Aus dem Brief von Dr. U. Wolter, Präsident der Landesärztekammer Brandenburg, an
Bundesgesundheitsministerin Frau Ulla Schmidt vom 25.02.2002.
Seit dem 25. Februar 2002 ist die "Aut-idem-Regelung", die im
Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz verankert ist, in Kraft.
Der Präsident macht darauf aufmerksam, dass dem Ministerium sicher bekannt ist, dass es hierzu keine neuen
Rezeptformulare gibt. Er habe höchste Bedenken, dass durch diese unsorgfältige
Vorbereitung Verunsicherungen für unsere Ärzteschaft eintreten, die sich bis auf den
Patienten auswirken können.
Während bisher durch Ankreuzen auf den Rezepten die "Aut-idem-Regelung" gilt,
muss bei Auswahl unter wirkstoffgleichen Arzneimitteln gerade dieses Feld durchgestrichen
werden. Damit erhält die bisherige Regel eine gegenteilige Aussage.
Hier fehlen vernünftige Übergangsbestimmungen, hier fehlt eine vernünftige
Vorbereitung, hier fehlen ordentliche Voraussetzungen.
Das Chaos der Vorbereitung setzt sich dadurch fort, dass eine entsprechende Liste der
Medikamente aus dem unteren Preisdrittel für den behandelnden Arzt und den Apotheker
nicht vorliegt und sie damit diese Vorschrift gegenwärtig nicht erfüllen können.
- Die Landesärztekammer Brandenburg protestiert auf das Schärfste gegen diese
unprofessionelle Vorbereitung und Durchsetzung gesetzlicher Regelungen, die die
Ärzteschaft verunsichert und die Patienten verängstigen muss.
- Die Landesärztekammer protestiert im Namen ihrer Ärzteschaft gegen die Beschneidung
ihres Medikationsrechtes durch die "Aut-idem-Regelung" und weist nachdrücklich
darauf hin, dass auch der Arzt nur für das haften kann, was er beeinflussen kann.
Er bittet umgehend um die Herstellung einer ordnungsgemäßen Rechtslage im Interesse
der Patienten und der brandenburgischen Ärzteschaft.