Nach Beschluss des Berufsbildungsausschusses vom 18. November 2009 hat der Vorstand der Landesärztekammer Brandenburg in seiner Sitzung am12.12.2009 gem. §§ 54 und 56 des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931) die nachfolgende Fortbildungsprüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen zur Fachwirtin/zum Fachwirt für ambulante medizinische Versorgung beschlossen, die durch Erlass des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (AZ: 22-6410) vom 12. Februar 2010
genehmigt worden ist. Hier weiterlesen...