Elektronischer Informationsverteiler - EIV - startete im Herbst 2005.

Nutzung der Barcodeetiketten für die schnelle Registrierung der Fortbildungspunkte bei Ihrer Landesärztekammer

Um die enorme Datenflut zu bewältigen und die mit der Fortbildung verbundenen Prozesse besser verwalten und dokumentieren zu können, wurde an den Landesärztekammern ab Herbst 2005 ein Verfahren zur elektronischen Erfassung von Fortbildungspunkten und deren Übermittlung an die Landesärztekammern einführen, den so genannten Elektronischen Informationsverteiler (EIV).

Im Februar hat schon die Landesärztekammer Brandenburg die dazu notwendigen Voraussetzungen mit dem Verschicken der Fortbildungsausweise und den Barcode-Etiketten geschaffen. Seitdem findet man auf den Teilnehmerlisten von Fortbildungsveranstaltungen immer öfter Barcode-Etiketten. Das reicht aber nicht aus. Um eine schnelle und effektive Erfassung der Fortbildungspunkte über den Elektronischer Informationsverteiler (EIV) zu gewährleisten, muss die Teilnahme mit dem Barcode-Etikett oder der Angabe der einheitlichen Fortbildungsnummer (EFN) in den Teilnehmerlisten quittiert werden. Nur dann können die Punkte dem Konto des betreffenden Arztes zeitnah gutgeschrieben werden und sind über das Online-Fortbildungspunktekonto (Zugang zum Interner Bereich) für den Arzt sichtbar.

Fortbildungsliste Dazu die Bitte der Akademie, die Barcode-Etiketten auch für die Bestätigungen älterer Fortbildungsveranstaltungen zu benutzen. Wer also die Zettel gesammelt hat und sie jetzt bei der Landesärztekammer einreicht, sollte auf jeden Beleg ein Barcode-Etikett kleben. Damit wird die Erfassung auch älterer Teilnehmerbescheinigungen einfacher und schneller.
Barcodeetiketten können jederzeit über die Internetseite (Zugang zum Internen Bereich), per Fax oder per Telefon nachbestellt werden.
Auch die Teilnehmer der 140 Qualitätszirkel der KV sollten stets daran denken, ihre Barcode-Etiketten mitzunehmen und auf die Listen zu kleben.

Was ist der EIV?

Der Elektronische Informationsverteiler ist ein Verfahren, das dafür sorgt, dass die Fortbildungspunkte, die ein Arzt bei einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung in einem beliebigen Kammerbereich erwirbt, zeitnah am Ende der Veranstaltung auf elektronischem Wege der zuständigen Landesärztekammer übermittelt werden.
Für den Elektronischen Informationsverteiler erhält jeder Arzt von seiner zuständigen (Landes-) Ärztekammer, wie das in Brandenburg bereits geschehen ist, eine so genannte Einheitliche Fortbildungsnummer (EFN) in Form eines Barcodes. Darüber hinaus erhält jede anerkannte Fortbildungsveranstaltung eine einheitliche Veranstaltungsnummer (VNR).

Wie funktioniert der EIV?

EIV-Schaubild

Eine wechselseitige Anerkennung der Fortbildungsveranstaltungen unter den Kammern macht es möglich, dass Ärzte anerkannte Fortbildungsveranstaltungen im gesamten Bundesgebiet nutzen können. Verlagert man die Meldung der Punkte von den Ärzten auf die Veranstalter, muss sichergestellt werden, dass die Punkte eines jeden Teilnehmers zur jeweils zuständigen Landesärztekammer gelangen. Dafür sorgt der Elektronische Informationsverteiler. Er verfügt über aktuelle Stammdaten zu den Veranstaltungsnummern sowie über Information, welche Fortbildungsnummer zu welcher Kammer gehört. Diese Daten werden regelmäßig von den Kammern aktualisiert und ermöglichen die Zerifizierung und Zuordnung der vom Veranstalter eingehenden Meldungen und deren Verteilung an die richtige Landesärztekammer.

Zukünftig lesen die Fortbildungsveranstalter also mit einem Barcode-Scanner die Einheitliche Fortbildungsnummer (EFN) der teilnehmenden Ärzte einer Veranstaltung vor Ort oder später (von einer Liste) ein und übermitteln diese zusammen mit der Veranstaltungsnummer (VNR) an einen zentralen Server, der nach erfolgreichem Pilotbetrieb in der Bayerischen Landesärztekammer bei der Bundesärztekammer installiert wird. Dieser Server übernimmt die Verteilung der Meldungen auf die einzelnen Landesärztekammern.

Einige Landesärztekammern (wie Brandenburg) werden (Barcode-)Teilnehmer-Listen auch direkt entgegennehmen.

Was ist von Ärzten zu beachten?

Wenn Sie in Zukunft an einer Fortbildungsveranstaltung teilnehmen, registrieren sie ihre Teilnahme durch ihre Barcode-Etiketten, welche die Einheitlichen Fortbildungsnummern beinhalten. Sind PC und Scanner vor Ort im Einsatz, kann das Einlesen direkt mit dem Scanner in das offline verfügbare elektronische Meldeformular (unter http://www.eiv-fobi.de) erfolgen. Sind vor Ort kein PC oder Scanner im Einsatz, können z. B. die Barcode-Etiketten zur späteren Weiterverarbeitung zunächst in eine Teilnehmerliste eingeklebt werden.

Die Meldung der Teilnahme an einer Veranstaltung geschieht in Zukunft durch den Veranstalter über den Elektronischer Informationsverteiler (EIV). So wird eine regelmäßige Aktualisierung des Fortbildungspunktekontos der Ärzte bei der jeweils zuständigen Landesärztekammer unterstützt. Der Fortbildungspunktestand sollte regelmäßig von Ihnen auf der Internetseite Fortbildungspunktekonto zum Fortbildungszertifikat der Landesärztekammer (über den Zugang zum Internen Bereich) geprüft werden. Sie haben damit einen verbindlichen aktuellen Überblick über geleistete und noch zu erbringende Fortbildungsaktivitäten zur Erlangung des gesetzlich geforderten Nachweises. Für jede Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung sollte zusätzlich die Teilnahmebescheinigung aufgehoben werden.

VNR: Veranstaltungsnummer, die ein Veranstalter bei der Anerkennung seiner Fortbildungsveranstaltung von der für ihn zuständigen Landesärztekammer erhält. Die Nummer ist 19-stellig.

EFN: Einheitliche Fortbildungsnummer, die jeder im Land Brandenburg tätige Arzt von seiner Landesärztekammer bereits erhalten hat bzw. nach Neuanmeldung auch künftig erhält. Die Nummer ist 15-stellig und bundesweit einheitlich aufgebaut. Mit der EFN (im Barcode verschlüsselt) registriert sich jeder Arzt bei der Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung.

EIV: Elektronischer Informationsverteiler, Verfahren für die Elektronische Punktemeldung.

Barcode: Strichcode, der hier die EFN darstellt. Mit Hilfe eines Scanners, der an einen PC angeschlossen ist, kann der Barcode gelesen und im PC wieder in eine Nummer umgewandelt werden. So werden Fehler beim Eintippen sehr langer Nummern vermieden, zudem wird der hohe Zeitaufwand extrem verkürzt. Barcodes finden z. B. beim Darstellen von Preisen im Einzelhandel Anwendung.

Autor: läkb/bäk

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