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Hinweise zur Ermittlung der Basisdaten

Die Belichtungszeit muss mindestens doppelt so lang wie die kürzeste schaltbare Belichtungszeit sein. Des weiteren ist darauf zu achten das es sich bei den Bezugswerten der Dosis sowie der opt. Dichte um Mittelwerte aus drei Prüfungen handelt.
Die Werte der opt. Dichte sollten zwischen 1,3 und 1,8 liegen, für die Aufnahme bei 100 kV ist die zusätzliche Kupferplatte des Prüfkörpers einzusetzen. Natürlich ist die Basisdatenermittlung erst dann durchzuführen, wenn sich die Filmverarbeitung in einem stabilen Zustand befindet und die Funktionsprüfung gemäß DIN 6868 T. 55 durchgeführt wurde.
Der für die späteren Konstanzprüfungen verantwortlichen Person, ist es dringendst zu empfehlen, bei der Basisdatenermittlung anwesend zu sein, da die Praxis zeigte, dass mitunter die Konstanzprüfung nicht mehr nachvollziehbar von ihr durchgeführt werden konnte.

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