Gesetzliche Grundlagen, Leitlinien der Ärztlichen Stelle Röntgen
Gesetzliche Grundlagen
§ 17a Abs. 3 der Verordnung zum Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen
(Röntgenverordnung - RöV) vom 08. Januar 1987 zuletzt geändert am 18. Juni 2002
§ 128 des Heilberufsgesetzes
vom 28.01.1992, Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil 1 vom
31.01.1992
Verwaltungsvorschrift des
Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen zur Durchführung der
Qualitätssicherung bei Röntgeneinrichtungen zur Untersuchung von Menschen durch die
ärztliche Stelle des Landes Brandenburg vom 04.12.1992, Amtsblatt für Brandenburg vom
21.05.1993
Die vorliegende "Orientierungshilfe" soll Ärzten im Krankenhaus und im niedergelassenen Bereich helfen, die für die jeweilige Fragestellung bestgeeigneten radiologischen und nuklearmedizinischen Untersuchungsverfahren
auszuwählen. Hier weiterlesen...
Die vorliegende Richtlinie gibt Hinweise für die nach §§ 18, 27, 28 und 36 der Röntgenverordnung
geforderten Arbeitsanweisungen und Aufzeichnungen . Hier weiterlesen...
Diese Richtlinie gilt für die Anwendung von Röntgenstrahlung am Menschen in der Heilkunde, in der Zahnheilkunde und in der medizinischen Forschung im Sinne des § 2 Nr. 8 RöV (Medizin und Zahnmedizin). Hier weiterlesen...
Richtlinie zur Durchführung der Qualitätssicherung bei Röntgeneinrichtungen zur Untersuchung oder Behandlung von Menschen nach den §§ 16 und 17 der Röntgenverordnung - vom 20. November 2003,
geändert durch Rundschreiben vom 28. April 2004,
geändert durch Rundschreiben vom 9. November 2005,
ergänzt durch Rundschreiben vom 23. Januar 2006 Hier weiterlesen...
Quelle: Bundesamt für Strahlenschutz. Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger werden mit sofortiger Wirkung sogenannte diagnostische Referenzwerte (DRW) für röntgendiagnostische und nuklearmedizinische Untersuchungen eingeführt. Die festgelegten Referenzwerte müssen bei jeder Untersuchung am Menschen zu Grunde gelegt werden. Sie gelten nicht für einzelne Patientinnen und Patienten, sondern für Patientengruppen. Hier weiterlesen...
Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen
vom 8. Januar 1987 zuletzt geändert am 18. Juni 2002. Der Text der RöV ist zur Einsicht ständig verfügbar zu halten (§18 Abs. 1 Ziff. 4 RöV). Hier weiterlesen...