Hinweise zur Konstanzprüfung an Bilddokumentationssytemen (BDS)
Die DIN V 6868 Teil 12 ist eine Vornorm, die der Öffentlichkeit zur
Prüfung und Stellungnahme vorliegt. Die endgültige Fassung kann somit von dieser Vornorm
abweichen.
Die DIN V 6868 Teil 12 gibt ein Verfahren an, mit dessen Hilfe die Konstanz maßgebender
Kenngrößen von Bilddokumentationssystemen geprüft werden kann. Sie gilt für alle
Bilddokumentationssysteme, die Bildinformationen auf Dokumentationsfilm in Form von
Grauwerten wiedergeben. Sie umfassen Video- sowie Laserkameras wie sie an bilderzeugenden
medizinischen Diagnostikgeräten verwendet werden.
Voraussetzung für die Durchführung der Konstanzprüfung ist eine abgeschlossene
Abnahmeprüfung nach DIN 6868 Teil 56. Innerhalb dieser werden die Basisdaten für die
anschließenden Konstanzprüfungen festgelegt. Die benötigten Prüfmittel für die
Konstanzprüfung sind ein Thermometer für die Prüfung der Temperatur der
Filmverarbeitung sowie ein Densitometer, wie es die DIN 6868 Teil 2 in ihrer neusten
Fassung vom Juli 1996 fordert. Ein Sensitometer ist nicht notwendig, da für diese
Prüfung eine Testbild, entweder direkt aus dem BDS oder aus der Diagnostikeinrichtung,
verwendet wird. Die bei der Abnahmeprüfung festgelegten Basisdaten sind drei bei
verschiedenen Belichtungswerten ermittelte Stufen eines Testbildes. Diese Belichtungswerte
sollen nachfolgende opt. Dichten
erzeugen.
D1 = 0,4 ± 0,1;
D2
= 1,2 ± 0,2 und D3 = 2,0 ± 0,2
Wöchentlich ist ein Testbild anzufertigen
und die bei der Abnahmeprüfung festgelegten Stufen sind mit dem Densitometer auszumessen.
Bei Vergleich der Konstanzprüfungswerte mit den Basisdaten dürfen die
Konstanzprüfungswerte folgende Toleranzen nicht überschreiten:
D1
+ 0,1 ; D2 ± 0,2 ; D3 ± 0,25
Die Werte der Konstanzprüfung werden in
Diagrammform in ein Prüfprotokoll eingetragen. Zu diesen Werten gehört auch die
Entwicklertemperatur. Die Diagrammform bietet sich aus dem Grunde an, dass sie einen
Aufschluss über eventuelle tendenziöse Veränderungen geben kann. Sollten die Toleranzen
überschritten werden, sind die verursachenden Mängel durch weitere Messungen zu suchen
und abzustellen.