Sie werden informiert über die Prüfungstermine der Medizinischen Fachangestellten im Frühjahr und Sommer 2012.
Die Landesärztekammer Brandenburg führt gem. Berufsbildungsgesetz die Zwischen- und Abschlussprüfung entsprechend der Ausbildungsverordnung Medizinische Fachangestellte durch.
Prüfungen 2012
Zwischenprüfung
| Termin |
Mittwoch, 28. März 2012 |
| Zeit |
14.00 bis 15.30 Uhr |
| Ort |
Oberstufenzentren |
| Prüfungsgebiete |
siehe "Schwerpunkte Zwischenprüfung MFA" |
| Anmeldeschluss |
Freitag, 17. Februar 2012 |
Teilnahmeverpflichtet sind:
- Auszubildende des 2. Ausbildungsjahres
- Umschülerinnen Ende des 1. Umschulungsjahr
Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist lt. Prüfungsordnung Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
Bei der Landesärztekammer sind folgende Unterlagen einzureichen:
-
Anmeldung des Prüflings durch den ausbildenden Arzt bzw. Träger der Ausbildung mit vorgeschriebenem Formular
- das gemäß Richtlinie geführte Berichtsheft (grau unterlegte Themen)
- Kopie der ersten Nachuntersuchung der Jugendlichen, die zu Beginn des 2. Ausbildungsjahres das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten (lt. § 33 Jugendarbeitsschutzgesetz).
Abschlussprüfung
| Termin schriftliche Prüfung |
Sonnabend, 5. Mai 2012 |
| Zeit |
09.00 bis 14.20 Uhr |
| Ort |
Oberstufenzentren |
| Prüfungsschwerpunkte |
siehe: "Schwerpunktsetzung Abschlussprüfung MFA" |
| Prüfungsbereiche: |
Prüfungsdauer |
Prüfungszeit |
Behandlungsassistenz Betriebsorganisation u. -verwaltung
Wirtschafts- und Sozialkunde |
100 Minuten
100 Minuten
60 Minuten |
09.00 bis 10.40 Uhr
11.10 bis 12.50 Uhr
13.20 bis 14.20 Uhr |
| Termine Praktische Prüfungen |
8. Juni bis 23. Juni
2012* |
| |
Der Prüfungsort wird mit dem Bescheid über die Ergebnisse der schriftlichen Prüfung mitgeteilt. |
| Anmeldeschluss |
Freitag, 16. März 2012 |
| Anmeldeschluss für vorzeitige Abschlussprüfung |
Freitag, 7. März 2012 |
Teilnahmeberechtigt an der Abschlussprüfung sind:
- Auszubildende des 3. Ausbildungsjahres, die ihre Ausbildungszeit zurückgelegt
haben
- Umschülerinnen des 2. Umschulungsjahres, die ihre Ausbildungszeit
zurückgelegt haben
- wer zur 1. oder 2. Wiederholungsprüfung zugelassen ist
- wer zur vorzeitigen Abschlussprüfung zugelassen ist
Bei der Landesärztekammer sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Anmeldung des Prüfungsbewerbers einschließlich Bestätigung über die ordnungsgemäße Führung des Berichtsheftes durch den Ausbilder/Träger der Ausbildung (das Berichtsheft ist dem Prüfungsausschuss erst am Tag der Praktischen Prüfung vorzulegen)**
- Kopie aller bisher erteilten Zeugnisses des OSZ
- Bescheinigung über Art und Umfang einer Behinderung in Kopie
Wurde die Zwischenprüfung nicht im Kammerbereich Brandenburg absolviert, so ist zusätzlich eine Kopie der Teilnahme an der Zwischenprüfung einzureichen.
Bei Wiederholungsprüfungen ist zu beachten:
Der Prüfling kann auf dem Anmeldeformular den Erlass der Prüfungsteilnahme in den Prüfungsbereichen oder -teilen beantragen, in denen mindestens ausreichende Leistungen (4) erbracht
wurden.
Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung:
Voraussetzungen gem. § 45 Berufsbildungsgesetz sowie § 9 Prüfungsordnung:
-
Notendurchschnitt über alle abgeschlossenen
Lernfelder einschließlich
der zuletzt erteilten Zeugnisnote
im Fach WiSo mindestens 2,0; dabei
keine der Noten schlechter als 3 und
zusätzlich eine aktuelle Notenübersicht
(mittels vorgeschriebenem ergänzenden
Leistungsnachweis). Der Notendurchschnitt
über alle erteilten Einzelnoten
in den noch nicht abgeschlossenen
Lernfeldern und im Fach WiSo
muss mindestens 2,4 (gut) betragen.
- Zwischenprüfungsleistungen mindestens der Note 3 entsprechend
- mindestens gute Leistungen in der praktischen Ausbildung
- inhaltlich abgeschlossene Ausbildung bis zum Zeitpunkt der praktischen Prüfung
Antragstellung:
Die Antragstellung soll durch Ausbilder/Träger der Ausbildung und Auszubildende bei der LÄK Brandenburg bis spätestens zum 7. März 2012 erfolgen.
Bei der Landesärztekammer sind folgende Unterlagen einzureichen:
Die vorgenannten Unterlagen 1. bis
3. der Anmeldung zur regulären Abschlussprüfung
sowie
4. das ordnungsgemäß geführte Berichtsheft einschließlich aller Unterschriften
5. die Bestätigung des ausbildenden Arztes über mindestens gute Leistungen in der Praxis
6. die Bestätigung durch den Ausbilder, dass die Ausbildung bis zum vorzeitigen Prüfungstermin inhaltlich abgeschlossen sein wird.
Die Zulassungslisten für die Zwischen- und Abschlussprüfung werden an den Oberstufenzentren veröffentlicht.
*Erweiterungen des
Prüfungszeitraums
bleiben der Landesärztekammer
vorbehalten
**Die Landesärztekammer
fordert in Einzelfällen
das Berichtsheft
mit der Anmeldung
zur Abschlussprüfung
an.