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Bundestag verabschiedet Arzneimittelspargesetz

Der Deutsche Bundestag hat das umstrittene Arzneimittelsparpaket verabschiedet. Die Abgeordneten von Union und SPD votierten für das Gesetz, die drei Oppositionsfraktionen stimmten dagegen. Das "Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung" (AVWG) soll zum 1. April 2006 in Kraft treten und die Krankenkassen um rund 1,3 Milliarden Euro pro Jahr entlasten.

Aus der Ärzteschaft hagelte es Kritik an dem Gesetz. Vor allem die Bonus-Malus-Regelung, die das Verordnungsverhalten von Ärzten belohnt bzw. bestraft, wird nachhaltig abgelehnt.
Elke Köhler, Vizepräsidentin der Ärztekammer Brandenburg und Vorsitzende des Hartmannbundes in Brandenburg, befürchtet, dass die Bonus-Malus-Regelung das Arzt-Patienten-Verhältnis massiv stören wird. Mit dieser Einschätzung ist sie nicht allein. Auch das Bündnis "Tag der Ärzte", das schon die bundesweiten Ärzteproteste am 18. Januar organisiert hatte, geht davon aus, dass das Bonus-Malus-System die Rationierung medizinischer Leistungen belohnt. "Verlierer sind vor allem chronisch kranke, multimorbide und ältere Menschen." Die Vertreterversammlung der KV Brandenburg hat die niedergelassenen Mediziner im Land dazu aufgerufen, "gegen diese politische Willkür aufzustehen und geeignete Maßnahmen im Interesse der Patientenversorgung zu ergreifen". Das Gesetz mache es den Ärzten unmöglich, ihre Patienten - vor allem jene mit chronischen Erkrankungen - nach wissenschaftlich untermauerten Leitlinien zu behandeln, ohne einen Existenz bedrohenden Regress zu riskieren.

Konkret sieht das Spargesetz vor, dass Mediziner mit einem finanziellen Abschlag bestraft werden, wenn sie die festgesetzten Therapiekosten bei ihren Verschreibungen überschreiten. Die Gesundheitsexperten der Koalitionsfraktionen von CDU und SPD hatten sich zwar auf eine Entschärfung der Bonus-Malus-Regelung geeinigt. Entgegen der ursprünglichen Pläne müssen Ärzte nun erst bei einer zehnprozentigen, und nicht schon bei einer fünfprozentigen Überschreitung mit Honorareinbußen rechnen. Zudem kann die Regelung komplett entfallen, wenn die Landesverbände der Krankenkassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen alternative Lösungen vereinbaren. Die Modifizierung des Gesetzentwurfes geht den Ärzten jedoch nicht weit genug: "Leichte Korrekturen an der einen oder anderen Stellschraube ändern nichts an den grundsätzlich falschen Weichenstellungen! Das Gesetz muss vom Tisch", fordert das Bündnis "Tag der Ärzte" in einer Resolution.

Mit dem AVWG will die Regierungskoalition die Arzneimittelausgaben dämpfen. Diese waren 2005 um 3,3 Milliarden Euro gestiegen. Neben der Bonus-Malus-Regelung sind im Gesetz weitere Sparmaßnahmen vorgesehen. So werden die Arzneimittelpreise für zwei Jahre eingefroren und Apotheker dürfen künftig keine Gratispackungen von Pharmaherstellern mehr verkaufen. Überdies werden Patienten belohnt, die sich besonders preiswerte Medikamente verschreiben lassen: Sie können sich von den Zuzahlungen befreien lassen. Lange gestritten wurde um die Festbetragsregelung, in der verankert ist, bis zu welcher Preisobergrenze die Krankenkassen die Kosten übernehmen. Nun hat man sich darauf geeinigt, dass Medikamente, die nicht neuartig sind, nur dann aus den Festbetragsgruppen ausgenommen werden können, wenn für sie ein therapeutischer Mehrnutzen nachgewiesen werden kann.

Julia Bathelt
Quelle: BÄB 03/2006

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