Die ärztliche Fortbildung wurde - obwohl immer
eine Berufspflicht der Ärzte - mit dem
GMG nachweispflichtig gemacht. Der Arzt,
im engeren Sinne der Facharzt, muss seine
Fortbildung durch die Teilnahme an anerkannten
(zertifizierten) Veranstaltungen oder
anderen Aktivitäten (z.B. Internet-Fortbildung)
nachweisen. Hier weiterlesen...