Panoramabild der Kammer

Sieg auf ganzer Linie für deutsche Krankenhausärzte

Dr. Montgomery (Marburger Bund) zum Rechtsgutachten des Europäischen Gerichtshofs

Als einen "Sieg auf ganzer Linie für die deutschen Krankenhausärzte" hat Dr. Frank Ulrich Montgomery, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes, das Rechtsgutachten des Generalanwaltes beim Europäischen Gerichtshof bezeichnet, das Stellung nahm zur Klage eines deutschen Klinikarztes auf Bewertung des Bereitschaftsdienstes als Arbeitszeit.

Unmissverständlich habe der Generalanwalt festgestellt, dass das deutsche Arbeitszeitgesetz gegen europäisches Recht verstoße, da es den Bereitschaftsdienst der Klinikärzte nicht als Arbeits-, sondern als Ruhezeit definiere. Der Schlussantrag des Generalanwaltes gewinne deshalb an Bedeutung, weil die Richter des EuGH in ihren Urteilen (steht in diesem Falle für Juni oder Juli an) "so gut wie immer dem Votum des Generalanwalts folgen". 

Dr. Montgomery: "Nach ihrer jahrelangen Verzögerungstaktik muss die Bundesregierung nun endlich das falsche deutsche Arbeitszeitgesetz ändern und den Bereitschaftsdienst im Sinne der EU-Richtlinie als Arbeitszeit werten." Gesundheitsministerin Ulla Schmidt müsse nun ihrem Versprechen nachkommen und die Folgekosten, die sich aus der zwangsläufigen Änderung des Arbeitszeitgesetzes ergeben, im Rahmen der anstehenden Gesundheitsreform berücksichtigen.

Nach der nötigen Gesetzesänderung müssten das Krankenhausbudget um rund 1 Milliarde Euro erhöht und Stellen für 15.000 zusätzliche Klinikärzte geschaffen werden, errechnete der Marburger Bund. (hak)

Quelle: Brandenburgisches Ärzteblatt 05/2003

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