Die Fortbildung dient dem Erhalt, der Erweiterung und Aktualisierung der in der Aus- und Weiterbildung erworbenen Kompetenzen zum Nutzen der Patienten und zur Förderung der Gesundheit. Die Fortbildungszertifizierung ist ein Angebot der Ärztekammern zur Würdigung der freiwilligen Fortbildungsbemühungen ihrer Mitglieder.
Ärztinnen und Ärzte, die ihren Beruf ausüben, sind auch von
der Berufsordnung her verpflichtet, sich in dem Umfange fortzubilden, wie es
zur Erhaltung und Entwicklung der zu ihrer Berufsausübung erforderlichen
Fachkenntnisse notwendig ist. Ärztinnen und Ärzte müssen ihre Fortbildung
gegenüber der Ärztekammer in geeigneter Form nachweisen können (§ 4 der (Muster-)Berufsordnung
für die deutschen Ärztinnen und Ärzte).
Ärztinnen und Ärzte, die belegen, dass sie sich auf
freiwilliger Basis besonders qualifiziert fortbilden, wird auf Antrag
von der zuständigen Ärztekammer ein Fortbildungszertifikat ausgestellt. Durch ein Fortbildungszertifikat wird den
Ärztinnen und Ärzten die Möglichkeit gegeben, ihre regelmäßige qualifizierte
Fortbildung als Bestandteil einer
Qualitätssicherungsmaßnahme (§ 5 der
(Muster-)Berufsordnung) zu dokumentieren.
Die individuell unterschiedlichen Formen des Lernverhaltens
und der ärztlichen Tätigkeit spiegeln sich in der Vielfalt der
Fortbildungsmethoden und -medien wider. Bei der Auswahl der
Fortbildungsveranstaltungen sind sowohl fachspezifische als auch
interdisziplinäre Themen zu berücksichtigen.
Voraussetzungen zur Ausstellung des Fortbildungszertifikates
Das Fortbildungszertifikat wird ausgestellt, wenn:
-
die/der approbierte Ärztin/Arzt innerhalb von fünf Jahren
250 Fortbildungspunkte erworben und dokumentiert hat und
-
einen Antrag auf Ausstellung bei der zuständigen
Ärztekammer gestellt hat.
Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen durch die Ärztekammern
Den Ärztekammern obliegt die Anerkennung von
Fortbildungsveranstaltungen für das Fortbildungszertifikat.
Die Fortbildungsveranstalter, z. B. die offiziellen
Fortbildungsorganisationen der wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaft
und Berufsverbände, beantragen die Anerkennung bei der jeweils für den Ort der
Veranstaltung zuständigen Ärztekammer. Voraussetzung für die Anerkennung einer
Fortbildungsveranstaltung ist, dass der Antrag vorab den jeweiligen
Ärztekammern zur Prüfung vorliegt sowie die Veranstaltung öffentlich ist und
dass die Fortbildungsinhalte:
- den
Zielen der Berufsordnung und dem aktuellen medizinischen Kenntnisstand
entsprechen sowie
- Themen
zur Kompetenzerhaltung vermitteln und
- die
Empfehlungen Ärztekammern für die Qualitätssicherung der ärztlichen
Fortbildung (in "Leitsätze und Empfehlungen der Bundesärztekammer zur
ärztlichen Fortbildung") berücksichtigen.
Die Inhalte der Fortbildungsveranstaltungen müssen frei von
wirtschaftlichen Interessen sein.
Anforderungen an Fortbildungsveranstalter
Für jede Fortbildungsveranstaltung muss die Anerkennung für
das Fortbildungszertifikat vorher bei der zuständigen Landesärztekammer
beantragt werden. Der Antrag enthält das jeweilige Programm, die Namen des
Moderators bzw. Kursleiters und der Referenten. Die Ärztekammer kategorisiert
und vergibt gemäß den einheitlichen Bewertungskriterien die Zahl an
Fortbildungspunkten, die bei der Veranstaltung erworben werden können. Der
Veranstalter verpflichtet sich - unter Berücksichtigung einschlägiger
Bestimmungen des Datenschutzes - eine Anwesenheitsliste zu führen und der
Kammer auf Anforderung vorzulegen.
Bewertung von Fortbildungsmaßnahmen der Fortbildungsordnung vom 21.01.2005
Die Grundeinheit der Fortbildungsaktivitäten ist der
Fortbildungspunkt. Dieser entspricht in der Regel einer akademischen Stunde (45
Minuten).
| Kategorie A: |
Vortrag und Diskussion 1 Punkt pro Fortbildungsstunde, maximal 8 Punkte pro Tag |
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| Kategorie B: |
mehrtägige Kongresse im In- und Ausland: |
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wenn kein
Einzelnachweis entsprechend der Kategorie A bzw. C erfolgt, 3 Punkte pro 1/2
Tag bzw. 6 Punkte pro Tag |
| Kategorie C: |
Fortbildung konzeptionell vorgesehener Beteiligung jedes einzelnen Teilnehmers (z. B. Workshop,
Arbeitsgruppen, Qualitätszirkel, Balintgruppen, Kleingruppenarbeit,
Supervision, Fallkonferenzen, Literaturkonferenzen, praktische Übungen): |
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1 Punkt pro Fortbildungseinheit |
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1 Zusatzpunkt pro Veranstaltung bis zu 4 Stunden, höchstens 2 Zusatzpunkte pro Tag |
| Kategorie D: |
Printmedien, Online-Medien und audiovisuelle
Medien mit nachgewiesener Qualifizierung und
Auswertung des Lernerfolgs in Schriftform. |
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1 Punkt pro Übungseinheit |
| Kategorie E: |
Selbststudium durch Fachliteratur
und -bücher sowie Lehrmittel. Innerhalb der Kategorie E
werden höchstens 50 Punkte für fünf Jahre
anerkannt. |
| Kategorie F: |
Wissenschaftliche Veröffentlichungen und
Vorträge 1. Autoren erhalten 1 Punkt pro Beitrag 2. Referenten/Qualitätszirkelmoderatoren
erhalten 1 Punkt pro Beitrag/Poster/Vortrag zusätzlich zu den Punkten der
Teilnehmer |
| Kategorie G: |
Hospitationen: 1 Punkt pro Stunde höchstens 8 Punkte pro Tag |
| Kategorie H: |
Curriculär vermittelte Inhalte: z. B. in
Form von curriculären Fortbildungsmaßnahmen,
Weiterbildungskursen, die nach der
Weiterbildungsordnung für eine
Weiterbildungsbezeichnung vorgeschrieben sind,
Zusatzstudiengänge. 1 Punkt pro
Fortbildungseinheit Lernerfolgskontrolle: 1 Zusatzpunkt bei den
Kategorien A und C. |