ArzthelferIn / MFA

Fortbildungszuschuss

Fortbildungszuschuss für Arzthelferinnen/Medizinische Fachangestellte

Ihre Weiterbildung können sich Arzthelferinnen und in der Praxis mitarbeitende Ehegatten ab Dezember 2008 fördern lassen. Möglich macht es die Bildungsprämie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).

Erstattet werden 50 Prozent der Kurs- oder Prüfungsgebühren, maximal aber 500 Euro. Außerdem muss sich der Antragsteller zunächst an eine Beratungsstelle wenden. Diese prüft, ob man die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt, hilft geeignete Kurse zu finden und stellt einen Gutschein aus. Der Gutschein wird dann einfach beim Weiterbildungsanbieter abgegeben. Den Geldbetrag muss dieser später selbst einfordern.

Ob man nun die Förderung erhält oder nicht, hängt neben den jeweiligen Lerninhalten auch vom eigenen zu versteuernden Jahreseinkommen ab. Das darf bei Vollzeitkräften maximal bei 25.600 Euro (bei gemeinsamer Veranlagung mit dem Ehegatten bei 51.200 Euro) liegen. Für Teilzeitkräfte gilt jeweils der hälftige Betrag.

Dafür werden bei Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellte aber nicht nur medizinische Weiterbildungen finanziert, es seien auch andere Kurse, etwa aus dem Bereich IT, möglich, erklärt das BMBF. Und auch Beschäftigte in Mutterschaftsurlaub oder Elternzeit können sich über die Prämie beraten lassen und die Förderung erhalten.

Unter einer eigens eingerichteten Website können sich Interessenten informieren. Dort werden unter dem Menüpunkt "Weiterbildungsinteressierte" auch die Beratungsstellen genannt. Telefonisch steht für Sie die kostenlose Hotline: 0800 2623000 bereit.

Für weitere Informationen steht das Referat Ausbildung der Landesärztekammer interessierten Ärztinnen und Ärzten sowie Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten unter der Telefonnummer 0355/7801026 gern zur Verfügung.

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