Das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) des Landes Brandenburg ist die zuständige Behörde für die Erteilung der Approbation und Berufserlaubnis.
Bei ausländischen
Ärzten, die eine deutsche Approbation
oder eine Berufserlaubnis anstreben, prüft das
Landesamt, ob eine gleichwertige Ausbildung
vorliegt. Kann die Gleichwertigkeit der Ausbildung
nicht festgestellt werden, so muss ein
gleichwertiger Kenntnisstand durch eine Prüfung
nachgewiesen werden.
Im Auftrag des LASV führt die LÄKB diese so
genannten Kenntnisstandprüfungen durch.
Dazu wurde bei der Ärztekammer eine Sachverständigenkommission
mit kompetenten
Prüfern aus den Fachgebieten Innere Medizin,
Chirurgie und Allgemeinmedizin gebildet.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Herrn Dr. Schmidt, LÄKB
Telefon: (0355) 7 80 10 31
Email: wolf-schmidt@laekb.de
oder direkt an
Frau Fischer
Landesamt für Soziales und Versorgung
des Landes Brandenburg
Landesgesundheitsamt
Wündsdorfer Platz 3, 15838 Wünsdorf
Telefon: (033702) 7 11 17
Email: angelika.fischer@lga.brandenburg.de