ausgewählte Beschlüsse von 2000 bis 2004
vom 13. März 2004, 15. Kammerversammlung
Weiterbildungsordnung
Die Kammerversammlung vom 13. März 2004 beschloss auf der Grundlage
der (Muster-) Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer die neue Weiterbildungsordnung
für das Land Brandenburg
Ambulanten ärztlichen
Bereitschaftsdienst (kassenärztlicher Notfalldienst)
Die Kammerversammlung beschloss
folgende Änderung zur Zweiten Satzung der Berufsordnung - Artikel 1/Punkt 7 § 26
Absatz 1 erhält folgende Fassung:
"(1) Der niedergelassene Arzt ist verpflichtet, am ambulanten ärztlichen Bereitschaftsdienst (kassenärztlicher Notfalldienst)
teilzunehmen. Auf Antrag eines Arztes kann aus schwerwiegenden Gründen eine Befreiung vom
ambulanten ärztlichen Bereitschaftsdienst (kassenärztlicher Notfalldienst)
ganz, teilweise oder vorübergehend erteilt werden. Dies gilt insbesondere:
vom 29. November 2003, 14. Kammerversammlung
Die Kammerversammlung wählte die Delegierten zum 107. Deutschen Ärztetag vom 18. bis 21. in Bremen:
MB
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Frau Dr. Schuster, Renate
Dr. Kalz, Manfred
Frau Dipl.-Med. Vorwerk, Birgit
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FAB
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Dr. Alder, Stephan MR Dr. Scheerer, Siegmar
|
HB
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Frau Köhler, Elke
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BdA
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MR Dr. Grätsch, Dietmar
|
Haushaltsplan der LÄKB 2004
Nach umfangreichen Diskussionen stimmte die Kammerversammlung dem
vorgelegten Haushaltsplan 2004 ohne Gegenstimmen, mit zwei Enthaltungen zu.
Der Haushaltsplan wird wiederum ohne Beitragserhöhung beschlossen.
Berufsordnung
Die Kammerversammlung beschließt die Novellierung einzelner Vorschriften
der Berufsordnung der LÄKB aufgrund der Beschlüsse des 106. Deutschen
Ärztetages 2003.
Verwaltungsgebührenordnung
Die Kammerversammlung beschließt die Siebente Satzung zur Änderung der
Verwaltungsgebührenordnung der LÄKB zur Erhebung von Gebühren für die
rechtsethische Beurteilung multizentrischer Studien durch die Ethikkommission
der LÄKB.
vom 13. September 2003, 13. Kammerversammlung
Richtlinie zur Veröffentlichung von Tätigkeitsschwerpunkten
Die Richtlinie wurde durch die Kammerversammlung verabschiedet. Sie berührt auch Fragen der berufswidrigen
Werbung. Danach Ist die Ankündigung
von Tätigkeitsschwerpunkten nur
zulässig, wenn der Arzt die Tätigkeit nicht
nur gelegentlich, sondern zu mindestens
20 % ausübt. Eine weitere Voraussetzung für
die Angabe eines Tätigkeitsschwerpunktes
ist der Ausschluss einer Verwechselbarkeit
mit einem Gebiet, Teilgebiet oder einer Zusatzbezeichnung
nach der Weiterbildungsordnung.
Erhöhung der Rentenbemessungsgrundlage
Die Kammerversammlung beschloss, ab
dem 01. Januar 2004 die laufenden Renten der Mitglieder im berufsständischen
Versorgungswerk um 1,0 % zu erhöhen. Die Rentenbemessungsgrundlage
für das Geschäftsjahr 2004
wurde neu
festgelegt.
vom 12. April 2003, 12. Kammerversammlung
Aufforderung an die
Landesregierung
Wegen Gefährdung der Patientenversorgung
durch fortschreitende arbeitszeitliche
Ausbeutung der angestellten Ärztinnen
und Ärzte im Land Brandenburg
fordert die Kammerversammlung die
Landesregierung Brandenburg auf, unverzüglich
dafür Sorge zu tragen, dass
das für das Gesundheitswesen zuständige
Ministerium seiner Aufsichtspflicht
nachkommt, die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes
von 1996 zu prüfen und Verstöße
und Missbrauch generell und eindeutig
zu ahnden.
