Ausbildungsgang: Ausbildung und Umschulung zur Medizinischen Fachangestellten
Für Sie zusammengestellte Fragen und Antworten zur Ausbildung.
| Wer kann
ausbilden? |
Jeder niedergelassene Arzt, medizinische Einrichtungen, Kliniken usw. nach Absprache mit der LÄKB |
| Welche Voraussetzungen muss die Praxis / Einrichtung haben? |
Die Einstellung einer Auszubildenden ist an die Beschäftigung einer Fachkraft (Arzthelferin, Krankenschwester o.ä.) in der Praxis gebunden. |
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Wer kann ausgebildet werden? |
Schulabgänger |
arbeitslose Erwachsene |
| Erstausbildung |
Umschulung in verkürzter Form |
| Wie
ist die Ausbildungsdauer? |
Erstausbildung |
Betriebliche Umschulung |
| drei Jahre |
zwei Jahre |
| Wie
ist der Ausbildungsgang? |
Konzipiert als duale Ausbildung mit zwei Lernorten: |
| praktische Ausbildung |
theoretische Ausbildung |
in Arztpraxis / Einrichtung an drei Tagen pro Woche |
in der Berufsschule
an zwei Tagen pro Woche |
| Was ist die gesetzliche Grundlage der Ausbildung bzw. Umschulung? |
Verordnung über die Berufsausbildung zum
Medizinischen Fachangestellten / zur Medizinischen Fachangestellten
Regelungsinhalte: u.a. staatliche Anerkennung, Ausbildungsdauer, Ausbildungsberufsbild, Ausbildungsplan, Berichtsheftführung, Prüfungen |
| Welche Unterlagen stellt die Landesärztekammer Brandenburg auf Anforderung ausbildenden Arztpraxen / Einrichtungen als Informationspaket zur Verfügung? |
- Eintragungsantrag/Ausbildungs-, Umschulungsverhältnis
in das Berufsausbildungsregister der
Landesärztekammer Brandenburg
- Ausbildungsverträge/Umschulungsverträge
- Merkblatt und Richtlinie für das Ausbildungswesen
der Medizinischen Fachangestellten zur Einstellung
von Auszubildenden/Umschülerinnen
- Checklisten zur Einstellung von Auszubildenden/Umschülerinnen
- Verbindliche Empfehlungen zur Ausbildungsvergütung
- Auszug aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz
- Verzeichnis der Oberstufenzentren mit Fachklassen Medizinische Fachangestellte
- Anmeldung zur Berufsschule
- Ausbildungsverordnung, Ausbildungsrahmenplan
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| Wer beantwortet weitere Fragen? |
Rufen Sie die Landesärztekammer Brandenburg an unter Telefon: 0355 7801027, -50 |