Arzt

Kenntnisstandsprüfungen für ausländische Ärzte

Das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) des Landes Brandenburg ist die zuständige Behörde für die Erteilung der Approbation und Berufserlaubnis.

Bei ausländischen Ärzten, die eine deutsche Approbation oder eine Berufserlaubnis anstreben, prüft das Landesamt, ob eine gleichwertige Ausbildung vorliegt. Kann die Gleichwertigkeit der Ausbildung nicht festgestellt werden, so muss ein gleichwertiger Kenntnisstand durch eine Prüfung nachgewiesen werden. Im Auftrag des LASV führt die LÄKB diese so genannten Kenntnisstandprüfungen durch. Dazu wurde bei der Ärztekammer eine Sachverständigenkommission mit kompetenten Prüfern aus den Fachgebieten Innere Medizin, Chirurgie und Allgemeinmedizin gebildet.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Herrn Dr. Schmidt, LÄKB
Telefon: (0355) 7 80 10 31
Email: wolf-schmidt@laekb.de

oder direkt an

Frau Fischer
Landesamt für Soziales und Versorgung
des Landes Brandenburg
Landesgesundheitsamt
Wündsdorfer Platz 3, 15838 Wünsdorf
Telefon: (033702) 7 11 17
Email: angelika.fischer@lga.brandenburg.de

RSS Newsfeed abonnieren  |  Was ist ein RSS Newsfeed? |  PDF schneller öffnen

RSS Newsfeed
teaser_rss_bg
Zu jeder Zeit abrufbar - verpassen Sie keine Meldung, die veröffentlicht wird. RSS Newsfeed gleich abonnieren...

© 2008 Landesärztekammer Brandenburg

 

Landesärztekammer Brandenburg
Dreifertstraße 12 | 03044 Cottbus (Hauptgeschäftsstelle)
Fon 0355 78010-0 | Fax 0355 78010-1136 | Mail post@laekb.de