In der 7. Legislaturperiode der Kammerversammlung sind 82 Delegierte im Land Brandenburg tätig. Sie wurden für die Zeit von 2012 bis 2016 von 39,07 % aller Kammerangehörigen gewählt.
Die Fraktionen werden am 17. November 2012 gebildet.
Nach Tätigkeiten setzten sich die 82 Delegierten der 7. Legislaturperiode wie folgt zusammen:
- in einer Niederlassung tätig: 50 Delegierte
- im Krankenhaus tätig: 21 Delegierte, darunter 6 leitend, d. h. als ärztlicher
Direktor, Chefarzt oder leitender Arzt tätig
- bei Behörden tätig: 4 Delegierte
- sonstig Tätige: 3 Delegierte
- ohne Tätigkeit: 4 Delegierte
Die Kammerversammlung ist nach § 21 Heilberufsgesetz zuständig für die Beschlussfassung über:
- Hauptsatzung,
- Wahlordnung,
- Geschäftsordnung,
- Berufsordnung,
- Bereitschaftsdienstordnung,
- Weiterbildungsordnung,
- Haushalts- und Kassenordnung,
- Satzung zur Festlegung des Haushaltplanes,
- Beitragsordnung,
- Gebührenordnung,
- Satzung zur Errichtung von Ethikkommissionen,
- Satzung zur Errichtung von Gutachter- und Schlichtungsstellen nach § 7 Abs. 2,
- Fortbildungsordnung,
- Einrichtung von Fürsorge- und Versorgungseinrichtungen,
- Entlastung des Vorstandes aufgrund des von ihm vorgelegten Jahresberichtes und der Jahresrechnung,
- Entsendung von Mitgliedern in Arbeitsgemeinschaften ,
- sonst durch die Hauptsatzung oder andere Satzung ihr zugewiesene Aufgaben,
- die sonstigen Satzungen.