Neu im Internet bei der Ärztekammer Nordrhein: Patientenverfügung
Die Ärztekammer Nordrhein hat die Handreichung zur Patientenverfügung aktualisiert und an neue Gerichtsurteile angeglichen in das Internetangebot aufgenommen.
Düsseldorf, 10.10.2005. In der Rubrik KammerIntern/KammerArchiv unter der Überschrift "Bürger/Patienten" sind zu finden
- Informationen zu Verfügungen in Gesundheitsangelegenheiten,
- Patientenverfügung und
- Vollmacht für Angelegenheiten der Gesundheitsvorsorge (gemäß § 1896 Abs. 2 S. 2 BGB).
Jeder Mensch kann in jeder Altersstufe aufgrund einer Erkrankung, eines Unfalls, eines unvorhersehbaren Unglückfalls in eine Lebenssituation geraten, in der es ihm nicht mehr möglich ist, eigenverantwortliche Entscheidungen zu treffen.
Soweit dieser Mensch medizinischer Versorgung und ärztlicher Behandlung bedarf, darf diese grundsätzlich nicht ohne dessen Zustimmung erfolgen. Dies gilt sowohl für ärztliche Maßnahmen am Lebensende, als auch für solche, die im Verlauf einer schweren Erkrankung getroffen werden müssen, ohne dass der Patient an dieser Erkrankung sterben wird. Für diese Fälle können eine Patientenverfügung oder eine Vollmacht helfen, das Recht zur Selbstbestimmung und Entscheidungsfähigkeit in kritischen Lebenssituationen und der letzten Lebensphase zu wahren.
Das Informationsblatt sowie die Formulierungshilfen stehen als PDF-Dokumente zum Herunterladen bereit.
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