ArzthelferIn / MFA

Ausbildungsgang: Ausbildung und Umschulung zur Medizinischen Fachangestellten

Für Sie zusammengestellte Fragen und Antworten zur Ausbildung.

Wer kann ausbilden? Jeder niedergelassene Arzt, medizinische Einrichtungen, Kliniken usw. nach Absprache mit der LÄKB
Welche Voraussetzungen muss die Praxis / Einrichtung haben? Die Einstellung einer Auszubildenden ist an die Beschäftigung einer Fachkraft (Arzthelferin, Krankenschwester o.ä.) in der Praxis gebunden.
Wer kann ausgebildet werden? Schulabgänger arbeitslose Erwachsene
Erstausbildung Umschulung in verkürzter Form
Wie ist die Ausbildungsdauer? Erstausbildung Betriebliche Umschulung
drei Jahre zwei Jahre
Wie ist der Ausbildungsgang? Konzipiert als duale Ausbildung mit zwei Lernorten:
praktische Ausbildung theoretische Ausbildung
in Arztpraxis / Einrichtung
an drei Tagen pro Woche
in der Berufsschule
an zwei Tagen pro Woche
Was ist die gesetzliche Grundlage der Ausbildung bzw. Umschulung? Verordnung über die Berufsausbildung zum
Medizinischen Fachangestellten / zur Medizinischen Fachangestellten
Regelungsinhalte:
u.a. staatliche Anerkennung, Ausbildungsdauer, Ausbildungsberufsbild, Ausbildungsplan, Berichtsheftführung, Prüfungen
Welche Unterlagen stellt die Landesärztekammer Brandenburg auf Anforderung ausbildenden Arztpraxen / Einrichtungen als Informationspaket zur Verfügung?
  • Eintragungsantrag/Ausbildungs-, Umschulungsverhältnis in das Berufsausbildungsregister der Landesärztekammer Brandenburg
  • Ausbildungsverträge/Umschulungsverträge
  • Merkblatt und Richtlinie für das Ausbildungswesen der Medizinischen Fachangestellten zur Einstellung von Auszubildenden/Umschülerinnen
  • Checklisten zur Einstellung von Auszubildenden/Umschülerinnen
  • Verbindliche Empfehlungen zur Ausbildungsvergütung
  • Auszug aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz
  • Verzeichnis der Oberstufenzentren mit Fachklassen Medizinische Fachangestellte
  • Anmeldung zur Berufsschule
  • Ausbildungsverordnung, Ausbildungsrahmenplan
Wer beantwortet weitere Fragen? Rufen Sie die Landesärztekammer Brandenburg an unter Telefon: 0355 7801027, -50

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