Panoramabild der Kammer

Kammerversammlungen der 4. Legislaturperiode

ausgewählte Beschlüsse von 2000 bis 2004

vom 13. März 2004, 15. Kammerversammlung

Weiterbildungsordnung

Die Kammerversammlung vom 13. März 2004 beschloss auf der Grundlage der (Muster-) Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer die neue Weiterbildungsordnung für das Land Brandenburg

Ambulanten ärztlichen Bereitschaftsdienst (kassenärztlicher Notfalldienst)

Die Kammerversammlung beschloss folgende Änderung zur Zweiten Satzung der Berufsordnung - Artikel 1/Punkt 7 § 26 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

"(1) Der niedergelassene Arzt ist verpflichtet, am ambulanten ärztlichen Bereitschaftsdienst (kassenärztlicher Notfalldienst) teilzunehmen. Auf Antrag eines Arztes kann aus schwerwiegenden Gründen eine Befreiung vom ambulanten ärztlichen Bereitschaftsdienst (kassenärztlicher Notfalldienst) ganz, teilweise oder vorübergehend erteilt werden. Dies gilt insbesondere:

  • wenn er wegen körperlicher Behinderung hierzu nicht in der Lage ist,
  • wenn ihm aufgrund besonders belastender familiärer Pflichten die Teilnahme nicht zuzumuten ist,
  • wenn er an einem klinischen Bereitschaftsdienst mit Notfallversorgung teilnimmt,
  • für Ärztinnen ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe ihrer Schwangerschaft und bis zu 12 Monate nach der Entbindung sowie für weitere 24 Monate, soweit nicht der andere Elternteil die Versorgung des Kindes gewährleistet,
  • für Ärzte ab dem Tag der Geburt des Kindes für einen Zeitraum von 36 Monaten, soweit nicht der andere Elternteil die Versorgung des Kindes gewährleistet.

vom 29. November 2003, 14. Kammerversammlung

Die Kammerversammlung wählte die Delegierten zum 107. Deutschen Ärztetag vom 18. bis 21. in Bremen:

MB

Frau Dr. Schuster, Renate
Dr. Kalz, Manfred
Frau Dipl.-Med. Vorwerk, Birgit

FAB

Dr. Alder, Stephan
MR Dr. Scheerer, Siegmar

HB

Frau Köhler, Elke

BdA

MR Dr. Grätsch, Dietmar

Haushaltsplan der LÄKB 2004

Nach umfangreichen Diskussionen stimmte die Kammerversammlung dem vorgelegten Haushaltsplan 2004 ohne Gegenstimmen, mit zwei Enthaltungen zu. Der Haushaltsplan wird wiederum ohne Beitragserhöhung beschlossen.

Berufsordnung

Die Kammerversammlung beschließt die Novellierung einzelner Vorschriften der Berufsordnung der LÄKB aufgrund der Beschlüsse des 106. Deutschen Ärztetages 2003.

Verwaltungsgebührenordnung

Die Kammerversammlung beschließt die Siebente Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührenordnung der LÄKB zur Erhebung von Gebühren für die rechtsethische Beurteilung multizentrischer Studien durch die Ethikkommission der LÄKB.

vom 13. September 2003, 13. Kammerversammlung

Richtlinie zur Veröffentlichung von Tätigkeitsschwerpunkten

Die Richtlinie wurde durch die Kammerversammlung verabschiedet. Sie berührt auch Fragen der berufswidrigen Werbung. Danach Ist die Ankündigung von Tätigkeitsschwerpunkten nur zulässig, wenn der Arzt die Tätigkeit nicht nur gelegentlich, sondern zu mindestens 20 % ausübt. Eine weitere Voraussetzung für die Angabe eines Tätigkeitsschwerpunktes ist der Ausschluss einer Verwechselbarkeit mit einem Gebiet, Teilgebiet oder einer Zusatzbezeichnung nach der Weiterbildungsordnung.

Erhöhung der Rentenbemessungsgrundlage

Die Kammerversammlung beschloss, ab dem 01. Januar 2004 die laufenden Renten der Mitglieder im berufsständischen Versorgungswerk um 1,0 % zu erhöhen. Die Rentenbemessungsgrundlage für das Geschäftsjahr 2004 wurde neu festgelegt.

vom 12. April 2003, 12. Kammerversammlung

Aufforderung an die Landesregierung

Wegen Gefährdung der Patientenversorgung durch fortschreitende arbeitszeitliche Ausbeutung der angestellten Ärztinnen und Ärzte im Land Brandenburg fordert die Kammerversammlung die Landesregierung Brandenburg auf, unverzüglich dafür Sorge zu tragen, dass das für das Gesundheitswesen zuständige Ministerium seiner Aufsichtspflicht nachkommt, die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes von 1996 zu prüfen und Verstöße und Missbrauch generell und eindeutig zu ahnden. 

