Während für den Raum Berlin Arbeiten zur Geschichte
der ärztlichen Standesvertretung vorliegen, konnten entsprechende Publikationen für die
Provinz Brandenburg bisher nicht ermittelt werden.
Die Geschichte der Ärztekammern in Preußen beginnt in den achtziger Jahren
des vorigen Jahrhunderts. Die Stellung "Berlins" innerhalb der Provinz
Brandenburg scheint seit der Errichtung der Ärztekammer für die Provinz Brandenburg und
den Stadtkreis Berlin bis in die zwanziger Jahre ein Problem gewesen zu sein, und auch
für die spätere Zeit ergeben sich einige Schwierigkeiten hinsichtlich der Großstadt und
dem späteren Kammerbezirk Kurmark.
Durch eine Königliche Verordnung vom 25. Mai 1887 war für Preußen
die Errichtung von Ärztekammern in jeder Provinz angeordnet worden. Für die Provinz
Brandenburg gab es eine Sonderregelung, denn für diesen Bereich wurde eine Ärztekammer
für die "Provinz Brandenburg und die Stadtgemeinde Berlin" eingesetzt.
Wenn man die Anzahl der in der Provinz vorhandenen Ärzte betrachtet, dann gab es schon
seit langer Zeit eine sehr ungleichmäßige Verteilung. Bei Zugrundelegung der
statistischen Angaben des Reichs- Medizinal-Kalenders für 1886, kamen auf den
Regierungsbezirk Potsdam 384, auf den Regierungsbezirk Frankfurt/Oder 234 und die
Stadtgemeinde Berlin 1 150 Ärzte.
Bezogen auf die Bevölkerung (je 10 000 Einwohner) auf Potsdam 3,30,
für Frankfurt/Oder 2,12, für Berlin 8,98 Ärzte und auf die Fläche (je 100
Quadratkilometer) Potsdam 1,86, Frankfurt/Oder 1,22 Ärzte.
Im Vergleich mit den Angaben über den preußischen Gesamtstaat
ergeben sich folgende Werte: pro 10 000 Einwohner 3,34
und auf 100 Quadratkilometer 2,61.
Die Werte für die beiden Regierungsbezirke entsprechen dem
Durchschnitt in der Monarchie, während die Zahl der Ärzte in der Stadtgemeinde Berlin
rund 10 % der Ärzte in Preußen ausmachte.
Für die weitere Entwicklung der ärztlichen
Versorgung bis zum ersten Weltkrieg muss berücksichtigt werden, dass sich das Weichbild
der Stadtgemeinde Berlin immer weiter ausbreitete, allerdings wie auch die wirtschaftliche
und soziale Gliederung nicht gleichmäßig in alle Himmelsrichtungen. Während sich im
Westen und Südwesten die Bevölkerung in den sogenannten besseren Gesellschaftskreisen
etablierte und auch zahlreiche Ärzte ihre Niederlassung dort betrieben, nahm die ärmere
und die Arbeiterbevölkerung im Osten, Nord- und Südosten erheblich zu. Das führte auch
dazu, dass die Interessen der niedergelassenen Ärzte anders waren als in den sogenannten
bürgerlichen Vororten.
Bis in den Anfang unseres Jahrhunderts galt für den Ärztekammerbereich die Abgrenzung
zwischen der Stadtgemeinde Berlin, d. h. der Kommunalgrenze, und der übrigen Provinz,
wobei auch damals die Stadtgrenze nicht mit dem sogenannten Polizeibezirk - dem
Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidenten in Berlin - übereinstimmte. Da sich die
Ortsgrenzen, insbesondere zwischen den wachsenden Großstädten Berlin, Charlottenburg,
Schöneberg, Rixdorf (Neukölln), Lichtenberg immer mehr verwischten, wurde als
Ärztekammerbezirk nicht mehr das Gebiet der Stadtgemeinde Berlin, sondern der
Polizeibezirk Berlin festgesetzt. Die Diskussion über Groß-Berlin wurde auch für die
ärztliche Standesvertretung von Bedeutung.
Aus den oben angegebenen Zahlen der Ärzte in den drei Teilen des
Kammerbezirkes wird verständlich, dass schon unter räumlichen Verhältnissen
Interessengegensätze bestanden. Die Probleme der Ärzte des Ballungsraumes Berlin und die
der Ärzte in dünnbesiedelten Gebieten der Neumark, der Uckermark, der Priegnitz und der
Niederlausitz waren nicht die gleichen.
