[BÄB 01/2004] Richtlinie für die Ankündigung von Tätigkeitsschwerpunkten
Nach § 27 der Berufsordnung der Landesärztekammer
Brandenburg sind dem Arzt
sachliche, berufsbezogene Informationen gestattet,
wozu auch Tätigkeitsschwerpunkte
zählen. Die Ankündigung von Tätigkeitsschwerpunkten
setzt allerdings die Erfüllung
einiger Voraussetzungen voraus.
Der Arzt, der Tätigkeitsschwerpunkte ankündigen
will, muss zum einen sicherstellen, dass
diese Tätigkeitsschwerpunkte nicht mit offiziellen
Weiterbildungsbegriffen der Landesärztekammer
Brandenburg verwechselt
werden können. Zum anderen erfordert die
Ankündigung von Tätigkeitsschwerpunkten
einen gewissen Qualitätsnachweis.
Die einzelnen Erfordernisse für die Ankündigung
von Tätigkeitsschwerpunkten sind durch
Richtlinien der Landesärztekammer Brandenburg
geregelt worden.
Krahforst
Jur. Geschäftsführer