Begründung: Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt verwies in ihrem Interview am 26.3.2003 zum Arbeitszeitgipfel die Verantwortung zur Überprüfung des Arbeitszeitgesetzes eindeutig in die Länderkompetenz. Die Nichteinhaltung diese Gesetzes sei ihr bekannt und bewusst. Nur wenn die Personalsituation in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen dem Arbeitszeitgesetz getreu angepasst wird, kann die Ärzteschaft in Verbindung mit der Krankenhausgesellschaft und den Tarifpartnern im Gesundheitswesen neue Arbeitszeitmodelle vereinbaren und dadurch die Sicherheit der Patientenversorgung gewährleisten.

vom 11. Januar 2003, 11. Kammerversammlung

Das von der Kammerversammlung der Landesärztekammer Brandenburg eingeführte Modell der freiwilligen Zertifizierung der Fort- und Weiterbildungen wurde zum Jahresende 2002 nach dreijähriger Erprobungsphase mit Erfolg abgeschlossen.
Somit konnte in der Kammerversammlung am 11. Januar 2003 die Übernahme der "Empfehlungen der Bundesärztekammer zu den einheitlichen Bewertungskriterien für den Erwerb des freiwilligen Fortbildungszertifikates" ab 2003 beschlossen werden.

vom 30. November 2002, 10. Kammerversammlung
  • Die Kammerversammlung wählt die Delegierten des 106. Deutschen Ärztetages 2003 in Köln.
  • Die Kammerversammlung beschließt einstimmig den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung für das Rechnungsjahr 2003 für die Landesärztekammer Brandenburg.
vom 14. September 2002, 9. Kammerversammlung

Die Kammerversammlung hat auf der 9. Sitzung beschlossen, die Fortbildungsaktivitäten im CME-System der Fachgesellschaften anzuerkennen.
Die CME-Punkte werden 1:1 durch die Landesärztekammer Brandenburg übernommen, unabhängig vom Veranstaltungsort. Voraussetzung für die Übernahme durch die Landesärztekammer Brandenburg ist eine Antragstellung mit dem Nachweis der geleisteten Punkte.

vom 04. Mai 2002, 8. Kammerversammlung

Berufspolitische Beschlussfassungen

  • Arbeitszeit:
    Den Kolleginnen und Kollegen in den Krankenhäusern wird dringend empfohlen, geleistete Überstunden aufzulisten und diese von den leitenden Ärzten gegenzeichnen zu lassen und ihre berechtigten Ansprüche gegebenenfalls gerichtlich durchzusetzen.
  • Dokumentationsaufwand:
    Die LÄKB fordert die Träger der Einrichtungen auf, die organisatorischen und personellen Voraussetzungen zu einem reibungslosen Ablauf notwendiger Dokumentationen zu schaffen. Selbstverständlich gehört dazu auch die Ausrüstung mit der erforderlichen Hard- und Software.
  • Einbringen des ärztlichen Sachverstandes:
    Die LÄKB spricht sich dafür aus, die neuen Tätigkeitsfelder Controlling und Qualitätsmanagement vorzugsweise mit Ärzten zu besetzen.
  • Gegen Diskriminierung der Ärzteschaft:
    Die LÄKB fordert bei den vereinzelt auftretenden Verdächtigungen gegen Ärzte eine konsequente Aufklärung zur Vermeidung einer pauschalen Diskriminierung der Ärzteschaft. Beschluss wurde einstimmig angenommen.

Zusatzbezeichnung "Ärztliches Qualitätsmanagement"

Beschlussfassung:
Der Bereich und die Zusatzbezeichnung "Ärztliches Qualitätsmanagement" wird in die Weiterbildungsordnung bzw. die Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung der Landesärztekammer Brandenburg wie folgt aufgenommen:

Weiterbildungsordnung

Abschnitt II, Bereiche (Zusatzbezeichnungen)
2.21 Ärztliches Qualitätsmanagement

Definition:
Ärztliches Qualitätsmanagement umfasst die Methode, Analyse und Bewertung medizinischer Versorgung und deren Anwendung sowie die Methoden zur Einführung und Evaluierung von Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung der Versorgungsqualität in Klinik und Praxis.

