Zur Einstellung von Auszubildenden vom 20.06.1992
geändert am 19.04.1996 [Beschluss Nr. V/481/19.04.96/45], redaktionell geändert zum Zeitpunkt der Berufsbild-Neuordnung am 26.04.2006 unter Angleichung an die Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) vom 01.04.2005. Hier weiterlesen...
Das Führen des Berichtsheftes ist Pflicht der Auszubildenden. Das Berichtsheft ist als schriftlicher Ausbildungsnachweis regelmäßig während der Ausbildungszeit zu führen. Hier weiterlesen...