Begründung:
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt
verwies in ihrem Interview am 26.3.2003
zum Arbeitszeitgipfel die Verantwortung
zur Überprüfung des Arbeitszeitgesetzes
eindeutig in die Länderkompetenz. Die
Nichteinhaltung diese Gesetzes sei ihr bekannt
und bewusst. Nur wenn die Personalsituation
in Krankenhäusern und anderen
Einrichtungen dem Arbeitszeitgesetz
getreu angepasst wird, kann die Ärzteschaft
in Verbindung mit der Krankenhausgesellschaft
und den Tarifpartnern
im Gesundheitswesen neue Arbeitszeitmodelle
vereinbaren und dadurch die
Sicherheit der Patientenversorgung gewährleisten.
vom 11. Januar 2003, 11. Kammerversammlung
Das von der Kammerversammlung der Landesärztekammer
Brandenburg eingeführte Modell der freiwilligen Zertifizierung der Fort- und
Weiterbildungen wurde zum Jahresende 2002 nach dreijähriger Erprobungsphase mit
Erfolg abgeschlossen.
Somit konnte in der Kammerversammlung am 11. Januar 2003 die Übernahme der
"Empfehlungen der Bundesärztekammer zu den einheitlichen
Bewertungskriterien für den Erwerb des freiwilligen Fortbildungszertifikates" ab 2003
beschlossen werden.
vom 30. November 2002, 10. Kammerversammlung
- Die Kammerversammlung wählt
die Delegierten des 106. Deutschen Ärztetages 2003 in Köln.
- Die Kammerversammlung beschließt einstimmig den Haushaltsplan und die
Haushaltssatzung für das Rechnungsjahr 2003 für die Landesärztekammer
Brandenburg.
vom 14. September 2002, 9. Kammerversammlung
Die Kammerversammlung hat auf der 9. Sitzung beschlossen, die
Fortbildungsaktivitäten im CME-System der Fachgesellschaften anzuerkennen.
Die CME-Punkte werden 1:1 durch die Landesärztekammer Brandenburg übernommen,
unabhängig vom Veranstaltungsort. Voraussetzung
für die Übernahme durch die Landesärztekammer Brandenburg ist eine
Antragstellung mit dem Nachweis der geleisteten Punkte.
vom 04. Mai 2002, 8. Kammerversammlung
Berufspolitische Beschlussfassungen
- Arbeitszeit:
Den Kolleginnen und Kollegen in den Krankenhäusern wird dringend empfohlen, geleistete
Überstunden aufzulisten und diese von den leitenden Ärzten gegenzeichnen zu lassen und
ihre berechtigten Ansprüche gegebenenfalls gerichtlich durchzusetzen.
- Dokumentationsaufwand:
Die LÄKB fordert die Träger der Einrichtungen auf, die organisatorischen und
personellen Voraussetzungen zu einem reibungslosen Ablauf notwendiger Dokumentationen zu
schaffen. Selbstverständlich gehört dazu auch die Ausrüstung mit der erforderlichen
Hard- und Software.
-
Einbringen des ärztlichen Sachverstandes:
Die LÄKB spricht sich dafür aus, die neuen Tätigkeitsfelder Controlling und
Qualitätsmanagement vorzugsweise mit Ärzten zu besetzen.
- Gegen Diskriminierung der Ärzteschaft:
Die LÄKB fordert bei den vereinzelt auftretenden Verdächtigungen gegen
Ärzte eine konsequente Aufklärung zur Vermeidung einer pauschalen Diskriminierung der
Ärzteschaft. Beschluss wurde einstimmig angenommen.
Zusatzbezeichnung "Ärztliches Qualitätsmanagement"
Beschlussfassung:
Der Bereich und die Zusatzbezeichnung "Ärztliches Qualitätsmanagement"
wird in die Weiterbildungsordnung bzw. die Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung
der Landesärztekammer Brandenburg wie folgt aufgenommen:
Weiterbildungsordnung
Abschnitt II, Bereiche (Zusatzbezeichnungen)
2.21 Ärztliches Qualitätsmanagement
Definition:
Ärztliches Qualitätsmanagement umfasst die Methode, Analyse und Bewertung medizinischer
Versorgung und deren Anwendung sowie die Methoden zur Einführung und Evaluierung von
Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung der Versorgungsqualität in Klinik und
Praxis.
Weiterbildungszeit:
- Nachweis einer mindestens 5-jährigen ärztlichen Tätigkeit oder Anerkennung für ein
Gebiet.
