Arzt

Wann ist die persönliche Eignung eines ärztlichen Weiterbilders nicht mehr gegeben?

[BÄB 01/2004] Die Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis setzt die persönliche und fachliche Eignung des Weiterbilders voraus.

Die Frage der persönlichen Eignung macht dann Schwierigkeiten, wenn der Arzt berufsrechtlich vorbelastet ist. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichtes Köln legt ein Verstoß gegen Berufspflichten den Schluss nahe, dass der Arzt auch die in der Weiterbildung obliegenden Pflichten nicht ordnungsgemäß wahrnehmen werde. Insofern reichen berechtigte Zweifel aus, um unabhängig von der fachlichen Eignung des Weiterbilders die Weiterbildungsbefugnis zu entziehen.

Begründet wird dies damit, dass der Weiterbildende seiner besonderen Vorbildfunktion bzw. der besonderen Vertrauensstellung gegenüber der Kammer als Anerkennungsbehörde sowie gegenüber der Öffentlichkeit nicht mehr gerecht wird, wenn er gegen Berufspflichten verstoßen hat.

Krahforst
Jur. Geschäftsführer

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