Zur Umsetzung hoher Hygienestandards braucht es koordinierte, wissenschaftlich begründete und vor allem in der Praxis auch erfolgreich durchsetzbare Strategien.
Die Hygieneverordnung Brandenburgs vom Februar 2012 schafft für diesen Sachverhalt eine gesetzliche Grundlage. Krankenhäuser und vergleichbare medizinisch versorgende Vorsorge- und Reha-Einrichtungen haben interdisziplinäre Hygienekommissionen zu bilden.
Das Ziel der interdisziplinären Zusammenarbeit sind Verhütung, Erkennen, Erfassung und Bekämpfung von nosokomialen Infektionen und Krankheitserregern mit Resistenzen.
Der Vorsitz der Hygienekommission obliegt der ärztlichen Leitung der Einrichtung. Als weitere medizinische Experten fungieren darin jeweils die Professionen Krankenhaushygieniker, hygienebeauftragter Arzt und Hygienefachkraft.
Goldstandard für die ärztliche Qualifikation des Krankenhaushygienikers ist ganz klar der Facharzt/die Fachärztin für Hygiene und Umweltmedizin bzw. für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie. In der Praxis kann dieser Bedarf so bundes- als auch brandenburgweit nicht gedeckt werden.
Entsprechend hat der Gesetzgeber weitere Qualifikationsmöglichkeiten eingeräumt. Danach besitzen auch Fachärzte, die eine von der Landesärztekammer entsprechend anerkannte Zusatzbezeichnung bzw. strukturierte curriculare Fortbildung abgeschlossen haben, die Qualifikation zum Krankenhaushygieniker.
Der Vorstand der Landesärztekammer hat daraufhin beschlossen, das Curriculum Krankenhaushygiene der Bundesärztekammer als Qualifikationsvoraussetzung zugrunde zu legen.
Das Curriculum sieht eine Kursfortbildung von 6 Modulen mit insgesamt 200 UE vor.
Zusätzlich ist eine zweijährige praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der Hygiene nachzuweisen. Dies geschieht am besten durch die Hinzuziehung eines Mentors, der die praktische Arbeit von Beginn an begleitet. Abgeschlossen wird die strukturierte Fortbildung durch eine Prüfung vor der Landesärztekammer Brandenburg.
Für die zweijährige Trainee-Phase ist eine fachberatende Begleitung durch einen Mentor anzustreben. Das Referat Fortbildung und Qualitätssicherung der Landesärztekammer Brandenburg setzt sich dafür ein, ab 2013 regelmäßig Workshops unter Leitung einer noch einzuberufenden Sachverständigen-Kommission Hygiene anzubieten.
Am Curriculum teilnehmen sollten alle bereits in der Funktion des Krankenhaushygienikers eingesetzten Ärzte und Ärztinnen, denn ab dem 31. Dezember 2016 muss die geforderte Qualifikation vorliegen.
Für die Qualifikation zum hygienebeauftragten Arzt ist es ausreichend, neben einer Facharztweiterbildung das erste Modul (40 Stunden) der strukturierten, curricularen Fortbildung Krankenhaushygiene der Bundesärztekammer absolviert zu haben.
Im Land Brandenburg bietet z.B. das Brandenburgische Bildungswerk solche Kurse an.
Bisher bestehende Kursangebote/Module entnehmen Sie bitte den nebenstehenden Links.
Die Kammern bemühen sich um Koordination bei der Etablierung weiterer Module.
Wir informieren entsprechend darüber an dieser Stelle.