- Teilnahme an einem Kurs über ärztliches Qualitätsmanagement von 200 Stunden Dauer.
Weiterbildungsinhalt:
Vermittlung, Erwerb und Nachweis besonderer Kenntnisse und Erfahrungen im Management
der Qualitätssicherung aus ärztlicher Sicht, die über die im Gebiet aufgeführten
Inhalte hinausgehen. Hiervon umfasst werden Kenntnisse der gesetzlichen Grundlagen der
Qualitätssicherung, der Methoden zur Messung, Analyse und Bewertung medizinischer
Versorgung sowie der Methoden zur Einführung und Evaluierung von Maßnahmen zur
Verbesserung vorhandener Qualitätsstandards in Klinik und Praxis.
vom 20. Januar 2001, 4. Kammerversammlung
- Die Kammerversammlung beriet und beschließt die Novellierung der Berufsordnung der
Landesärztekammer Brandenburg nach den Beschlüssen des 103. Deutschen Ärztetages als
Teil der Berufsordnung. Änderungen unter Nummer 2 wurden beraten. Die Gesamtheit der
Berufsordnung liegt der Kammerversammlung im April 2001 zur Beratung und Beschlussfassung
vor.
- Novellierung der Beitragsordnung
-Die Kammerversammlung beschließt aufgrund der eingeschränkten Grundrechte der
Fachwissenschaftler in der Medizin einen abgesenkten Kammerbeitrag.
-Die Kammerversammlung beschließt, dass nunmehr bei fehlender Selbsteinstufung oder
fehlender Nachweise die Grundlage der Beitragsfestsetzung geschätzt werden kann. Der
Höchstbeitrag für die Schätzung wurde neu festgelegt.
- Wahl der Delegierten zum 104. Deutschen Ärztetag im Mai 2001 in Ludwigshafen.
- Dr. Kalz (mb)
- Dr. Wegwerth (mb)
- Frau Dr. Gutschlag (HB)
- Frau Köhler (HB)
- Dr. Loesch (FAB)
- Dr. Scheerer (FAB)
vom 18. November 2000, 3. Kammerversammlung
- Die Kammerversammlung beauftragte den Vorstand, ein Modell eines
Informationssystems für Patienten und Ärzte zu erarbeiten und über die geplante
Finanzierung zu informieren.
- Die Kammerversammlung beschloss den Haushaltsplan und die
Haushaltssatzung für das Rechnungsjahr 2001 in den Einnahmen und den Ausgaben auf
6.102.950,00 DM.
- Die Kammerversammlung wählte die Mitglieder und Stellvertreter für
die Ethikkommission
der LÄKB in der Legislaturperiode 2000 bis 2004.
vom 23. September 2000, 2. Kammerversammlung
- Die Kammerversammlung beschließt auf Antrag des Vorstandes eine weitere Senkung der
Kammerbeiträge ab 2001 um 0,04 auf 0,50 % der Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit.
- Die Kammerversammlung beschließt die Besetzung der nach dem Heilberufsgesetz
vorgesehenen Ausschüsse. Die Ausschüsse
Berufsordnung und Weiterbildung werden auf 8 bzw. 7 Mitglieder anstelle der bisherigen 6
Mitglieder in den anderen Ausschüssen erweitert.
Der Antrag, dass Ausschussvorsitzende nicht gleichzeitig Mitglieder des Vorstandes sein
sollen, wird mehrheitlich abgelehnt.
Neuwahl des Vorstandes der Akademie für
ärztliche Fortbildung. Der bisherige Vorsitzende kandidierte aus Altersgründen nicht
mehr.
- Die Kammerversammlung bestätigte ihren bisherigen Seniorenbeauftragten, Herrn Lothar
Kropius, im Amt.
vom 22. Januar 2000, 15. Kammerversammlung
Neue Weiterbildungsordnung
Die Delegierten unterstützen die Änderung der Weiterbildungsordnung von 1992. Sie
befürworten einstimmig eine Deregulierung im Sinne einer Vereinfachung.
Umzug der BÄK nach Berlin und Erwerb einer Immobile
Der Antrag wird mit mehrheitlicher Zustimmung angenommen. Die LÄKB wird ihren Anteil
über eine zweckgebundene Rücklage 'Berlin' finanzieren. Die Kosten müssen sich in dem
vorgestellten Rahmen bewegen.