Vorstandssitzungen der 3. und 4. Legislaturperiode
ausgewählte Beschlüsse von 1999 bis 2004
vom 11. Juni 2004
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Weiterbildungsstätte
Der Vorstand beschließt, dass das Evangelische Krankenhaus Luckau für den
Schwerpunkt Unfallchirurgie die Zulassung als Weiterbildungsstätte erhält.
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Hilfsprogramm
Der Vorstand beschließt ein Hilfsprogramm für Kammerangehörige mit einem
Suchtmittelproblem. Der Vorstand beschloss das dazu erarbeitete Merkblatt, in
dem das Hilfsangebot der Landesärztekammer Brandenburg erläutert wird.
vom 07. Mai 2004
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Ärztlichen Stelle für Qualitätssicherung
Der Vorstand beschließt die Bildung der Kommission und Bestimmung des Vorsitzenden in der Ärztlichen Stelle für Qualitätssicherung Nuklearmedizin gemäß § 83 Strahlenschutzverordnung in Ergänzung zur Beschlussfassung vom 23. Januar 2004 (Qualitätssicherung medizinischer Strahlenanwendungen).
vom 16. April 2004
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Weiterbildungsstätte
Der Vorstand beschließt, das Johanniter-Krankenhaus im Fläming gGmbH als Weiterbildungsstätte für das Gebiet Orthopädie und für den Schwerpunkt Rheumatologie zuzulassen.
vom 12. März 2004
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Weiterbildungsstätte
Der Vorstand beschließt, das Kreiskrankenhaus Belzig GmbH als Weiterbildungsstätte für das Gebiet Kinder- und Jugendmedizin zuzulassen.
vom 23. Januar 2004
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Sterbebegleitung
Die "Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen
Sterbebegleitung" werden durch den Vorstand der Landesärztekammer
zustimmend zur Kenntnis genommen.
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Ärztliche Stelle gemäß § 83 Strahlenschutzverordnung
Der Vorstand beschließt die Bildung der Kommission und die Bestimmung der Vorsitzenden der Ärztlichen Stelle für die Qualitätssicherung medizinischer
Strahlenanwendungen.
Vorsitzende: Priv. Doz. Dr. med. Karin Koch
vom 28. November 2003
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Richtlinie Weiterbildung
Der Vorstand beschließt, "Die Assistentengenehmigung seitens der
Kassenärztlichen Vereinigung muss vorliegen." aus der Richtlinie über die
Befugnis zur Weiterbildung in der Allgemeinmedizin [Vorstandsbeschluss der LÄKB
vom 20.03.1991] zu streichen
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Weiterbildungsstätte Angiologie
Der Vorstand beschließt die Zulassung des Klinikums Uckermark Schwedt als
Weiterbildungsstätte für den Schwerpunkt Angiologie.
vom 23. Oktober 2003
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Weiterbildung
Der Vorstand beruft gemäß Heilberufsgesetz einen Prüfungsausschuss
"Öffentliches Gesundheitswesen".
vom 05. Juli 2003
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Fortbildungsstätten
Der Vorstand beschloss auf der Grundlage der Empfehlung der Gemeinsamen Kommission Spezielle Schmerztherapie der LÄKB und der KVBB die Anerkennung nachfolgender Kliniken als Fortbildungsstätten im Sinne der Weiterbildung Spezielle Schmerztherapie.
- Klinikum Frankfurt/Oder (bereits am 09.05.2003)
- Heinrich-Heine-Klinik Neu Fahrland
- MEDIAN Klinik GmbH & Co. KG MEDIAN Klinik
Hoppegarten
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Neue Ärztliche Stelle
Der Vorstand beschloss, dass gemäß §83 der Strahlenschutzverordnung, auf der Grundlage des § 128 HeilBerG
- eine Ärztliche Stelle für die Qualitätssicherung medizinischer Strahlenanwendungen
sowie
- eine Ärztliche Stelle für die diagnostische und therapeutische Nuklearmedizin
bei der Landesärztekammer Brandenburg errichtet werden.
vom 04. Juni 2003
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Wahlausschuss
Benennung des Wahlausschusses und des Wahlleiters für die Wahl der Kammerversammlung für die 5. Legislaturperiode.
vom 09. Mai 2003
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Wahlkalender
Der Vorstand beschloss, den Wahlkalender zur Kammerversammlung für die 5. Legislaturperiode. Als Wahltag wird der 28. April 2004 beschlossen.