Die Mitgliedschaft in der Ärztekammer, wobei
anders als heute die zur Ärztekammer gewählten Ärzte als Mitglieder
bzw. Stellvertreter der Ärztekammer zählten, war für die verschiedenen Landschaften
zahlenmäßig unterschiedlich, da sich die Sitze in der Kammer auf die Anzahl der
stimmberechtigten Ärzte bezogen.
In die Vorbereitung der ersten Kammerwahl 1887 waren die
Landratsämter eingeschaltet. Sie hatten die Anordnungen über die Auslage der Wahllisten
in den jeweiligen Kreisblättern zu veröffentlichen. Der Oberpräsident ließ sich über
die Regierungspräsidenten über die ergriffenen Maßnahmen berichten. Bei der ersten
Kammerwahl hatten die Gewählten, Mitglieder und auch die Stellvertreter, die Annahme der
Wahl gegenüber den Regierungspräsidenten und für Berlin dem Polizeipräsidenten zu
erklären. Zu den später alle drei Jahre stattfindenden Kammerwahlen hatte die Kammer
diese Aufgaben selber zu leisten. Bei der Aufstellung der Wahllisten erfolgte ein Abgleich
der Angaben der Ärztekammer mit den Medizinalpersonentabellen der Kreisärzte, dabei
zeigte sich meist, dass beide Listenführungen nicht übereinstimmten.
Offensichtlich gab es auch damals bei der Meldepflicht der Ärzte
Schwierigkeiten.
Bereits 1888 hatten die Ärztekammern Vertreter in die
Wissenschaftliche Deputation für das Medizinalwesen zu Beratungen über
Flußverunreinigungen und Schularztfragen zu entsenden.
Erster Vorsitzender der Ärztekammer für die Provinz Brandenburg und die Stadtgemeinde
Berlin wurde der Berliner Arzt Körte. Nach der Wahl im November 1891 teilte die
Ärztekammer dem Oberpräsidenten mit, dass man beschlossen habe, einen neunköpfigen
Ausschuß zu wählen und von der Wahl von Stellvertretern für den Vorstand abzusehen. Dem
Ausschuß gehörten an:
- Sanitätsrat Dr. Becker, Berlin
- Geheimer Sanitätsrat Dr. Laehr, Zehlendorf
- Sanitätsrat Dr. Becher, Berlin
- Sanitätsrat Dr. Oldendorf, Berlin
- Geheimer Sanitätsrat Dr. Körte, Berlin
- Sanitätsrat Dr. Braehmer, Berlin
- Regierungs- und Medizinalrat Dr. Wiebke, Frankfurt/Oder
- Geheimer Sanitätsrat Kreisphysikus Dr. Liersch, Cottbus
- Dr. Ischer, Wusterhausen/Dosse
In dem Ausschuß, d. h. dem Vorstand der Ärztekammer, waren fünf
Vertreter für die Ärzte in der preußischen Hauptstadt und vier für die übrige
Provinz. An diesem Zahlenverhältnis änderte sich in der Zeit der Monarchie nichts
wesentliches.
Für die Wahl zur Ärztekammer 1896 gab der Vorsitzende der Ärztekammer, der Geheime
Sanitätsrat Dr. Becker, Berlin C, Münzstraße 4, auf roten Handzetteln unter dem 26. Mai
1896 folgende Bekanntmachung heraus:
Der unterzeichnete Vorstand der Ärztekammer giebt den
Herren Ärzten der Provinz Brandenburg und des Stadtkreises Berlin hiermit bekannt,
dass die Neuwahlen für die Ärztekammer im November d. J. stattfinden werden.
Entsprechend dem § 6 der Königlichen Verordnung werden die Listen der
wahlberechtigten Aerzte vom 13. - 26. Juni inklusive ausgelegt. Für Berlin findet diese
Auslegung statt im Zimmer 339 des Polizei-Dienstgebäudes am Alexanderplatz, II. Stock,
Eingang IV an der Stadtbahn, während der täglichen Dienstzeit von 9 - 3 Uhr. In den
Stadtkreisen Potsdam und Charlottenburg werden die Listen auf den Königlichen
Polizei-Directionen und in den Stadtkreisen Brandenburg, Spandau, Frankfurt a. O.,
Guben,
Cottbus und Landsberg a. W. in den Bürgermeistereien ausliegen. In sämtlichen übrigen
Kreisen liegen die Listen in den Königlichen Landrathsämtern aus.
Etwaige Einwendungen gegen die Listen sind unter Beilegung
der erforderlichen Bescheinigungen innerhalb von 14 Tagen nach beendigter Auslegung der
Listen bei dem Vorsitzenden der Ärztekammer ... anzubringen.
