ArzthelferIn / MFA

Ausbildung der Medizinischen Fachangestellten ab 1. August 2006

Neuordnung der Berufsausbildung der Arzthelferinnen

Ab dem Schuljahr 2006/2007 wurde die 22 Jahre alte "Verordnung über die Berufsausbildung zur Arzthelferin..." aufgehoben. Mit Wirkung vom 1. August 2006 trat die neue "Verordnung über die Berufsausbildung zum Medizinischen Fachangestellten / zur Medizinischen Fachangestellten" in Kraft.

Mit dieser neuen Berufsbezeichnung gehört die nicht mehr zeitgemäße "Helferinnen"-Bezeichnung der Vergangenheit an, sie folgt der bereits ebenfalls umbenannten Zahnarzt- und Tierarzthelferin, deren Berufsbezeichnung Zahnmedizinische bzw. Tiermedizinische Fachangestellte lautet.

Das Berufsbild wurde an die modernen Anforderungen der Patientenversorgung angepasst. Eine stärkere Gewichtung erhielten Praxismanagement, Kommunikation, Patientenorientierung, Prävention und Notfallmanagement.

Ziel der Berufsausbildung ist die berufliche Handlungsfähigkeit. In der neuen Ausbildungsverordnung wird dazu ausgeführt: "Die in dieser Verordnung genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sollen bezogen auf Arbeits- und Geschäftsprozesse so vermittelt werden, dass die Auszubildenden zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit befähigt werden, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren sowie das Handeln im betrieblichen Gesamtzusammenhang einschließt."

Die Ausbildungsverordnung bildet die Grundlage für die Ausbildung in der Praxis. Sie setzt sich zusammen aus:

  • der Verordnung über die Berufsausbildung und
  • dem Ausbildungsrahmenplan mit sachlicher und zeitlicher Gliederung.

Im Ausbildungsrahmenplan sind die zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in 10 Berufsbildpositionen sachlich und zeitlich festgelegt. Die in der Ausbildungsverordnung festgelegten Lern- und Ausbildungsinhalte stellen einen Mindeststandard dar.
Die neue Zeitrahmenmethode gibt zwei große Ausbildungsblöcke vor, die in jeweils 18 Monaten zu vermitteln sind:

  • Ausbildungsinhalte vor der Zwischenprüfung und
  • Ausbildungsinhalte nach der Zwischenprüfung.

Diese beiden Ausbildungsblöcke werden in vier große Ausbildungsabschnitte gegliedert, die sich aus Lernzielen verschiedener Berufsbildpositionen zusammensetzen.

Das Referat Ausbildung Arzthelfer/innen / Medizinische Fachangestellte setzte diese Vorgaben der sachlichen und zeitlichen Gliederung des Ausbildungsrahmenplans in der Gestaltung des neuen Ausbildungsnachweises/Berichtsheftes um.

Die Abschlussprüfung - Prüfungsordnung legt die Bedingungen der Abschlussprüfung fest:

Die schriftlichen Prüfungen umfassen drei Prüfungsbereiche:

Prüfungsbereiche neue zeitliche Höchstdauer
Med. Fachangestellte
Vergleich alte zeitliche Höchstdauer
Arzthelferinnen-Prüfung
1. Behandlungsassistenz 120 Minuten 120 Minuten
2. Betriebsorganisation und -verwaltung 120 Minuten 120 Minuten
3. Wirtschafts- und Sozialkunde 60 Minuten 45 Minuten
4. Praktische Prüfung 75 Minuten 45 Minuten

Die Bedeutung der Praktischen Prüfung wurde aufgewertet: die Höchstdauer beträgt 75 Minuten (vorher 45 Minuten).
Während die Praktischen Übungen der Arzthelferinnen-Abschlussprüfung nur mit einem Sechstel in die Festlegung des Gesamtprädikats eingingen, ist künftig eine Gleichgewichtung der schriftlichen Prüfungen und des praktischen Prüfungsteils in der Festlegung der Gesamtleistungsbewertung vorgeschrieben.
Die Bestehensregelung lässt nun nur ein "mangelhaft" (Note 5) in den o.g. Prüfungsbereichen zu, davor konnte die Prüfung noch mit "mangelhaft" in drei Prüfungsfächern bestanden werden. Der Praktische Prüfungsteil gilt als "Sperrfach", dass heißt, die Abschlussprüfung kann nicht mit mangelhaftem Ergebnis in der Praktischen Prüfung bestanden werden.

Die Schulen arbeiten nach neuem, ebenfalls ab 1.8.2006 geltenden Rahmenlehrplan. Das klassische Fächerprinzip wurde von Lernfeldern abgelöst. Lernfeldorientierter Berufsschulunterricht entspricht den Vorgaben der Kultusministerkonferenz von 1993 und wird bereits in vielen neu geordneten Berufen umgesetzt.
Die in den Lernfeldern aufgeführten Ziele und Inhalte sind auf die Entwicklung von Handlungskompetenz (Fach, Human- und Sozialkompetenz) der Lernenden gerichtet. Handlungs- und prozessorientierter Unterricht soll die Grundlage schaffen für

  • die Befähigung der Auszubildenden zu lebenslangem Lernen,
  • eine höhere Lernmotivation durch eigenständiges, zielgerichtetes und kontrolliertes Handeln,
  • die Ermöglichung eines Miteinander in der europäischen Entwicklung der Berufe.

Die Umsetzung der novellierten Ausbildung der Medizinischen Fachangestellten liegt in den Händen der niedergelassenen ausbildenden Ärzte und ambulanten Einrichtungen, der Landesärztekammer sowie der berufsbildenden Schulen. Zum Schuljahresbeginn werden Ausbilderberatungen zur Einführung des neuen Berufsbildes in Zusammenarbeit mit den Oberstufenzentren des Landes durchgeführt.

Gegenüberstellung von ähnlichen in der Praxis zu vermittelnden und schulischen Ausbildungsinhalten:

Ausbildungsverordnung
Vermittlung in Arztpraxis
10 Berufsbildpositionen (BBP)
Schulischer Rahmenlehrplan
12 Lernfelder (LF)
Alle 10 Berufsbildpositionen sind partiell bereits ab 1. Abj. beginnend zu erlernen
1. Abj. 2. Abj. 3. Abj.
LF 1-4 LF 5-8 LF 9-12.
1. Der Ausbildungsbetrieb 1. Im Beruf und Gesundheitswesen orientieren
12. Berufliche Perspektiven entwickeln
2. Gesundheitsschutz und Hygiene
3. Kommunikation
4. Patientenbetreuung und -beratung
3. Praxishygiene und Schutz vor Infektionskrankheiten organisieren
2. Patienten empfangen und begleiten
5. Betriebsorganisation und Qualitätsmanagement
6. Verwaltung und Abrechnung
7. Information und Dokumentation
6. Waren beschaffen und verwalten
7. Praxisabläufe im Team organisieren
8. Durchführen von Maßnahmen bei Diagnostik und Therapie unter Anleitung und Aufsicht des Arztes oder der Ärztin 4. Bei Diagnostik und Therapie von Erkrankungen des Bewegungsapparates assistieren
8.Patienten bei diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen der Erkrankung des Urogenitalsystems begleiten
9. Patienten bei diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen der Erkrankung des Verdauungssystems begleiten
10. Patienten bei kleinen chirurgischen Behandlungen begleiten und Wunden versorgen
9. Grundlagen der Prävention und Rehabilitation 11. Patienten bei der Prävention begleiten
10. Handeln bei Not- und Zwischenfällen 5. Zwischenfällen vorbeugen und in Notsituationen Hilfe leisten

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