Auf der 3. Kammerversammlung am 27. November 2004 in Dahlewitz
wurde die "Satzungsregelung Fortbildung und Fortbildungszertifikat" von den Delegierten verabschiedet.
Der Gesetzgeber legte im GMG vom 1. Januar 2004 fest, dass alle berufstätigen
Fachärzte erstmalig bis zum 30. Juni 2009 die Fortbildung
der zurückliegenden fünf Jahre nachweisen müssen. Der Deutsche Ärztetag
in Bremen reagierte darauf mit dem Beschluss, alle Fortbildungsaktivitäten
der zurückliegenden Jahre, sofern sie in den Fünf-Jahres-
Zeitraum bis zur Antragstellung fallen, anzuerkennen. Damit ist eine
bundeseinheitliche Fortbildungsbewertung und Anrechenbarkeit von
Fortbildungspunkten gegeben.
Die entscheidende Aussage für das neue Fortbildungszertifikat der
Landesärztekammer Brandenburg formulierte der von den Delegierten
einmütig angenommene Vorstandsantrag:
"Ein Fortbildungszertifikat
wird erteilt, wenn der Arzt oder die Ärztin innerhalb eines der Antragstellung
vorausgehenden Zeitraums von fünf Jahren Fortbildungsmaßnahmen
abgeschlossen hat, welche in ihrer Summe die nach den
Regeln des § 6 ermittelte Mindestbewertung von 250 Punkten erreichen."
Nach der Veröffentlichung der Fortbildungssatzung im "Brandenburgischen
Ärzteblatt", welche die Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde
voraussetzt, können Anträge von Brandenburger Ärzten gestellt werden.