Dr. Montgomery (Marburger Bund) zum
Rechtsgutachten des Europäischen Gerichtshofs
Als einen "Sieg auf ganzer Linie für die deutschen Krankenhausärzte"
hat Dr. Frank Ulrich Montgomery, 1. Vorsitzender des Marburger
Bundes, das Rechtsgutachten des Generalanwaltes beim Europäischen
Gerichtshof bezeichnet, das Stellung nahm zur Klage eines
deutschen Klinikarztes auf Bewertung des Bereitschaftsdienstes als
Arbeitszeit.
Unmissverständlich habe der Generalanwalt festgestellt, dass das
deutsche Arbeitszeitgesetz gegen europäisches Recht verstoße, da es
den Bereitschaftsdienst der Klinikärzte nicht als Arbeits-, sondern als
Ruhezeit definiere. Der Schlussantrag des Generalanwaltes gewinne
deshalb an Bedeutung, weil die Richter des EuGH in ihren Urteilen
(steht in diesem Falle für Juni oder Juli an) "so gut wie immer dem Votum
des Generalanwalts folgen".
Dr. Montgomery: "Nach ihrer jahrelangen Verzögerungstaktik muss
die Bundesregierung nun endlich das falsche deutsche Arbeitszeitgesetz
ändern und den Bereitschaftsdienst im Sinne der EU-Richtlinie als
Arbeitszeit werten." Gesundheitsministerin Ulla Schmidt müsse nun
ihrem Versprechen nachkommen und die Folgekosten, die sich aus
der zwangsläufigen Änderung des Arbeitszeitgesetzes ergeben, im
Rahmen der anstehenden Gesundheitsreform berücksichtigen.
Nach der nötigen Gesetzesänderung müssten das Krankenhausbudget
um rund 1 Milliarde Euro erhöht und Stellen für 15.000 zusätzliche
Klinikärzte geschaffen werden, errechnete der Marburger Bund.
(hak)
Quelle: Brandenburgisches Ärzteblatt 05/2003