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Hinweis

Meldepflicht bei der Influenza A/H1N1 geändert

Meldepflicht künftig nur noch im Todesfall.

Das Bundesministerium für Gesundheit informiert: Die Meldepflicht der Ärztinnen und Ärzte, die am 30. April 2009 nach Ausbruch der Influenza eingeführt worden war, wurde angepasst. Die Änderung trat am 14. November 2009 in Kraft. Künftig muss nicht mehr jeder Verdachtsfall und jede Erkrankung von den Ärztinnen und Ärzten an das Gesundheitsamt gemeldet werden. Weiterhin zu melden ist der Tod an der Influenza A/H1N1. Weitere Informationen finden Sie unter:
bmg.de

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