Externe vergleichende Qualitätssicherung nach § 137 SGB V
Einzelne Leistungen des Faches unterliegen der Dokumentationspflicht.
Informationen aus erster Hand finden Sie auf den Seiten der
Landesgeschäftsstelle Qualitätssicherung Landesgeschäftsstelle Qualitätssicherung.
Qualitätszirkel
Im Land Brandenburg gibt es Qualitätszirkel niedergelassener Ärzte, die sich
mit Themen der Kardiologie befassen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Seiten der
KVBB (unter
Qualitätssicherung / Qualitätszirkel).