Weiterbildungszeit:

  1. Nachweis einer mindestens 5-jährigen ärztlichen Tätigkeit oder Anerkennung für ein Gebiet.
  2. Teilnahme an einem Kurs über ärztliches Qualitätsmanagement von 200 Stunden Dauer.

Weiterbildungsinhalt:
Vermittlung, Erwerb und Nachweis besonderer Kenntnisse und Erfahrungen im Management der Qualitätssicherung aus ärztlicher Sicht, die über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen. Hiervon umfasst werden Kenntnisse der gesetzlichen Grundlagen der Qualitätssicherung, der Methoden zur Messung, Analyse und Bewertung medizinischer Versorgung sowie der Methoden zur Einführung und Evaluierung von Maßnahmen zur Verbesserung vorhandener Qualitätsstandards in Klinik und Praxis.

vom 20. Januar 2001, 4. Kammerversammlung
  • Die Kammerversammlung beriet und beschließt die Novellierung der Berufsordnung der Landesärztekammer Brandenburg nach den Beschlüssen des 103. Deutschen Ärztetages als Teil der Berufsordnung. Änderungen unter Nummer 2 wurden beraten. Die Gesamtheit der Berufsordnung liegt der Kammerversammlung im April 2001 zur Beratung und Beschlussfassung vor.
  • Novellierung der Beitragsordnung
    -Die Kammerversammlung beschließt aufgrund der eingeschränkten Grundrechte der Fachwissenschaftler in der Medizin einen abgesenkten Kammerbeitrag.
    -Die Kammerversammlung beschließt, dass nunmehr bei fehlender Selbsteinstufung oder fehlender Nachweise die Grundlage der Beitragsfestsetzung geschätzt werden kann. Der Höchstbeitrag für die Schätzung wurde neu festgelegt.
  • Wahl der Delegierten zum 104. Deutschen Ärztetag im Mai 2001 in Ludwigshafen.
    • Dr. Kalz (mb)
    • Dr. Wegwerth (mb)
    • Frau Dr. Gutschlag (HB)
    • Frau Köhler (HB)
    • Dr. Loesch (FAB)
    • Dr. Scheerer (FAB)
vom 18. November 2000, 3. Kammerversammlung
  • Die Kammerversammlung beauftragte den Vorstand, ein Modell eines Informationssystems für Patienten und Ärzte zu erarbeiten und über die geplante Finanzierung zu informieren.
  • Die Kammerversammlung beschloss den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung für das Rechnungsjahr 2001 in den Einnahmen und den Ausgaben auf 6.102.950,00 DM.
  • Die Kammerversammlung wählte die Mitglieder und Stellvertreter für die Ethikkommission der LÄKB in der Legislaturperiode 2000 bis 2004.
vom 23. September 2000, 2. Kammerversammlung
  • Die Kammerversammlung beschließt auf Antrag des Vorstandes eine weitere Senkung der Kammerbeiträge ab 2001 um 0,04 auf 0,50 % der Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit.
  • Die Kammerversammlung beschließt die Besetzung der nach dem Heilberufsgesetz vorgesehenen Ausschüsse. Die Ausschüsse Berufsordnung und Weiterbildung werden auf 8 bzw. 7 Mitglieder anstelle der bisherigen 6 Mitglieder in den anderen Ausschüssen erweitert.
    Der Antrag, dass Ausschussvorsitzende nicht gleichzeitig Mitglieder des Vorstandes sein sollen, wird mehrheitlich abgelehnt.
    Neuwahl des Vorstandes der Akademie für ärztliche Fortbildung. Der bisherige Vorsitzende kandidierte aus Altersgründen nicht mehr.
  • Die Kammerversammlung bestätigte ihren bisherigen Seniorenbeauftragten, Herrn Lothar Kropius, im Amt.
vom 22. Januar 2000, 15. Kammerversammlung

Neue Weiterbildungsordnung

Die Delegierten unterstützen die Änderung der Weiterbildungsordnung von 1992. Sie befürworten einstimmig eine Deregulierung im Sinne einer Vereinfachung.

Umzug der BÄK nach Berlin und Erwerb einer Immobile

Der Antrag wird mit mehrheitlicher Zustimmung angenommen. Die LÄKB wird ihren Anteil über eine zweckgebundene Rücklage 'Berlin' finanzieren. Die Kosten müssen sich in dem vorgestellten Rahmen bewegen.

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