Arzt

Leserbrief

Keine kostenlose Beantwortung von Anfragen der Gesundheitsämter und der LVA

Nachdem die Agentur für Arbeit auf Bundesebene verbindliche Vereinbarungen für die Honorierung ihrer Anfragen an die Vertragsärzte getroffen hat, muss an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass auf Kreisebene die Gesundheitsämter teilweise immer noch Anfragen an Ärzte richten, in denen sie gleich im Vordruck auf ihre Erwartung hinweisen, dass die Ärzte die Antworten unentgeltlich erteilen.

Auf meine Bitte hin hatte sich hierzu die Landesärztekammer Brandenburg mit einem Schreiben an das Gesundheitsamt Landkreis Oder-Spree (LOS) in Beeskow gewandt.

Ich möchte hier aus einer Mitteilung der LÄKB an mich vom 14. 1. 2005 zitieren, dass "das Gesundheitsamt LOS auf unser Bestreben hin den Passus über die kostenlose Datenübermittelung mangels Rechtsgrundlage aus den Befundanforderungen gestrichen hat" und kann aus dem praktischen Alltag bestätigen, dass sich das Gesundheitsamt seitdem daran hält.

Weiterhin war es mir ein Ärgernis, dass Patienten mit Schreiben der LVA vorsprachen, in denen sie aufgefordert wurden, beim Arzt um die Überlassung von Unterlagen oder Kopien von Unterlagen zu bitten. Von der Bezahlung dieser Befundkopien war keine Rede.
Eine Herausgabe von Originalen kommt aus schon diskutierten Gründen nicht in Frage. Den Patienten war/ist die Bezahlung weder zuzumuten noch sind sie die Zahlungspflichtigen.

Hierzu gab mir die LÄKB nach meiner entsprechenden Anfrage ein Schreiben des Leiters der Ärztlichen Abteilung der LVA Brandenburg vom 21. 2. 2005 zur Kenntnis, in welchem es heißt:
"(.....) haben wir für Kopien eine Vergütung von 26 ct pro Seite vorgesehen. Die Rechtsgrundlage dafür sehen wir in den §§ 60 ff. SGB I und § 100 SGB X."

Ich bitte alle Kollegen, hier konsequent zu sein und ihre Rechnungslegung termingerecht zu betreiben - sofern solche Regelungen vor Ort noch nicht bekannt sind, hierauf zu verweisen.

Dr. Werner Hessel,
Beeskow

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