In seinem Bericht begrüßte der Präsident die Streiks der Klinikärzte als auch die Proteste der niedergelassenen Kollegen. Er übt Kritik an der geplanten Novellierung des Vertragsarztrechts, berichtet über zwei Modellprojekte und erläutert den Delegierten die Mängel des Gewebegesetzes.
Präsident steht hinter den Protestaktionen
Die seit Monaten anhaltende Streikwelle bezeichnet der Präsident Dr. Udo Wolter als wichtigstes Ereignis in der Geschichte der deutschen Ärzteschaft. Er begrüßte die Streiks der Klinikärzte und die Proteste der niedergelassenen Kollegen. Die Ärzte in Brandenburg beteiligten sich zu verhalten an den Aktionen. Kein einziger Patient sei durch die Streiks und Protestaktionen zu Schaden gekommen, so Wolter.
Deutliche Worte fand Dr. Wolter für Hartmut Möllring, Verhandlungsführer der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL). Dieser habe versucht, eine einprozentige Lohnsteigerung als Plus von 16 Prozent zu verkaufen.
Maßnahmen gegen Ärztemangel?
Kritik übte Dr. Wolter an der geplanten Novellierung des Vertragsarztrechts. Der Gesetzgeber will das ärztliche Berufsrecht vom Sozialrecht trennen.
Zitat: "Das Gesetz sollte eigentlich zur Verbesserung der Situation beitragen".
In einigen vorgesehenen Neuregelungen wird sozialrechtlich, aber nicht unter Bezug auf das Berufsrecht definiert, unter welchen Voraussetzungen
- die Anstellung von Ärzten,
- die Tätigkeit an weiteren Orten,
- die gemeinsame Berufsausübung und die "Wanderung von Vertragsärzten an Sitzen der überörtlichen Gemeinschaftspraxis"
möglich ist.
Bezüge zu den "landesrechtlichen Vorschriften" werden in dem vorliegenden Referentenentwurf gestrichen. Die Bezüge, welche die Berufsausübung regeln,
sind im Sozialgesetzbuch V und der Ärzte-Zulassungsverordnung festgeschrieben.
Sollte die Rechtsänderung kommen, könnten Ärzte gezwungen sein, eine berufsrechtlich verbotene Berufsausübung im Vertragsarztbereich durchzuführen.
Zitat: "Sozialrecht kann nicht vor Berufsrecht gehen".
Modellprojekt mit Gemeindeschwestern in Mecklenburg-Vorpommern.
Realisierung auch in Brandenburg?
Die Wiedereinführung von Gemeindeschwestern in unterversorgten Gebieten soll die Situation entschärfen.
Das Projekt aus Mecklenburg-Vorpommern arbeitet mit modernster Kommunikationstechnik. Die Gemeindeschwester steht per Laptop, Funkverbindung und Bildtelefon in ständigem Kontakt zum Hausarzt. Sie untersucht die Patienten zu Hause und sendet die Daten des Patienten auf elektronischem Wege an den Hausarzt. Dieser bewertet die Daten.
Dr. Udo Wolter steht der Idee positiv gegenüber, sieht aber auch massive Probleme bei der Umsetzung.
Zitat: "Wann soll sich ein Arzt mit den Daten der Patienten befassen? In einer Region mit Ärztemangel, in der ein Arzt ohnehin schon überdurchschnittlich viele Patienten zu betreuen hat, ist das kaum möglich."
Kritisch sieht er auch die Pläne des brandenburgischen Sozialministeriums, einen entsprechenden Modellversuch in Lübbenau zu starten.
Zitat: "Wie soll man herausfinden, ob eine Maßnahme zur Eindämmung des Ärztemangels greift, wenn es in der Testregion gar keinen Ärztemangel gibt."
Modellprojekt "Hausärztliche Versorgung"
Damit der ärztliche Nachwuchs dem Arbeitsmarkt so schnell wie möglich zur Verfügung
steht, hat die LÄKB mit der KVBB ein Modellprojekt "Hausärztliche Versorgung" gestartet.
Dr. Udo Wolter erklärte, dass man im Rahmen dieses Projekts erproben wolle,
inwiefern sich die Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin durchgängig in
Kliniken und ambulant gestalten lasse.
Ziel sei es, die in der allgemeinmedizinischen Weiterbildung oft bestehenden Pausen so gering wie möglich zu halten.
Medizinisch-ethische Themen
Dr. Wolter erläuterte den Delegierten die Mängel des geplanten Gewebegesetzes.
Nach dem Willen des Bundesgesundheitsministeriums soll der Umgang mit menschlichen Zellen und Geweben künftig in weiten Teilen dem Arzneimittelgesetz zugeordnet werden.
Kritik: Der vorliegende Gesetzentwurf räumt der Organtransplantation keine Vorrangstellung vor der Gewebegewinnung ein.
Zitat: "Und das, obwohl wir ohnehin schon viel zu wenige Organspender haben."
Für Arzneimittel gibt es kein Handelsverbot. Gewebe könnten nach dem derzeitigen
Gesetzentwurf zu gewerblichen Zwecken genutzt werden.
Zitat: "Wo sind wir ethisch hingekommen?"
Zwangsweise Verabreichung von Brechmitteln bei Drogendealern
Dr. Wolter wies nachdrücklich darauf hin, dass die Landesärztekammer Brandenburg die zwangsweise Verabreichung von Brechmitteln bei Drogendealern ablehne.
Jeder Arzt -
- könne selbst darüber entscheiden.
- sollte aus eigenem Interesse sorgsam damit umgehen.
- hat den Einsatz juristisch zu verantworten.
Quelle: Brandenburgisches Ärzteblatt 6/2006