Mit der Errichtung des Zentralen Mahngerichts Berlin-Brandenburg zum 1. Juli 2006 wird auch für Brandenburg das automatisierte Mahnverfahren eingeführt.
Durch Staatsvertrag vom 13. Dezember 2005 wurde zwischen den Ländern Berlin und
Brandenburg die Errichtung eines Zentralen Mahngerichts Berlin-Brandenburg vereinbart.
Damit wird das Amtsgericht Wedding in Berlin ab 1. Juli 2006 auch für die Mahnverfahren
der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Brandenburg zuständig sein.
Somit können ab dem 1. Juli 2006 fristwahrende Mahnanträge nur noch an das
Amtsgericht Wedding
- Zentrales Mahngericht Berlin-Brandenburg -
13343 Berlin (Postanschrift),
Hausanschrift: Brunnenplatz 1, 13357 Berlin,
Besucheranschrift: Dienstgebäude Schönstedtstr. 5, 13357 Berlin,
gerichtet werden. Die bis einschließlich 30. Juni 2006 in den Brandenburger Amtsgerichten
eingehenden Anträge werden noch dort abschließend bearbeitet.
Die Bearbeitung beim Zentralen Mahngericht Berlin-Brandenburg erfolgt im automatisierten
Verfahren.
Antragsteller, die ihren allgemeinen Gerichtsstand im Land Brandenburg haben, müssen den
Antrag dann mittels eines für das automatisierte Verfahren zugelassenen Vordrucks in
der jeweils geltenden Fassung (zurzeit gilt die Fassung vom 1. Januar 2002) stellen. Die
Vordrucke sind jeweils mit Ausfüllhinweisen versehen und im Handel erhältlich. Die bisher in
Brandenburg verwendeten Vordrucke für das manuelle Mahnverfahren sind nur noch für
Mahnanträge gültig, die bis zum 30. Juni 2006 bei Brandenburgischen Amtsgerichten
eingehen.
Im automatisierten Mahnverfahren entfällt die Pflicht zur Vorauszahlung der Gerichtskosten.
Bei Erlass des Mahnbescheides wird automatisch eine Kostenrechnung nebst
Überweisungsträger erstellt und übersandt. Ab dem 1. Juli 2006 ist von der Verwendung von
Kostenmarken oder Gebührenstemplerabdrucken im Mahnverfahren abzusehen, da diese
einer besonderen Sachbearbeitung bedürfen. In diesem Fall kann eine zeitliche Verzögerung
in der Bearbeitung nicht ausgeschlossen werden.
Darüber hinaus wird auch den Brandenburger Antragstellern nunmehr die Möglichkeit
eröffnet, Mahnbescheidsanträge auf elektronischem Weg einzureichen.
Online-Mahnantrag
Für Einzelanträge kann auch das Online-Portal im Internet genutzt werden (www.online-
Mahnantrag.de).
Der "Online-Mahnantrag" ist ein elektronisches Formular, welches online
ausgefüllt und elektronisch signiert versandt werden kann.
Bei jeder Übertragung über das Internet ("ProfiMahn" oder "Online-Antrag") ist eine
elektronisch übermittelte Unterschrift und damit eine zwar handelsübliche, aber für dieses
Verfahren besonders geeignete Signaturkarte nebst Lesegerät erforderlich.
Der Online-Mahnantrag bietet sich aber auch als Ausfüllhilfe an. Der im Internet ausgefüllte
Antrag kann auf einem vorhandenen Formular (Vordruck für das automatisierte Verfahren)
lokal ausgedruckt und in Papierform versandt werden; in diesem Fall wird keine
Signaturkarte benötigt.
Weitere Informationsmöglichkeiten:
Servicetelefon
allgemein: 030 - 90156-314/343
für "ProfiMahn" und "Online-Mahnantrag": 030 - 90156-225/262,
per E-Mail
(gl@aumav.verwalt-berlin.de) oder
im Internet
http://www.berlin.de/ag-wedding
(Homepage des Amtgerichts Wedding)
http://www.profimahn.de
https://www.online-mahnantrag.de
http://www.bos-bremen.de/service
(Liste der aktuell unterstützten Signaturkarten und
Kartenlesegeräten).