Wie erfolgt die Ausbildung ab 01. August 2006?
Ab 1. August 2006 werden nicht mehr Arzthelferinnen, sondern Medizinische Fachangestellte nach der "Verordnung über die Berufsausbildung zum Medizinischen Fachangestellten / zur Medizinischen Fachangestellten" vom 26. April 2006 ausgebildet.
Begonnene Berufsausbildungen zur Arzthelferin laufen aus.
BÄK, 10. Mai 2006: Berufsbezeichnungen Arzthelferin und Medizinische Fachangestellte sind gleichwertig.
Die neue Berufsbezeichnung gilt ab 1. August 2006 mit Inkrafttreten der Verordnung über die Berufsausbildung zum Medizinischen Fachangestellten / zur Medizinischen Fachangestellten.
- Alle Arzthelferinnen können sich ab 1. August 2006 Medizinische Fachangestellte nennen.
- Die Bezeichnung ist nicht gesetzlich geschützt im Gegensatz zu den Berufsbezeichnungen von Gesundheitsfachberufen (wie z.B. Gesundheits- und Krankenpflegerin, Ergotherapeutin usw.).
- Eine Umschreibung der Arzthelferinnen-Prüfungszeugnisse durch die Ärztekammern ist nicht möglich.
- Nach Auskunft des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sind beide Abschlüsse bzw. Berufsbezeichnungen gleichwertig. Durch die neue Ausbildung bzw. Bezeichnung wird kein neuer Beruf geschaffen. Durch Umgestaltung in der Gesundheitsversorgung wird das Berufsbild den neuen Anforderungen angepasst.