Qualifikation nach BtMVV zur Substitution opiatabhängiger Patienten -
Suchtmedizinische Grundversorgung
Opiatabhängigkeit ist eine behandlungsbedürftige, schwere chronische Krankheit.
Die substitutionsgestützte Behandlung stellt eine wissenschaftlich evaluierte Therapieform der manifesten Opiatabhängigkeit dar.
In der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) wird für den substituierenden Arzt eine von den Landesärztekammern festgelegte suchttherapeutische Mindestqualifikation gefordert.
Dabei ist der allgemein anerkannte Stand der medizinischen Wissenschaft maßgebend, den die BÄK in der RL zur Durchführung der substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger für den Arzt verbindlich dokumentiert hat.
Die Landesärztekammer Brandenburg hat in diesem Zusammenhang für ihre approbierten Kammermitglieder folgende Mindestqualifikationen substituierender Ärzte beschlossen:
- Zusatzweiterbildung Suchtmedizinische Grundversorgung
oder
- Facharztanerkennung Psychiatrie und Psychotherapie
oder
- Facharztanerkennung Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
oder
- die erfolgreiche Teilnahme an einem 50-Std.-Kurs "Suchtmedizinische Grundversorgung" nach dem "Curriculum Suchtmedizinische Grundversorgung" der BÄK