Der Vorstand legte fest: Alle Verbände, Gruppen, Listen oder auch Einzelkandidaten
erhalten im Brandenburgisches Ärzteblatt den nötigen Raum und das entsprechende Forum, um ihren Standpunkt und Überzeugungen darzustellen sowie ihre Vorstellungen und Ziele zu erläutern.
vom 21. März 2003
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Sachverständigenkommission
Der Vorstand benannte die Mitglieder der Sachverständigenkommission für die Kenntnisstandsprüfung im Rahmen von Approbations- und
Berufserlaubnisverfahren für die Fächer Innere Medizin, Chirurgie und Allgemeinmedizin.
Der Vorsitz soll im Zwei-Jahres-Rhythmus zwischen den Mitgliedern der drei benannten Fächer rotieren.
vom 21. Februar 2003
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Kenntnisstandsprüfungen
Der Vorstand beschloss, die Vereinbarung über die
Durchführung von Kenntnisstandsprüfungen für Ärztinnen und Ärzte im Rahmen von
Approbations- und Berufserlaubnisverfahren einschließlich der Verfahrensordnung
mit dem Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg zu
unterzeichnen.
Erläuterung:
Bei der
Durchführung von Kenntnisstandsprüfungen handelt es sich um eine Übernahme von
Leistungen, die durch die Kammer im Interesse des Landes (Ministerium für
Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen) auf der Grundlage einer gegenseitigen
Vereinbarung erbracht werden.
Die Übernahme der Prüfungen erfolgt
im Rahmen der Auftragsverwaltung (§ 113 Heilberufsgesetz) im Einvernehmen mit
der Landesärztekammer.
vom 7. Dezember 2002
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Präventionsbeauftragter
Der Vorstand benennt das Vorstandsmitglied Herrn Dr. Hanjo
Pohle als Präventionsbeauftragten der Landesärztekammer Brandenburg.
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Benennung einer Fachkommission für die
Zusatzbezeichnung "Ärztliches Qualitätsmanagement" durch den Vorstand.
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Berufshaftpflichtversicherung
Der Vorstand beschließt die von einem Vertreter der
Deutschen Ärzteversicherung vorgetragene Berufshaftpflichtversicherung als
Gruppenversicherungsvertrag für die Landesärztekammer Brandenburg anzunehmen.
vom 29. November 2002
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Die Einrichtung einer Fachkommission "Forensische Psychiatrie" wurde
durch den Vorstand beschlossen.
vom 13. September 2002
- Benennung der Vorstandsmitglieder Frau Elke Köhler und Herrn Dr.
med. Hanjo Pohle als Mitglieder im wissenschaftlichen
Beirat des Instituts für Fortbildung in der Allgemeinmedizin Berlin-Brandenburg
des BDA (Berufsverband der
Allgemeinärzte in Berlin und Brandenburg - Hausärzteverband - e.v).
- Der 6. Ärztliche Fortbildungskongress der Landesärztekammer Brandenburg
wird in der Zeit vom 23. bis 25. Oktober 2003 im Ringhotel Rangsdorf
durchgeführt.
Der Kongress wird wiederum von einem berufspolitischen Forum unter Leitung des
Präsidenten der Landesärztekammer begleitet.
vom 23. August 2002
- Schnelle Hilfe für brandenburgische Ärzte
Schnelle und unbürokratische Hilfe ist nun gefragt, um alle
Schäden der
Hochwasserkatastrophe beseitigen zu können.
Die Landesärztekammer Brandenburg bietet allen Mitgliedern die von
Hochwasserschäden betroffen sind eine Unterstützung als zinsloses Darlehen bis 2.500 € aus dem
Fürsorgefonds der Landesärztekammer Brandenburg an.
Betroffene Ärzte können sich schriftlich unter Angabe des Namens, der Telefonnummer und Bankverbindung an die Landesärztekammer Brandenburg wenden.
vom 6. Juli 2002
- Vorstandsvorlage – Mindestanforderungen an eine suchtmedizinische Qualifikation
Der Vorstand
stimmt den Regelungen laut Beschlussvorlage zu mit der
Auflage, in den Regelungen vorzusehen, dass der Erwerb der
suchtmedizinischen Qualifikation jedem approbierten Arzt ohne
Facharztbezeichnung möglich ist.
