Nachdem die Agentur für Arbeit auf Bundesebene
verbindliche Vereinbarungen für die
Honorierung ihrer Anfragen an die Vertragsärzte
getroffen hat, muss an dieser Stelle darauf
hingewiesen werden, dass auf Kreisebene
die Gesundheitsämter teilweise immer
noch Anfragen an Ärzte richten, in denen sie
gleich im Vordruck auf ihre Erwartung hinweisen,
dass die Ärzte die Antworten unentgeltlich
erteilen.
Auf meine Bitte hin hatte sich
hierzu die Landesärztekammer Brandenburg
mit einem Schreiben an das Gesundheitsamt
Landkreis Oder-Spree (LOS) in Beeskow gewandt.
Ich möchte hier aus einer Mitteilung
der LÄKB an mich vom 14. 1. 2005 zitieren, dass "das Gesundheitsamt LOS auf unser Bestreben
hin den Passus über die kostenlose
Datenübermittelung mangels Rechtsgrundlage
aus den Befundanforderungen gestrichen
hat" und kann aus dem praktischen Alltag
bestätigen, dass sich das Gesundheitsamt
seitdem daran hält.
Weiterhin war es mir ein Ärgernis, dass Patienten
mit Schreiben der LVA vorsprachen,
in denen sie aufgefordert wurden, beim Arzt
um die Überlassung von Unterlagen oder Kopien
von Unterlagen zu bitten. Von der Bezahlung
dieser Befundkopien war keine
Rede.
Eine Herausgabe von Originalen
kommt aus schon diskutierten Gründen nicht in Frage. Den Patienten war/ist die Bezahlung
weder zuzumuten noch sind sie die Zahlungspflichtigen.
Hierzu gab mir die LÄKB nach meiner entsprechenden
Anfrage ein Schreiben des Leiters
der Ärztlichen Abteilung der LVA Brandenburg
vom 21. 2. 2005 zur Kenntnis, in
welchem es heißt:
"(.....) haben wir für Kopien
eine Vergütung von 26 ct pro Seite vorgesehen.
Die Rechtsgrundlage dafür sehen wir in
den §§ 60 ff. SGB I und § 100 SGB X."
Ich bitte alle Kollegen, hier konsequent zu
sein und ihre Rechnungslegung termingerecht
zu betreiben - sofern solche Regelungen vor
Ort noch nicht bekannt sind, hierauf zu verweisen.
Dr. Werner Hessel,
Beeskow