Arzt

Transfusionsmedizin

LÄK Brandenburg

  • Transfusionsgesetz und Richtlinien zur Hämotherapie der BÄK bilden ein Regelwerk, in dem ein verbindliches System der Qualitätssicherung festgeschrieben wird.
    Einrichtungen, die Blutkomponenten und/oder Plasmaderivate zur Behandlung von Hämostasestörungen einsetzen unterliegen der Überwachung der Qualitätssicherung. Dazu müssen sie einen Qualitätsbeauftragten im Benehmen mit der zuständigen Ärztekammer benennen. Dieser Qualitätsbeauftragte muss einmal jährlich einen Bericht an den Träger und an die Ärztekammer senden. Einen kurzen Überblick über die am 6. November 2005 in Kraft getretenen Änderungen (Novellierung der Hämotherapie-Richtlinien) finden Sie hier.
    Die Landesärztekammer stellt den Qualitätsbeauftragten standardisierte Berichte zur Verfügung.

    Einrichtungen, die - unter weiteren Bedingungen - nur maximal 50 Erythrozytenkonzentrate anwenden benötigen keinen Qualitätsbeauftragten. Hier müssen allerdings die ärztlichen Leiter eine Transfusionsanweisung für die Einrichtung erarbeiten, unterzeichnen und an die Ärztekammer senden. Eine Mustertransfusionsanweisung stellt die Landesärztekammer Brandenburg zu Verfügung.

    Für die administrativen Tätigkeiten zur Überwachung der Qualitätssicherung in der Hämotherapie, erhebt die Landesärztekammer Brandenburg eine Gebühr.


  • Kurse für Qualitätsbeauftragte sowie Transfusionsverantwortliche und -beauftragte bietet die Akademie für ärztliche Fortbildung an.

Ausgewählte Richtlinien / Gesetze des Fachgebietes

  • Transfusionsgesetz
  • Transfusionsgesetz - Meldeverordnung - TFGMV
  • Arzneimittelgesetz
  • Pharmabetriebsverordnung
  • Medizinprodukte-Betreiberverordnung - MPBetreibV

    Diese und weitere Verordnungen und Gesetze finden Sie auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums.

  • Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie)
  • Richtlinien für die Herstellung von Plasma für besondere Zwecke(Hyperimmunplasma)
  • Richtlinien zur Transplantation peripherer Blutstammzellen
  • Richtlinien zur Transplantation von Stammzellen aus Nabelschnurblut
  • Richtlinien der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung in der Immunhämatologie
  • Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung quantitativer laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen
    Die Richtlinien finden Sie auf den Seiten der Bundesärztekammer.

Hinweis: Ein kostenpflichtiges Musterhandbuch kann beim Berufsverband Deutscher Transfusionsmediziner e. V. angefordert werden.

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