Hinweise zur Protokollführung
- messen und dokumentieren Sie die Entwicklertemperatur bei jeder Konstanzprüfung
- an Entwicklungsmaschinen mit Temperaturanzeige sollte ein- bis zweimal im Monat mit
einem Thermometer nachgemessen werden
- an Tagen, an denen der Regeneratansatz (R), Neuansatz (N) oder Wartungen (W) vorgenommen
wurden, den entsprechenden Buchstaben eintragen
- nutzen Sie möglichst ein Filmformat größer 13 x 18, da dieses mitunter aus
Herstellungsgründen größeren Empfindlichkeitsschwankungen unterliegt, ein
zerschnittener Film im Format 18 x 24 sollte eventuelle Mehrkosten ausgleichen
- Tragen Sie Filmchargennummer und Verfallsdatum des Filmes ein
- Filmcharge für die Konstanzprüfung nicht länger als 3 Monate nutzen
- bei Filmchargenwechsel sollten, die neu ermittelten Zielwerte in ein neues Protokoll mit
den aktuellen Filmdaten eingetragen werden
- die Dokumentation der Messwerte in Diagrammform lässt Tendenzen schneller erkennen als
eingetragene Zahlenwerte
Bei einem normalen Neuansatz der Chemie kommt es nicht
selten vor, dass die neuen Werte der Konstanzprüfung nicht mehr in der Toleranz liegen.
Die häufigste Ursache dafür ist ein falscher Umgang mit dem Starter. Hier sollte
schnellst möglich reagiert werden. Konkret bedeutet dies, ist die Empfindlichkeit zu
hoch, wurde zu wenig Starter verwendet, ist die Empfindlichkeit zu niedrig, wurde zu viel
Starter verwendet. Durch Zugabe von geringen Mengen Starter oder, im anderen Fall, durch
Zwangsregenerierung ist die korrekte Verarbeitungschemie einzustellen. Voraussetzung für
diese Überlegung ist, dass sich die Maschine in technisch einwandfreiem Zustand befindet
(Temperatur und Regenerierraten).
| Konstanzprüfung ungefähr zur selben
Tageszeit, jedoch frühestens 1 h nach Arbeitsbeginn durchführen ! |