-
Beschlussfassung über Richtlinien Zusatzbezeichnung „Ärztliches
Qualitätsmanagement“
Weitere Ausführungen erhalten Sie bei der Ärztlichen
Qualitätssicherung, Herrn Dr. Schmidt.
vom 7./8. Juni 2002
- Ärzteknappheit
Präsident Dr. Wolter informierte zur Situation und den Ursachen des Ärztemangels in
Brandenburg und der Umfrage in den Kliniken. Er teilte mit, dass im Land Brandenburg zwei
Arbeitsgruppen zu diesem Thema im Auftrag des Ministeriums bestehen, wobei die
Arbeitsgruppe Ambulant durch die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg und
die Arbeitsgruppe Stationär durch die Landesärztekammer Brandenburg mit
vertreten wird.
Zur Ausreichung einer Green Card bestehen gegenwärtig Vorbehalte.
Zusammenfassend wurde ein stärkeres Vorgehen der Ärzteschaft in der
Öffentlichkeit gefordert, um nicht nur auf Situationen zu reagieren. Der Arztberuf
müsse
wieder aufgewertet werden.
- Bettenschließungen in Krankenhäusern
Durch Präsident Dr. Wolter wird auf die drei Krankenhausplanungen seit 1990 in
Brandenburg mit jeweils folgenden Bettenschließungen hingewiesen.
Problem: Die Schließungen von Kinderkliniken und deren Integration in Innere
Abteilungen führte zum Einbruch der Weiterbildungsmöglichkeiten für
Kinderärzte.
Jetzt solle die Gynäkologie in die Chirurgie in Brandenburg integriert werden. Hiermit
sei die gleiche Prognose wie für die Kinderärzte durch den damit verbundenen Wegfall der
Weiterbildungsplätze in der Gynäkologie gegeben.
vom 26. Januar 2002
- Genehmigung zur Durchführung künstl.
Befruchtungen gem. § 121 a SGB V
Der Vorstand beschließt das allgemeine Verfahren zur Genehmigung zur Durchführung
künstlicher Befruchtungen gem. § 121 a SGB V.
- Einrichtung von Fortbildungskliniken
Der Vorstand beschließt, nachfolgende Kliniken - Johanniter-Krankenhaus im Fläming,
Treuenbrietzen; Klinik für manuelle Medizin, Fachklinik für nichtoperative
Orthopädie
und Schmerztherapie an den Hellmuth-Ulrici-Kliniken, Sommerfeld; Landesklinik Teupitz;
Evangelisch-Freikirchliches Krankenhaus Rüdersdorf - als Fortbildungskliniken Spezielle
Schmerztherapie im Sinne der Weiterbildung zu benennen.
Die von der gemeinsamen Kommission Spezielle Schmerztherapie LÄKB / KVBB
erarbeiteten Kriterien für interdisziplinäre Fortbildungsstätten werden vom Vorstand
gebilligt.
- Besetzung der Stelle Patientenberatung und/oder Bestellung eines/einer Ombudsmannes/-frau
Der Vorstand beschließt, Frau Dr. Ingrid Hörning in der gemeinsamen Funktion
Patientenberatung und Ombudsfrau zu benennen. Die Beratung erfolgt überwiegend
telefonisch.
Beratungstag solle mittwochs von 14:00 bis 17:00 Uhr sein. Die Beratung solle am
Mittwoch, dem 6. März 2002 beginnen.
- Fördermittel Allgemeinmedizin
Der Vorstand beschließt, entsprechend Haushaltsplan werden für das Jahr 2002 61.355 Euro
der KVBB zur Auffüllung eines gemeinsamen Fonds mit den Kassen zur Verfügung gestellt.
