Vorstand berät mit Apothekerkammer.
Neben der Berichterstattung aus dem zurückliegenden Arbeitszeitraum
der vorhergehenden Vorstandssitzung wurde gemäß Haushaltssatzung
eine Zwischenabrechnung zur Jahresrechnung 2006 vorgelegt
sowie weitere Kliniken als Weiterbildungsstätten zugelassen.
Es wurden neue Prüfungsausschüsse
benannt und die Gutachterliste in der Position "Unfallchirurgie"
erweitert.
Der Vorstand beschäftigte sich mit der Frage nach der Notwendigkeit
des bisher bestehenden Impfzertifikates auf der Grundlage der
neuen Weiterbildungsordnung und kam zu der Entscheidung, dass
der Beschluss vom 31.03.2000 aufgehoben wird, da nach den allgemeinen
Bestimmungen der neuen Weiterbildungsordnung präventive
Maßnahmen - wie das Impfen - zu den ärztlichen Grundkenntnissen
zu rechnen sind.
Der Ärztliche Fortbildungskongress der Landesärztekammer Brandenburg
für das Jahr 2007, der unter der wissenschaftlichen Leitung
der Akademie für ärztliche Fortbildung läuft, wurde als 8. Kongress
für die Zeit vom 2. bis 3.11.2007 wieder nach Dahlewitz beschlossen.
Über die Inhalte wird das Brandenburgische Ärzteblatt in der
nächsten Zeit detailliert informieren. Es ist wiederum vorgesehen, den
Kongress durch ein berufspolitisches Forum unter Leitung des Präsidenten
zu begleiten.
Zu Beginn der Vorstandssitzung lud Präsident Dr. Wolter den Vorstand
der Landesapothekerkammer zu einer Beratungsrunde ein. Als Gäste
waren der Präsident der Landesapothekerkammer, Herr Dr. Kögel,
sowie seine beiden Vize-Präsidenten und die Geschäftsführerin der Einladung
gefolgt. Man wollte Positionen zu den die beiden Heilberufskammern
betreffenden Schnittstellen, wie zum Beispiel Impfberatungsaktionen
und zur Situation des Hausarztes als Ansprechpartner der
Politik, beraten. Apothekerkammerpräsident Dr. Kögel schlug unter anderem
vor, sich zu Fragen der Berufsordnung der Apotheker und Ärzte
auszutauschen. Die Landesärztekammer erklärte, warum sie mit der
Impfberatungsaktion in den Apotheken einige Probleme habe. Die
Apothekerseite stellte ihre Position dar. Am Ende wurde festgestellt, dass
eine Impfpflicht notwendig sei, die von den Kassen zu bezahlen sei.
Dr. R. Heiber
Hauptgeschäftsführer