Die beiden Vorstände der Landesärztekammer Brandenburg und der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg haben sich am 24. Januar 2007 zu einer Abstimmung von Fragen und Aufgaben an einen Tisch gesetzt. Die Themen ergaben sich vielfach aus Forderungen der Politik.
Eingangs wurde die Umsetzung des neuen Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes angesprochen. Da hier teilweise Fragen des Sozialrechts und Berufsrechts miteinander kollidieren, wurde beraten, wie sich beide Körperschaften in diesen Fragen partnerschaftlich verhalten können. Die Problemzonen sollen benannt und Handlungsgrundlagen für beide entwickelt werden. Es sollen gemeinsame Regelungen gefunden werden bis zur Vorlage des Bundesmantelvertrages. Hierfür wurde eine Arbeitsgruppe aus beiden Körperschaften benannt, die u.a. Vorschläge für die Klärung von Detail-Fragen zur Umsetzung vorlegen soll.
Beraten wurde der Passus aus dem brandenburgischen Bestattungsgesetz, nach dem ein notfalldienst- oder rettungsdiensttätiger Arzt unverzüglich eine vorläufige Bescheinigung über die Feststellung des Todes auszustellen habe.
Es wurde sich auf eine gemeinsame Arbeitsgruppe beider Körperschaften verständigt, die relevante Fälle zusammenträgt und versucht, ein "Statut Leichenschau" vorzulegen.
Nach der neuen Weiterbildungsordnung darf jeder Facharzt impfen, ohne einen entsprechenden Kursnachweis vorlegen zu müssen. Beide Körperschaften empfehlen aus Qualitätsgründen eine aktive fakultative Teilnahme.
Fachwissenschaftler der Medizin in der Kassenärztlichen Vereinigung erhalten die Möglichkeit, einen Nachweis im Fortbildungskonto bei der Landesärztekammer führen zu können.
Problemkomplexe, die sich aus der In-Kraft-Setzung des GKV-Wettbewerbstärkungsgesetzes ergeben, sollen in einem gemeinsamen Interview des Präsidenten der Landesärztekammer und des Vorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigung dargestellt werden. Hierzu wird es auch einen gemeinsamen Brief des KV-Vorsitzenden und des Kammer-Präsidenten an Ministerpräsident Platzeck geben.
Beraten wurde auch die Änderung der gemeinsamen Bereitschaftsdienstordnung im Punkt "Erreichbarkeit des Arztes". Hierzu sollen der Situation in der Praxis angemessene Modifizierungen erfolgen.
Beide Vorstände verständigten sich zum Abschluss der Beratung diese kollegialen Beratungen fortzusetzen und eine weitere Beratung noch in diesem Jahr durchzuführen.
Quelle: BÄB 03/2007, Dr. R. Heiber, Hauptgeschäftsführer der Landesärztekammer Brandenburg