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Hinweis

Influenza A/H1N1

Die aktuellen Informationen finden Sie auf den folgenden Seiten:

Den aktuellen Stand, umfangreiche Informationen sowie die nötigen Formulare zum Download bietet das Robert-Koch-Institut:
RKI - Schweinegrippe

Das Bundesministerium für Gesundheit informiert: Die Meldepflicht der Ärztinnen und Ärzte, die am 30. April 2009 nach Ausbruch der Influenza eingeführt worden war, wurde angepasst. Die Änderung trat am 14. November 2009 in Kraft. Künftig muss nicht mehr jeder Verdachtsfall und jede Erkrankung von den Ärztinnen und Ärzten an das Gesundheitsamt gemeldet werden. Weiterhin zu melden ist der Tod an der Influenza A/H1N1.
bmg.de

Neueste Informationen für das Land Brandenburg werden auf den Seiten des MASGF eingestellt. Hier finden Sie auch die vom MASGF herausgegebene Checkliste Neue Influenza (A/H1N1) - Für Arztpraxen und Kliniken
masgf.brandenburg.de

Allgemeinverständliche Empfehlungen zum Verhalten im Verdachts- und Krankheitsfall bietet die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
BZgA

Unter dem Titel "Influenzapandemie - Risikomanagement in Arztpraxen" haben BÄK, Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienste und Wohlfahrtspflege (BGW) eine Handlungsanleitung für Infektionshygienische und arbeitsschutzrechtliche Maßnahmen für Arztpraxen erarbeitet.
Risikomanagement in Arztpraxen

Das Auswärtige Amt stellt auf seinen Internetseiten Reiseinformationen zur Verfügung. insbesondere zum Thema "Schweinegrippe" Reisehinweise für Mexiko und USA:
Auswärtiges Amt

Die WHO informiert auf ihrer Internetseite zum Thema (Englisch):
WHO - Schweinegrippe

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