Die
Belichtungszeit muss mindestens doppelt so lang wie die kürzeste schaltbare
Belichtungszeit sein. Des weiteren ist darauf zu achten das es sich bei den Bezugswerten
der Dosis sowie der opt. Dichte um Mittelwerte aus drei Prüfungen handelt.
Die Werte der
opt. Dichte sollten zwischen 1,3 und 1,8 liegen, für die Aufnahme bei 100 kV ist die
zusätzliche Kupferplatte des Prüfkörpers einzusetzen. Natürlich ist die
Basisdatenermittlung erst dann durchzuführen, wenn sich die Filmverarbeitung in einem
stabilen Zustand befindet und die Funktionsprüfung gemäß DIN 6868 T. 55 durchgeführt
wurde.
Der für die späteren Konstanzprüfungen verantwortlichen Person, ist es
dringendst zu empfehlen, bei der Basisdatenermittlung anwesend zu sein, da die Praxis
zeigte, dass mitunter die Konstanzprüfung nicht mehr nachvollziehbar von ihr
durchgeführt werden konnte.