Panoramabild der Kammer

Kammerversammlung

In der 6. Legislaturperiode der Kammerversammlung sind 73 Delegierte im Land Brandenburg tätig. Sie wurden für die Zeit von 2008 bis 2012 von 40,17 % aller Kammerangehörigen gewählt.

Die Fraktionen werden am 06. September 2008 gebildet.

Nach Tätigkeiten setzten sich die 73 Delegierten der 6. Legislaturperiode wie folgt zusammen:

  • in einer Niederlassung tätig: 42 Delegierte
  • im Krankenhaus tätig: 22 Delegierte, darunter 6 leitend, d. h. als ärztlicher Direktor, Chefarzt oder leitender Arzt tätig
  • bei Behörden tätig: 4 Delegierte
  • sonstig Tätige: 3 Delegierte
  • ohne Tätigkeit: 2 Delegierte

Die Kammerversammlung ist nach § 21 Heilberufsgesetz zuständig für die Beschlussfassung über:

  • Hauptsatzung,
  • Wahlordnung,
  • Geschäftsordnung,
  • Berufsordnung,
  • Bereitschaftsdienstordnung,
  • Weiterbildungsordnung,
  • Haushalts- und Kassenordnung,
  • Satzung zur Festlegung des Haushaltplanes,
  • Beitragsordnung,
  • Gebührenordnung,
  • Satzung zur Errichtung von Ethikkommissionen,
  • Satzung zur Errichtung von Gutachter- und Schlichtungsstellen nach § 7 Abs. 2,
  • Fortbildungsordnung,
  • Einrichtung von Fürsorge- und Versorgungseinrichtungen,
  • Entlastung des Vorstandes aufgrund des von ihm vorgelegten Jahresberichtes und der Jahresrechnung,
  • Entsendung von Mitgliedern in Arbeitsgemeinschaften ,
  • sonst durch die Hauptsatzung oder andere Satzung ihr zugewiesene Aufgaben,
  • die sonstigen Satzungen.

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