Arzt

Empfehlungen der Bundesärztekammer

Einheitlichen Bewertungskriterien für den Erwerb des freiwilligen Fortbildungszertifikates

Die Fortbildung dient dem Erhalt, der Erweiterung und Aktualisierung der in der Aus- und Weiterbildung erworbenen Kompetenzen zum Nutzen der Patienten und zur Förderung der Gesundheit. Die Fortbildungszertifizierung ist ein Angebot der Ärztekammern zur Würdigung der freiwilligen Fortbildungsbemühungen ihrer Mitglieder.

Ärztinnen und Ärzte, die ihren Beruf ausüben, sind auch von der Berufsordnung her verpflichtet, sich in dem Umfange fortzubilden, wie es zur Erhaltung und Entwicklung der zu ihrer Berufsausübung erforderlichen Fachkenntnisse notwendig ist. Ärztinnen und Ärzte müssen ihre Fortbildung gegenüber der Ärztekammer in geeigneter Form nachweisen können (§ 4 der (Muster-)Berufsordnung für die deutschen Ärztinnen und Ärzte).

Ärztinnen und Ärzte, die belegen, dass sie sich auf freiwilliger Basis besonders qualifiziert fortbilden, wird auf Antrag von der zuständigen Ärztekammer ein Fortbildungszertifikat ausgestellt. Durch ein Fortbildungszertifikat wird den Ärztinnen und Ärzten die Möglichkeit gegeben, ihre regelmäßige qualifizierte Fortbildung als Bestandteil einer Qualitätssicherungsmaßnahme (§ 5 der (Muster-)Berufsordnung) zu dokumentieren.

Die individuell unterschiedlichen Formen des Lernverhaltens und der ärztlichen Tätigkeit spiegeln sich in der Vielfalt der Fortbildungsmethoden und -medien wider. Bei der Auswahl der Fortbildungsveranstaltungen sind sowohl fachspezifische als auch interdisziplinäre Themen zu berücksichtigen.

Voraussetzungen zur Ausstellung des Fortbildungszertifikates

Das Fortbildungszertifikat wird ausgestellt, wenn:

  1. die/der approbierte Ärztin/Arzt innerhalb von fünf Jahren 250 Fortbildungspunkte erworben und dokumentiert hat und
  2. einen Antrag auf Ausstellung bei der zuständigen Ärztekammer gestellt hat.

Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen durch die Ärztekammern

Den Ärztekammern obliegt die Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen für das Fortbildungszertifikat.

Die Fortbildungsveranstalter, z. B. die offiziellen Fortbildungsorganisationen der wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaft und Berufsverbände, beantragen die Anerkennung bei der jeweils für den Ort der Veranstaltung zuständigen Ärztekammer. Voraussetzung für die Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung ist, dass der Antrag vorab den jeweiligen Ärztekammern zur Prüfung vorliegt sowie die Veranstaltung öffentlich ist und dass die Fortbildungsinhalte:

  • den Zielen der Berufsordnung und dem aktuellen medizinischen Kenntnisstand entsprechen sowie
  • Themen zur Kompetenzerhaltung vermitteln und
  • die Empfehlungen Ärztekammern für die Qualitätssicherung der ärztlichen Fortbildung (in "Leitsätze und Empfehlungen der Bundesärztekammer zur ärztlichen Fortbildung") berücksichtigen.

Die Inhalte der Fortbildungsveranstaltungen müssen frei von wirtschaftlichen Interessen sein.

Anforderungen an Fortbildungsveranstalter

Für jede Fortbildungsveranstaltung muss die Anerkennung für das Fortbildungszertifikat vorher bei der zuständigen Landesärztekammer beantragt werden. Der Antrag enthält das jeweilige Programm, die Namen des Moderators bzw. Kursleiters und der Referenten. Die Ärztekammer kategorisiert und vergibt gemäß den einheitlichen Bewertungskriterien die Zahl an Fortbildungspunkten, die bei der Veranstaltung erworben werden können. Der Veranstalter verpflichtet sich - unter Berücksichtigung einschlägiger Bestimmungen des Datenschutzes - eine Anwesenheitsliste zu führen und der Kammer auf Anforderung vorzulegen.

Bewertung von Fortbildungsmaßnahmen der Fortbildungsordnung vom 21.01.2005

Die Grundeinheit der Fortbildungsaktivitäten ist der Fortbildungspunkt. Dieser entspricht in der Regel einer akademischen Stunde (45 Minuten).

Kategorie A: Vortrag und Diskussion
1 Punkt pro Fortbildungsstunde, maximal 8 Punkte pro Tag
Kategorie B: mehrtägige Kongresse im In- und Ausland:
wenn kein Einzelnachweis entsprechend der Kategorie A bzw. C erfolgt,
3 Punkte pro 1/2 Tag bzw. 6 Punkte pro Tag
Kategorie C: Fortbildung konzeptionell vorgesehener Beteiligung jedes einzelnen Teilnehmers
(z. B. Workshop, Arbeitsgruppen, Qualitätszirkel, Balintgruppen, Kleingruppenarbeit, Supervision, Fallkonferenzen, Literaturkonferenzen, praktische Übungen):
1 Punkt pro Fortbildungseinheit
1 Zusatzpunkt pro Veranstaltung bis zu 4 Stunden, höchstens 2 Zusatzpunkte pro Tag
Kategorie D: Printmedien, Online-Medien und audiovisuelle Medien mit nachgewiesener Qualifizierung und Auswertung des Lernerfolgs in Schriftform.
1 Punkt pro Übungseinheit
Kategorie E: Selbststudium durch Fachliteratur und -bücher sowie Lehrmittel. Innerhalb der Kategorie E werden höchstens 50 Punkte für fünf Jahre anerkannt.
Kategorie F: Wissenschaftliche Veröffentlichungen und Vorträge
1. Autoren erhalten 1 Punkt pro Beitrag
2. Referenten/Qualitätszirkelmoderatoren erhalten
1 Punkt pro Beitrag/Poster/Vortrag zusätzlich zu den Punkten der Teilnehmer
Kategorie G: Hospitationen:
1 Punkt pro Stunde
höchstens 8 Punkte pro Tag
Kategorie H: Curriculär vermittelte Inhalte:
z. B. in Form von curriculären Fortbildungsmaßnahmen, Weiterbildungskursen, die nach der Weiterbildungsordnung für eine Weiterbildungsbezeichnung vorgeschrieben sind, Zusatzstudiengänge.
1 Punkt pro Fortbildungseinheit
Lernerfolgskontrolle: 1 Zusatzpunkt bei den Kategorien A und C.

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