Nach Beschluss des Berufsbildungsausschusses vom 18. November 2009 hat der Vorstand der Landesärztekammer Brandenburg in seiner Sitzung am12.12.2009 gem. §§ 54 und 56 des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005 (BGB l. I S. 931) die nachfolgende Fortbildungsprüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen zur Fachwirtin/zum Fachwirt für ambulante medizinische Versorgung beschlossen, die durch Erlass des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (AZ: 22-6410) vom 12. Februar 2010
genehmigt worden ist. Hier weiterlesen...