die erfolgreiche Teilnahme an einer direkten Wissenskontrolle für bereits praktizierende Ärzte als ausreichende Qualifikation an.

Das Referat Fortbildung und Qualitätssicherung der Landesärztekammer Brandenburg bietet diese Wissenskontrollen in Form von Präsenz-MC-Tests an.

Zusammenfassung Qualifikationserwerb:

  1. Theoretische Qualifikation zur Fachgebundenen genetischen Beratung:
  • 72 Std.Kurs
  • Alternativ ist bis zum 10.07.2016 der Zugang zu einer direkten Wissenskontrolle (20 Fragen, im Kammerbereich Brandenburg: Präsenz-MC-Test) möglich


  1. Theoretische Qualifikation zur Fachgebundenen genetischen Beratung im Kontext vorgeburtlicher Risiko-Abklärung
  • 8 Std.Kurs
  • Alternativ ist bis zum 10.07.2016 der Zugang zu einer direkten Wissenskontrolle (10 Fragen, im Kammerbereich Brandenburg: Präsenz-MC-Test) möglich

Informationen zur Wissenskontrolle

Die Wissenskontrollen werden von der Landesärztekammer Brandenburg in Form von Multiple-Choice-Verfahren durchgeführt. Hier weiterlesen... Weiter

RSS Newsfeed abonnieren  |  Was ist ein RSS Newsfeed? |  PDF schneller öffnen

Kontakt
Kontakt
Ihr Ansprechpartner:
Dipl.-Vet.-Med. Angelika Enderling
Telefon: 0355 78010-25

Fortbildung und Qualitätssicherung
Telefon: 0355 78010-25
Telefax: 0355 78010-1108
E-Mail
RSS Newsfeed
teaser_rss_bg
Zu jeder Zeit abrufbar - verpassen Sie keine Meldung, die veröffentlicht wird. RSS Newsfeed gleich abonnieren...

© 2008 Landesärztekammer Brandenburg

 

Landesärztekammer Brandenburg
Dreifertstraße 12 | 03044 Cottbus (Hauptgeschäftsstelle)
Fon 0355 78010-0 | Fax 0355 78010-1136 | Mail post@laekb.de