Grundlage ist die Fördervereinbarung zwischen dem Vorstand der LÄKB und der KVBB.
vom 15. Juni 2001
- Informationen zur Netz-Akademie-Management für Versorgungsstrukturen im Gesundheitswesen
Der Vorstand sieht gegenwärtig zum Beitritt
in die "Netz-Akademie.." für die Landesärztekammer kein Erfordernis. Jedem
Einzelnen ist es jedoch vorbehalten, sich für den Beitritt zu entscheiden.
vom 11. Mai 2001
- Einholung von Voten von Ethikkommissionen bei multizentrischen
Therapiestudien
Da zwei Drittel der im Land Brandenburg durchgeführten
multizentrischen Studien von der hiesigen Ethikkommission beauflagt werden mussten,
beschloss der Vorstand, dass die eingereichten multizentrischen Therapiestudien weiter
geprüft werden. Diese Verfahrensweise beachte durchaus die geltende Rechtslage in der
Bundesrepublik Deutschland. Diese werde auch durch die 8. Novelle des Arzneimittelgesetzes
nicht geändert, mit der vorgeschrieben wird, dass mit der Durchführung der klinischen
Prüfung eines Arzneimittels dann begonnen werden darf, wenn das Votum der
für den Leiter
der klinischen Prüfung zuständigen Ethikkommission vorliegt. Bei der
Begründung der 8.
Novelle des AMG haben die Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit
ausdrücklich
darauf hingewiesen, dass mit dieser Änderung landesgesetzliche Bestimmungen nicht
geändert werden.
Die Ethikkommission tritt bei multizentrischen Studien in eine
summarische Prüfung ein, wobei allerdings grundsätzlich das Vorvotum anerkannt und
Änderungswünsche auf das unbedingt Notwendige beschränkt werden.
vom 28. März 2001
- Beschluss des Vorstandes als Antrag für die
Kammerversammlung betreffend die Euro-Umstellung
"Die Beiträge entsprechend
Beitragsordnung/Beitragstabelle werden gemäß Kurs DM : Euro umgestellt.
Sämtlich Satzungen und Ordnungen, in denen DM-Beiträge benannt werden, wie z.B. die
Entschädigungsregelungen, die Honorarordnung der Akademie für ärztliche Fortbildung und
die Gebührenordnung, werden im Kurs DM : Euro umgestellt. ..."
vom 23. Februar 2001
- Beschlussfassung über die Muster-Selbstverpflichtungserklärung der
BÄK
Der Vorstand der LÄKB beschließt, zur Überwachung des Qualitätssicherungssystems
gemäß Punkt 1.6. der "Richtlinie
zur Gewinnung von Blut- und Fettbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten
(Hämotherapie)", die Muster-Selbstverpflichtungserklärung der BÄK zu
übernehmen.
vom 08. Dezember 2000
- Kursprogramm 2001 "Chirotherapie",
Programm 5. Fortbildungskongress der Akademie
Der Vorstand beschließt das ihm vorgelegte
Kursprogramm 2001 zur Erlangung der Zusatzbezeichnung "Chirotherapie" sowie das
Programm des 5. Fortbildungskongresses der Akademie für ärztliche Fortbildung der
Landesärztekammer Brandenburg.
vom 17. November 2000
- Personalentscheidung zur Gremienbesetzung
Der Vorstand beschließt die ehrenamtlich
tätigen Ärztinnen und Ärzte für Gremien der Bundesärztekammer sowie die Vertreter der
Landesärztekammer auf Landesebene für die Legislaturperiode.
Weiterhin werden benannt die Mitglieder der Arbeitsgruppen des Vorstandes
Präventivmedizin, Kommission Extrakorporale Befruchtung nach § 9 der Berufsordnung,
Interdisziplinäre Beratergruppe "Borreliose", Ärztliche Koordinierungsgruppe
gegen Suchtgefahren sowie die Mitglieder der gemeinsamen Arbeitsgruppen der
Landesärztekammer und der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg zum Ambulanten
Operieren, Zytologiekommission, Methadonkommission, Koordinierungsgruppe
Ärztliche Qualitätssicherung.
Weiterhin die Mitglieder der Arbeitsgruppen Qualitätssicherung der
Landesärztekammer in
der Pathologie, der Betriebsärztlichen Betreuung und der Rettungsmedizin.
Weitere Beschlussfassungen:
Bestätigung des Mitgliedes der Landesärztekammer im Transplantationsbeirat
Berlin/Brandenburg sowie der Mitglieder des Lenkungsausschusses Qualitätssicherung im
Rahmen des dreiseitigen Vertrages mit den Kassen, der Landeskrankenhausgesellschaft und
der Landesärztekammer.
vom 14. April 2000
- Impfzertifikat
Über die Berechtigung approbierter
Ärzte zur Durchführung von Schutzimpfungen
wurden in den letzten Jahren mehrere qualifizierende Beschlüsse von der
Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gefasst. Der Vorstand
beriet hierzu und fasste weitergehenden Beschluss.
