ArzthelferIn / MFA

Profil: Referat Ausbildung Medizinische Fachangestellte

Die Landesärztekammer ist gem. § 71 Berufsbildungsgesetz (BBiG) die zuständige Stelle für die Ausbildung und Umschulung von Medizinischen Fachangestellten (MFA) mit folgenden Aufgaben und Verantwortlichkeiten.

Beratung und Überwachung der Ausbildung und Umschulung

  • Eignungsüberprüfung der Ausbildungsstätten
    (angemessenes Verhältnis zwischen beschäftigten Fachkräften und Auszubildenden)
  • Beratung der ausbildenden Ärzte zu Ausbildungsproblemen
  • Beratung von Auszubildenden/Umschülern zu Ausbildungsbelangen
  • Einhaltung der Ausbildungsverordnung und der Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes
  • Ausbildungsberatung vor Ort durch die Ausbildungsberaterinnen:
    • an Oberstufenzentren
      (Gruppen- oder Einzelberatungen der Auszubildenden/Umschülerinnen)
    • Ausbilderberatungen in Zusammenarbeit mit den Oberstufenzentren
    • in Arztpraxen zur Ausbildungsdurchführung
      (Umgang mit der Ausbildungsverordnung, mit gesetzlichen Bestimmungen, Berichtsheftführung)
  • Beratung bei Streitigkeiten zwischen Ausbildern und Auszubildenden/Umschülerinnen

Kontrolle der Erfüllung von Auflagen und Beseitigung von Mängeln im Ausbildungsprozess

Führung des Berufsausbildungsverzeichnisses

  • Eintragung von Ausbildungsverhältnissen
  • Löschung von Ausbildungsverhältnissen

Prüfungswesen

  • Zulassungsverfahren
  • organisatorische und inhaltliche Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Zwischen- und Abschlussprüfungen

Ehrenamtlich arbeitende Gremien

Berufsbildungsausschuss (BBA) gem. §§ 77-80 BBiG

  • ist in allen Angelegenheiten der Ausbildung zu hören und zu unterrichten
  • besteht aus 18 Mitgliedern/Stellvertretern:
    6 Arbeitgebern
    6 Arbeitnehmern
    6 Lehrern

Der BBA arbeitet zeitweilig mit paritätisch zusammengesetzten Unterausschüssen zu bestimmten Problemstellungen zusammen.

Zentraler Prüfungsausschuss

  • ist verantwortlich für die Festlegung von Prüfungsaufgaben für Zwischen- und Abschlussprüfungen
  • besteht aus:
    3 Arbeitgebern
    3 Arbeitnehmern
    3 Lehrern und
    Fachberatern

Prüfungsausschüsse

  • sind verantwortlich für die Abnahme von:
    schriftlichen Abschlussprüfungen
    praktischen Abschlussprüfungen
    mündlichen Ergänzungsprüfungen
  • die Prüfungsausschüsse sind zusammengesetzt:
    aus einem Arbeitgeber
    einer Arbeitnehmerin
    einem Lehrer
  • Zur Zeit sind 15 regional tätige Prüfungsausschüsse berufen.

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