Ziele:
- Feststellung, dass mit geringst möglicher Strahlenexposition eine
gute Bildqualität erreicht werden kann.
- Ermittlung der Standarddaten nach § 28 RöV
- Ermittlung der Basisdaten für die Konstanzprüfungen
komplette
Abnahmeprüfung
- vor Inbetriebnahme,
- bei Umsetzung in andere Räumlichkeiten,
- bei Betreiberwechsel (nur wenn AAS verlangt)
Ist von Hersteller oder Lieferant durchzuführen. |
Teilabnahmeprüfung
- nach jeder die Bildqualität beeinflussende Änderung der
Röntgenanlage
z.B. Strahlerwechsel, Austausch Folien oder Film, Reparatur
Nur die die Bildqualität beeinflussenden Größen sind zu bestimmen
! |
wichtige
Parameter der Abnahmeprüfung:
- Funktionsfähigkeit der Filmverarbeitung
- Übereinstimmung der eingestellten und vom Generator geschalteten
Parameter
- Genauigkeit der Feldparameter
- Abschaltdosis und Auflösungsvermögen des Bildempfängersystems
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Die Unterlagen der Abnahmeprüfung sind während der gesamten Betriebsdauer aufzubewahren. Sollte eine neue Abnahmeprüfung notwendig werden, ist die alte mindestens zwei Jahre nach der neuen Abnahmeprüfung aufzubewahren.
Sollten Teilabnahmeprüfungen notwendig gewesen sein, ersetzen diese
immer einen Teil der "Abnahmeprüfung bei Inbetriebnahme". Die Unterlagen der
Teilabnahmeprüfung sind in die Abnahmeprüfungsunterlagen einzuordnen.