Die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Brandenburg hat als oberste Instanz der ärztlichen Selbstverwaltung ihren Vorstand beauftragt, die politischen und wirtschaftlichen Auswirkungen eines Umzugs der Hauptgeschäftsstelle von Cottbus nach Potsdam zu prüfen.
Der Auftrag steht im Zusammenhang mit der Entscheidung der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg, ihre Verwaltung in der Landeshauptstadt in einem Neubau zu bündeln. Der Vorstand wird die Ergebnisse der Prüfung im April 2012 vorlegen.
Die Landesärztekammer wird dabei zu bewerten haben, an welchem Ort sie ihre Aufgaben am besten erfüllen kann. Diese liegen bekanntlich in Bereichen wie der Fort- und Weiterbildung oder der Qualitätssicherung. Die räumliche Nähe zu den wichtigen Entscheidungsträgern auf Landesebene in der Mitte Brandenburgs, aber auch die Nähe zur Bundesärztekammer könnten erhebliche Synergieeffekte zum Vorteil sowohl der Ärzteschaft als auch der Patienten schaffen.
Für die individuelle Entscheidung eines Mediziners, sich in einem bestimmten Gebiet des Landes niederzulassen, wird der Verwaltungssitz der Landesärztekammer indes keine Rolle spielen. Dies wird letztlich maßgeblich durch Bundesgesetze sowie konkrete Maßnahmen der Kassenärztlichen Vereinigung bzw. der Landesregierung beeinflusst.