Zu diesem Zeitpunkt wurde noch die Wohnung des Vorsitzenden als Einsendungsort angegeben.
Offensichtlich hatte die Ärztekammer noch kein Büro.
Die Auszählung der Wahlbriefe und Feststellung des Wahlergebnisses fand auf zwei
Sitzungen des Ärztekammervorstandes im Ständehaus unter Assistenz von zwei Sekretären
des Königlichen Statistischen Amtes statt. Es wurden gewählt für den
Regierungsbezirk Frankfurt/Oder bei 216 abgegebenen Stimmen,
ungültig 9
6 Mitglieder: mit einer Stimmenzahl zwischen 207 und 158 Stimmen
6 Stellvertreter
Regierungsbezirk Potsdam (damals zählten Charlottenburg,
Schöneberg, Rixdorf usw. noch zum Regierungsbezirk Potsdam)
bei 303 abgegebenen Stimmen, ungültig 15
17 Mitglieder: mit einer Stimmenzahl zwischen 286 und 264 Stimmen
17 Stellvertreter
Berlin
bei 1 381 Stimmen, ungültig 97
38 Mitglieder: mit einer Stimmenzahl zwischen 1 258 und 705 Stimmen. (Körte lehnte die
Wahl in die Kammer ab.)
Im Vorstand blieb in dieser und den folgenden Wahlen das Verhältnis
zwischen Berlinern und Brandenburgern gleich. Es wurde jedoch nun eine Geschäftsstelle
eingerichtet. Im Jahre 1912 wurde für die Wahlen zur Ärztekammer insofern eine Änderung
vorgenommen, als an die Stelle des Stadtkreises Berlin nunmehr der Landespolizeibezirk
Berlin trat.
Wegen des ersten Weltkrieges wurde die Wahlperiode der Ärztekammern
durch eine in der Preußischen Gesetzes-Sammlung veröffentlichte Veordnung vom 19. Juli
1917 bis zum 31.12.1918 verlängert.
Bedingt durch die politischen Verhältnisse fanden die Wahlen aber
erst 1919 statt. Bei der Vorbereitung stellte sich heraus, dass das Verzeichnis der
Wahlberechtigten mangelhaft war. Unter dem 11. April 1919 wurden die Kreisärzte von dem
nun für das Gesundheitswesen zuständigen Ministerium für Volkswohlfahrt angewiesen,
neue Wahllisten aufzustellen und der Ärztekammer zu übersenden. Im Amtsblatt vom 17.
Januar 1920 wurde das Wahlergebnis verkündet. Es entfielen auf:
Landespolizeibezirk Berlin 68 Mitglieder und 68 Stellvertreter
Regierungsbezirk Potsdam 24 Mitglieder und 24 Stellvertreter
Regierungsbezirk Frankfurt/O 7 Mitglieder und 7 Stellvertreter
Zu diesem Zeitpunkt waren die Auswirkungen des verlorenen Krieges in
territorialer Hinsicht und auch die Folgen der Bildung der Einheitsgemeinde Berlin des
sogenannten Groß-Berlin-Gesetzes noch nicht abzusehen.
Der Sitz der Ärztekammer wurde zum 1. April 1919 von der
Alt-Berliner Innenstadt (Berlin C) nach Charlottenburg in die Nettelbeckstraße (Berlin SW
62) verlegt. Schon bald begannen Verhandlungen über die notwendigen Neugliederungen der
Kammerbezirke, insbesondere für die schlesischen Provinzen und die Gebiete östlich der
Oder, wo die Provinz Grenzmark Posen-Westpreußen gebildet wurde. Durch ein Gesetz über
die Errichtung gemeinsamer Ärztekammern für die Provinzen Niederschlesien und
Oberschlesien sowie für die Provinzen Brandenburg und Grenzmark Posen-Westpreußen sowie
die Stadt Berlin vom 18. Juli 1924 wurde eine Neuregelung versucht, deren
Unzulänglichkeit für die brandenburgische Ärztekammer sich bald herausstellte. Die
Interessen der Ärzte in den verschiedenen Teilen der Provinzen waren zu unterschiedlich.
