ArzthelferIn / MFA

Prüfungstermine 2012

Das Referat Ausbildung Medizinische Fachangestellte gibt die Prüfungstermine bekannt

Sie werden informiert über die Prüfungstermine der Medizinischen Fachangestellten im Frühjahr und Sommer 2012.

Die Landesärztekammer Brandenburg führt gem. Berufsbildungsgesetz die Zwischen- und Abschlussprüfung entsprechend der Ausbildungsverordnung Medizinische Fachangestellte durch.

Prüfungen 2012

Zwischenprüfung

Termin Mittwoch, 28. März 2012
Zeit 14.00 bis 15.30 Uhr
Ort Oberstufenzentren
Prüfungsgebiete siehe "Schwerpunkte Zwischenprüfung MFA"
Anmeldeschluss Freitag, 17. Februar 2012

Teilnahmeverpflichtet sind:

  • Auszubildende des 2. Ausbildungsjahres
  • Umschülerinnen Ende des 1. Umschulungsjahr

Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist lt. Prüfungsordnung Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.

Bei der Landesärztekammer sind folgende Unterlagen einzureichen:

  1. Anmeldung des Prüflings durch den ausbildenden Arzt bzw. Träger der Ausbildung mit vorgeschriebenem Formular
  2. das gemäß Richtlinie geführte Berichtsheft (grau unterlegte Themen)
  3. Kopie der ersten Nachuntersuchung der Jugendlichen, die zu Beginn des 2. Ausbildungsjahres das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten (lt. § 33 Jugendarbeitsschutzgesetz).

Abschlussprüfung

Termin schriftliche Prüfung Sonnabend, 5. Mai 2012
Zeit 09.00 bis 14.20 Uhr
Ort Oberstufenzentren
Prüfungsschwerpunkte siehe: "Schwerpunktsetzung Abschlussprüfung MFA"
Prüfungsbereiche:
Prüfungsdauer
Prüfungszeit
Behandlungsassistenz
Betriebsorganisation u. -verwaltung
Wirtschafts- und Sozialkunde
100 Minuten
100 Minuten
60 Minuten
09.00 bis 10.40 Uhr
11.10 bis 12.50 Uhr
13.20 bis 14.20 Uhr
Termine Praktische Prüfungen 8. Juni bis 23. Juni 2012*
 

Der Prüfungsort wird mit dem Bescheid über die Ergebnisse der schriftlichen Prüfung mitgeteilt.

Anmeldeschluss Freitag, 16. März 2012
Anmeldeschluss für vorzeitige Abschlussprüfung Freitag, 7. März 2012

Teilnahmeberechtigt an der Abschlussprüfung sind:

  • Auszubildende des 3. Ausbildungsjahres, die ihre Ausbildungszeit zurückgelegt haben
  • Umschülerinnen des 2. Umschulungsjahres, die ihre Ausbildungszeit zurückgelegt haben
  • wer zur 1. oder 2. Wiederholungsprüfung zugelassen ist
  • wer zur vorzeitigen Abschlussprüfung zugelassen ist

Bei der Landesärztekammer sind folgende Unterlagen einzureichen:

  1. Anmeldung des Prüfungsbewerbers einschließlich Bestätigung über die ordnungsgemäße Führung des Berichtsheftes durch den Ausbilder/Träger der Ausbildung (das Berichtsheft ist dem Prüfungsausschuss erst am Tag der Praktischen Prüfung vorzulegen)**
  2. Kopie aller bisher erteilten Zeugnisses des OSZ
  3. Bescheinigung über Art und Umfang einer Behinderung in Kopie

Wurde die Zwischenprüfung nicht im Kammerbereich Brandenburg absolviert, so ist zusätzlich eine Kopie der Teilnahme an der Zwischenprüfung einzureichen.

Bei Wiederholungsprüfungen ist zu beachten:
Der Prüfling kann auf dem Anmeldeformular den Erlass der Prüfungsteilnahme in den Prüfungsbereichen oder -teilen beantragen, in denen mindestens ausreichende Leistungen (4) erbracht wurden.

Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung:

Voraussetzungen gem. § 45 Berufsbildungsgesetz sowie § 9 Prüfungsordnung:

  • Notendurchschnitt über alle abgeschlossenen Lernfelder einschließlich der zuletzt erteilten Zeugnisnote im Fach WiSo mindestens 2,0; dabei keine der Noten schlechter als 3 und zusätzlich eine aktuelle Notenübersicht (mittels vorgeschriebenem ergänzenden Leistungsnachweis). Der Notendurchschnitt über alle erteilten Einzelnoten in den noch nicht abgeschlossenen Lernfeldern und im Fach WiSo muss mindestens 2,4 (gut) betragen.
  • Zwischenprüfungsleistungen mindestens der Note 3 entsprechend
  • mindestens gute Leistungen in der praktischen Ausbildung
  • inhaltlich abgeschlossene Ausbildung bis zum Zeitpunkt der praktischen Prüfung

Antragstellung:
Die Antragstellung soll durch Ausbilder/Träger der Ausbildung und Auszubildende bei der LÄK Brandenburg bis spätestens zum 7. März 2012 erfolgen.

Bei der Landesärztekammer sind folgende Unterlagen einzureichen:
Die vorgenannten Unterlagen 1. bis 3. der Anmeldung zur regulären Abschlussprüfung sowie
4. das ordnungsgemäß geführte Berichtsheft einschließlich aller Unterschriften
5. die Bestätigung des ausbildenden Arztes über mindestens gute Leistungen in der Praxis
6. die Bestätigung durch den Ausbilder, dass die Ausbildung bis zum vorzeitigen Prüfungstermin inhaltlich abgeschlossen sein wird.

Die Zulassungslisten für die Zwischen- und Abschlussprüfung werden an den Oberstufenzentren veröffentlicht.

*Erweiterungen des Prüfungszeitraums bleiben der Landesärztekammer vorbehalten
**Die Landesärztekammer fordert in Einzelfällen das Berichtsheft mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung an.

Autor: Dipl. oec. Astrid Brieger, Referatsleiterin Ausbildung Medizinischer Fachangestellter

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