Arzt

Neue Fortbildungssatzung vorgestellt

Auf der 3. Kammerversammlung am 27. November 2004 in Dahlewitz wurde die "Satzungsregelung Fortbildung und Fortbildungszertifikat" von den Delegierten verabschiedet.

Der Gesetzgeber legte im GMG vom 1. Januar 2004 fest, dass alle berufstätigen Fachärzte erstmalig bis zum 30. Juni 2009 die Fortbildung der zurückliegenden fünf Jahre nachweisen müssen. Der Deutsche Ärztetag in Bremen reagierte darauf mit dem Beschluss, alle Fortbildungsaktivitäten der zurückliegenden Jahre, sofern sie in den Fünf-Jahres- Zeitraum bis zur Antragstellung fallen, anzuerkennen. Damit ist eine bundeseinheitliche Fortbildungsbewertung und Anrechenbarkeit von Fortbildungspunkten gegeben.

Die entscheidende Aussage für das neue Fortbildungszertifikat der Landesärztekammer Brandenburg formulierte der von den Delegierten einmütig angenommene Vorstandsantrag:

"Ein Fortbildungszertifikat wird erteilt, wenn der Arzt oder die Ärztin innerhalb eines der Antragstellung vorausgehenden Zeitraums von fünf Jahren Fortbildungsmaßnahmen abgeschlossen hat, welche in ihrer Summe die nach den Regeln des § 6 ermittelte Mindestbewertung von 250 Punkten erreichen."

Nach der Veröffentlichung der Fortbildungssatzung im "Brandenburgischen Ärzteblatt", welche die Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde voraussetzt, können Anträge von Brandenburger Ärzten gestellt werden.

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