Selbst im Bereich der Einheitsgemeinde Berlin gab es erhebliche Auseinandersetzungen um
die Zugehörigkeit zu einer Kammer für das Stadtgebiet oder den Bereich der übrigen
Gebiete. Während die ärztlichen Standesvereine von Alt-Berlin, Charlottenburg,
Schöneberg, Spandau, Weißensee, Pankow, Neukölln und der südwestlichen Gebiete (mit
Ausnahme des neuen Verwaltungsbezirkes Zehlendorf) sich für einen Kammerbezirk im Umfang
der neuen Stadtgrenzen der Einheitgemeinde einsetzten, stritten die ärztlichen
Standesvereine im Norden, Osten und Südosten des Stadtgebietes für den Verbleib in der
Ärztekammer für die übrige Provinz. Sowohl der Magistrat von Berlin als auch die
preußische Gesundheitsverwaltung vertraten die Auffassung, dass eine unterschiedliche
Zugehörigkeit der Ärzte in den verschiedenen Stadtteilen nur zu Kompetenzwirrwarr bei
Verhandlungen über Anstellungen von Ärzten in kommunalen Eirichtungen,
Auseinandersetzungen mit Versicherungsträgern und bei anderen Gelegenheiten führen
würde.
Durch das Gesetz über Ärztekammern und einen Ärztekammerausschuß
vom 30. Dezember 1926 wurde folgende Regelung getroffen:
§ 1
Für jede Provinz und für Berlin ist eine
Ärztekammer zu errichten. Die Kammern haben ihren Sitz am Amtsitze des Oberpräsidenten.
Für die Provinzen Brandenburg und Grenzmark
Posen-Westpreußen wird eine gemeinsame Ärztekammer mit dem Sitze in Berlin, für die
Provinzen Oberschlesien und Niederschlesien eine gemeinsame Ärztekammer mit dem Sitze in
Breslau errichtet.
§ 2
Der Geschäftskreis der Ärztekammern umfaßt die
Erörterung aller Fragen und Angelegenheiten, die den ärztlichen Beruf oder die
öffentliche Gesundheitspflege betreffen, sowie Wahrnehmung und Vertretung der Interessen
des ärztlichen Standes
Auf je 50 Ärzte waren ein Mitglied und ein
Stellvertreter der Ärztekammer zu wählen. Jeder Wahlkreis hatte Anspruch auf wenigstens
zwei Mitglieder.
Die Wahlperiode der Ärztekammern
wurde um ein Jahr bis zum 31. Dezember 1928 verlängert. Während die Wahl für Berlin
durch den Vorstand der bisherigen Ärztekammer zu organisieren war, wurde per Gesetz für
die beiden Provinzen ein vom Oberpräsidenten beauftragter Beamter als Wahlleiter
eingesetzt. Der Oberpräsident bestimmte die Beisitzer des Wahlausschusses und ihre
Stellvertreter aus den Reihen der Wahlberechtigten.
Während die Geschäftsräume der Berliner Ärztekammer
in der Nettelbeckstraße verblieben, bezog die neugebildete Ärztekammer für die beiden
Provinzen Räume in der Hubertusallee in Berlin-Grunewald und blieb dort, auch nachdem
1935 die ärztliche Selbstverwaltung durch die Reichsärzteordnung aufgehoben und der
Reichsärzteführung in München unterstellt worden war.
Im zweiten Weltkrieg wurde dieser Dienstsitz bei einem
Bombenangriff zerstört.
An dieser Stelle kann nicht auf die Entwicklung der brandenburgischen Ärztekammer am Ende
der Weimarer Republik und die schon dort beginnende Machtergreifung durch die Anhänger
des Nationalsozialismus und die späteren Vorgänge im Dritten Reich eingegangen werden.
Über die ärztlichen Funktionäre dieser Zeit haben sich, trotz der Ausbombung des
Dienstgebäudes in der Hubertusallee Unterlagen erhalten, während die Geschäftsakten der
Ärztekammer verlorengegangen sind.
Auf die Änderungen der Aufgaben der Ärztekammer und
das ärztliche Ehrengericht, das um die Jahrhundertwende eine besondere Rolle hinsichtlich
der ärztlichen Standesehre spielte, könnte in einem gesondert Beitrag näher eingegangen
werden. Die Frage der Verkündung von Bekanntmachungen der Ärztekammer in der ärztlichen
Standespresse bedarf einer besonderen Untersuchung. Dabei ist zu berücksichtigen,
dass die wissenschaftlichen Bibliotheken diese Zeitschriften nicht besonders beachtet haben und
daher die Rekonstruktion dieser "grauen Literatur" nicht einfach ist.
Schließlich verdienen auch Ärzte, die sich in der Vergangenheit in der ärztlichen
Standespolitik betätigt haben, eine Würdigung.
Dr. phil. Dr. med. M. Stürzbecher
Buggestraße 10b
12163 Berlin