"Strahlenschutzverordnung vom 20. Juli 2001 (BGBl. I S. 1714; 2002 I S. 1459), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 4. Oktober 2011 (BGBl. I S. 2000) geändert worden ist." Hier weiterlesen...
Diese Richtlinie führt aus, wie die Verordnung über den Schutz vor Schäden durch
ionisierende Strahlen (Strahlenschutzverordnung - StrlSchV) vom 20. Juli 2001, zuletzt geändert durch die Verordnung zur Änderung strahlenschutzrechtlicher Verordnungen vom 4. Oktober 2011 (Anlage B Nr. 3.1). Hier weiterlesen...
Quelle: Bundesamt für Strahlenschutz. Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger werden mit sofortiger Wirkung sogenannte diagnostische Referenzwerte (DRW) für röntgendiagnostische und nuklearmedizinische Untersuchungen eingeführt. Die festgelegten Referenzwerte müssen bei jeder Untersuchung am Menschen zu Grunde gelegt werden. Sie gelten nicht für einzelne Patientinnen und Patienten, sondern für Patientengruppen. Hier weiterlesen...