Arzt

§ 27 der Berufsordnung der LÄK Brandenburg

[BÄB 01/2004] Richtlinie für die Ankündigung von Tätigkeitsschwerpunkten

Nach § 27 der Berufsordnung der Landesärztekammer Brandenburg sind dem Arzt sachliche, berufsbezogene Informationen gestattet, wozu auch Tätigkeitsschwerpunkte zählen. Die Ankündigung von Tätigkeitsschwerpunkten setzt allerdings die Erfüllung einiger Voraussetzungen voraus.

Der Arzt, der Tätigkeitsschwerpunkte ankündigen will, muss zum einen sicherstellen, dass diese Tätigkeitsschwerpunkte nicht mit offiziellen Weiterbildungsbegriffen der Landesärztekammer Brandenburg verwechselt werden können. Zum anderen erfordert die Ankündigung von Tätigkeitsschwerpunkten einen gewissen Qualitätsnachweis.

Die einzelnen Erfordernisse für die Ankündigung von Tätigkeitsschwerpunkten sind durch Richtlinien der Landesärztekammer Brandenburg geregelt worden.

Krahforst
Jur. Geschäftsführer

RSS Newsfeed abonnieren  |  Was ist ein RSS Newsfeed? |  PDF schneller öffnen

RSS Newsfeed
teaser_rss_bg
Zu jeder Zeit abrufbar - verpassen Sie keine Meldung, die veröffentlicht wird. RSS Newsfeed gleich abonnieren...

© 2008 Landesärztekammer Brandenburg

 

Landesärztekammer Brandenburg
Dreifertstraße 12 | 03044 Cottbus (Hauptgeschäftsstelle)
Fon 0355 78010-0 | Fax 0355 78010-1136 | Mail post@laekb.de