- Finanzielle Unterstützung der onkologischen
Nachsorge im Land Brandenburg
Zur Unterstützung des Qualitätsmanagements in der onkologischen Versorgung stellt die
Landesärztekammer für LAGO und Tumorzentrum Land Brandenburg e. V. (ehemals ABTOSA)
finanzielle Mittel zur Verfügung.
- Thesenpapier
der Landesärztekammer zum Problem des Missbrauchs und der Abhängigkeit von psychoaktiven
Substanzen
Thesenpapier wird durch den Vorstand als Arbeitsgrundlage bestätigt.
- Erweiterung der Richtlinie über den Inhalt
der Weiterbildung für die Zusatzbezeichnung Handchirurgie
Der Vorstand beschließt die Erweiterung der Richtlinie über den Inhalt der Weiterbildung
(Vorstandsbeschluss vom 16. Februar 1996) für die Zusatzbezeichnung Handchirurgie, wonach
zur Erfüllung der Weiterbildungsordnung gemäß Festlegung der Weiterbildungsordnung vom
11. November 1995 zusätzlich ein mindestens einwöchiger mikrochirurgischer Kurs
notwendig ist und die Teilnahme im Anerkennungsverfahren nachgewiesen werden muss.
- Mitglieder zum Prüfungsausschuss Psychiatrie und
Psychotherapie berufen.
- Prüfungsausschuss Kinder- und
Jugendmedizin
Zum Vorsitzenden des Prüfungsausschusses Kinder- und Jugendmedizin wird Dr. med. Manfred
Kalz, Neuruppin, berufen.
- Prüfungsausschuss Kinderchirurgie
Zum Vorsitzenden des Prüfungsausschusses Kinderchirurgie wird Dr. med. Thomas
Gündel,
Frankfurt/Oder, berufen.
- Prüfungsausschuss Unfallchirurgie
Zum Vorsitzenden des Prüfungsausschusses wird Dr. med. Jens-Uwe Klavehn, Eberswalde,
berufen.
- Mitglieder zum Prüfungsausschuss >Hämatologie und
Internistische Onkologie berufen.
-
Mitglieder und Vorsitzenden für den Prüfungsausschuss für Chirurgie
berufen.
vom 31. März 2000
- Der Vorstand beschließt eine sog. Patientenverfügung,
in der der Patient im
"jetzigen Vollbesitz seiner geistigen Kräfte verfügt", wie mit ihm im Falle
schwerster körperlicher Leiden, Dauerbewusstlosigkeit sowie fortschreitendem geistigen
Verfall zu verfahren ist.
vom 26. November 1999
- Der Vorstand stimmt der Rechtsverordnung
des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen zur
Übertragung der Aufgaben einer Lebendspendekommission mit der Ärztekammer Berlin zu
sowie einem entsprechenden Kooperationsvertrag.
- Der Vorstand beschließt weiterhin Herrn R. Suske als
Mitglied sowie Herrn Dr. Lutz Meyer und Herrn Dr. sc. Wilfried Dschietzig als
stellvertretende Mitglieder in die gemeinsame
Lebendspendekommission der Ärztekammer Berlin und Brandenburg zu berufen.
- Die von der Bundesärztekammer vorgelegte Handreichung
für Ärzte zum
Umgang von Patientenverfügungen wird vom Vorstand der
Landesärztekammer bestätigt und im Brandenburgischen Ärzteblatt veröffentlicht.
vom 29. Oktober 1999
Merkblatt für Privatpatienten und
Beihilfeberechtigte
Zur Unterstützung der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte hat der Vorstand
der Landesärztekammer Brandenburg dieses Merkblatt bestätigt, das sich an
privat versicherte oder beihilfeberechtigte Patienten richtet. Darin sind die Berechnung
des ärztlichen Honorars nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ),
Erstattungsansprüche der Patienten gegenüber ihrer Versicherung oder Beihilfestelle und
der Anspruch des Arztes auf unverzügliche Begleichung seiner Liquidation
erläutert.
Ein Musterexemplar des Merkblatts für Privat- und Beihilfeberechtigte liegt der
"KV-Intern" Nr. 11/1999 bei.
vom 20. August 1999
Der Vorstand beschließt den
Wahlkalender für die Neuwahl der Kammerversammlung im Jahr 2000.