Panoramabild der Kammer

Dr. med. Udo Wolter

Gründungsmitglieder erinnern sich...

Dr. med. Udo Wolter
Facharzt für Chirurgie, Schwerpunkt Unfallchirurgie, Zusatzbezeichnung Handchirurgie,
Oberarzt in der Klinik für Unfallchirurgie der Ruppiner Kliniken in Neuruppin 

  • Juni 1990 Leiter der Arbeitsgruppe Weiterbildung der Ärztekammer Land Brandenburg e. V.
  • September 1990 Wahl als Kammermitglied und Vorsitzender des Ausschusses Weiterbildung
  • 1992 Wahl zum Vizepräsidenten, zweiter in der Geschichte der LÄKB
  • 1996 Wahl zum Präsidenten
  • seit 1990 Mitglied der Ständigen Konferenz ärztliche Weiterbildung der Bundesärztekammer,
  • seit 1996 Vorstandsmitglied der Bundesärztekammer, Mitglied der Deutschen Akademie für Gebietsärzte, Vorsitzender des Marburger Bund-Landesverbandes Berlin/Brandenburg und Vorstandsmitglied im Bundesverband.

Brandenburg – von der Ausbildung zur Weiterbildung

Im Jahr 2000, wenn die 3. Legislaturperiode der Landesärztekammer Brandenburg zu Ende geht, feiern wir unser 10jähriges Bestehen. Wir sind eine junge Kammer, aber manchmal kommt mir die Anfangszeit schon so lange zurückliegend vor, dass die Einzelheiten des Beginns allmählich verblassen.

Schon aus diesem Grunde ist es wichtig, einiges aus verschiedener Sicht Revue passieren zu lassen und aufzuschreiben. Vielleicht kann man es in zehn Jahren oder wenn wieder einmal ein Deutscher Ärztetag im Land Brandenburg stattfindet, verwenden. Vielleicht werden es auch die Ansätze einer Kammerchronik, für die wir bisher so wenig Zeit hatten.
Jetzt ist erst einmal die verfasste Ärzteschaft vom 1. Bis 5. Juni 1999 zum 102. Deutschen Ärztetag in Cottbus zu Gast.

Im Mai 1990, wir waren noch DDR-Bürger, aber schon in einem neuen Ärztebund – dem Virchowbund – organisiert, kam der Ruf aus Cottbus, eine Ärztekammer zu gründen.
Gesagt, getan, zwei Kollegen aus Neuruppin setzten sich ins Auto und fuhren die lange Strecke nach Cottbus. Unser Ziel war das dortige Bezirkskrankenhaus. Einige Kolleginnen und Kollegen hatten sich versammelt. Uns einte nur eines, dass wir ganz konkret nicht wussten, was eine Ärztekammer eigentlich für einen Sinn hat. Ich hatte versucht, mich etwas zu belesen. DDR-Literatur zu diesem Thema gab es kaum, bundesdeutsche Literatur über Ärztekammertätigkeit war gerade nicht zur Hand. Vieles wusste man also nur durch Spruchpropaganda.
Als wir uns einig waren, dass es eine Ärztekammer Brandenburg geben soll, wurden erste Aufgaben verteilt. Ich hatte mich für Weiter- und Fortbildung entschieden. Bei der Weiterbildung ist es bis heute geblieben.

Ich startete also in den folgenden Tagen eine Hilfskampagne und ließ mir aus den Ärztekammern der alten Bundesländer die Weiterbildungsordnungen schicken. Dann begann das Studium. Damals staunte ich nicht schlecht, dass es fast identische Wortlaute gab.
Von einer Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer erfuhr ich erst später. Nur einige Druckfehler machten die Unterschiede aus.

Und wie sieht die Weiterbildungsordnungen heute aus? Es gibt kaum noch identische, da zuviel unstimmige Dinge eingegangen sind. Ich gebe zu, dass auch wir Ossis mit unseren alten Bezeichnungen und "Ausbildungsgängen" kräftig dazu beigetragen haben.

Es galt schließlich, etwas Besitzstandswahrung aus der DDR mit hinüberzunehmen. In den folgenden Monaten entstand unsere erste Weiterbildungsordnung, die auf der Kammerversammlung am 15.12.1990 in Cottbus verabschiedet wurde. Das Heilberufsgesetz gab es zu diesem Zeitpunkt in Brandenburg noch nicht. Es sollte noch lange auf sich warten lassen.

Hilfreich waren die Zusammenkünfte der ostdeutschen Weiterbildungsbeauftragten mit regelmäßigen Treffen in Berlin und München. Wir diskutierten über verschiedene Begriffe und erkannten mit Verwunderung den Sinn der Weiterbildungsordnung als Honorarordnung, als Schilderordnung usw.
Dadurch ging einiges verloren, was in der ehemaligen DDR selbstverständlich war. Beispiel Diabetologie: In der DDR konnten fast alle Kliniker, die mit Zuckerkranken zu tun hatten, die Subspezialisierung "Diabetologie" erlangen.

Subspezialisierungen hatten allerdings einen großen Nachteil. Entsprechend der "Bedarfsplanung" musste die Ausbildung durch den Bezirksarzt genehmigt werden. Viele Kolleginnen und Kollegen haben jahrelang auf Spezialgebieten gearbeitet und waren hier auch Experten. Ihnen blieb die Anerkennung aus formalen Gründen verwehrt, wenn sie keine Erlaubnis des Bezirksarztes hatten. Das mussten wir unseren Kollegen in den alten Ländern klarmachen, auch, dass die Subspezialisierung nicht gebietsbezogen war, und dass man laut Gesetz promoviert sein musste.

Das alles war in der Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer nicht enthalten. Jetzt gut zehn Jahre später, haben wir fast alles geregelt. Nach den Übergangsbestimmungen konnten wir vieles angleichen, einiges blieb trotzdem auf der Strecke. Das war uns klar. Wir stehen aber dazu. Nun können wir nur hoffen, dass wir nach zehn Jahren auf dem 103. Deutschen Ärztetag in Köln im Jahr 2000, wenn wir wieder einmal Weiterbildung novellieren, abermals ein Werk zustandebringen, das jede Ärztekammer problemlos übernehmen kann. Ich verspreche, dass die Brandenburger dazu ihren Beitrag liefern werden.

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