Mit der Einführung der gesetzlichen Fortbildungspflicht (SGB V) und der damit verbundenen Fortbildungszertifizierung, sind Veranstalter von ärztlichen Fortbildungen verpflichtet, diese vor der Veranstaltung bei der zuständigen Ärztekammer zu beantragen.
Ab dem 1. November 2011 ist nur und ausschließlich die Onlinezertifizierung einer Fortbildungsveranstaltung möglich. Fortbildungskurse, -seminare sind spätestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn anzumelden.
Anmeldung
Melden Sie sich als Veranstalter bei der LÄK Brandenburg an.
Wo? Im Portal für Veranstalter - hier aufrufen.
Als neuer Veranstalter registrieren Sie sich unter "Noch nicht angemeldet".
Die Anmeldung als Veranstalter erfolgt einmalig. Bitte unbedingt einen Nutzernamen festlegen.
Registrierung
Nach der Registrierung als neuer Veranstalter wird ein Passwort generiert, mit dem die Anmeldung erfolgt. Die Kopierfunktion von Veranstaltungen erleichtert die Eingabe von Veranstaltungsreihen und Jahresanträgen. Ebenso können die Daten des wissenschaftlichen Leiters, der Ansprechpartner und Organisatoren kopiert werden und brauchen somit nur einmalig angelegt werden. Das Veranstaltungsprogramm und die Bögen zur Lernerfolgskontrolle und Evaluation können als Dateianhang übertragen werden.
Anerkennung der Veranstaltung
Nach Anerkennung der Veranstaltung durch die Landesärztekammer Brandenburg wird der Antragsteller per E-Mail benachrichtigt und er kann die elektronisch bereitgestellten Dokumente (Anerkennungsschreiben, Teilnehmerliste und Teilnahmebescheinigung) ausdrucken.

Teilnehmerlisten
Eine weitere Funktion bietet die Übermittlung der Teilnehmerlisten an den Elektronischen Informationsverteiler (EIV). Bitte melden Sie innerhalb von 2 Wochen nach Veranstaltungsende unter Verwendung der Zugangsnummer an den Elektronischen Informationsverteiler (EIV) oder, wenn Sie keinen Scanner einsetzen, senden Sie die Original-Teilnehmerlisten (ebenfalls innerhalb dieser Frist) an die Akademie für ärztliche Fortbildung zurück. Die erworbenen Fortbildungspunkte gelangen so zeitnah auf das persönliche Punktekonto des Arztes.