Gründungsmitglieder erinnern sich...
Dr. med. Udo Wolter
Facharzt für Chirurgie, Schwerpunkt Unfallchirurgie, Zusatzbezeichnung Handchirurgie,
Oberarzt in der Klinik für Unfallchirurgie der Ruppiner Kliniken in Neuruppin
- Juni 1990 Leiter der Arbeitsgruppe Weiterbildung der Ärztekammer
Land Brandenburg e. V.
- September 1990 Wahl als Kammermitglied und Vorsitzender des
Ausschusses Weiterbildung
- 1992 Wahl zum Vizepräsidenten, zweiter in der Geschichte
der LÄKB
- 1996 Wahl zum Präsidenten
- seit 1990 Mitglied der Ständigen Konferenz ärztliche
Weiterbildung der Bundesärztekammer,
- seit 1996 Vorstandsmitglied der Bundesärztekammer, Mitglied der
Deutschen Akademie für Gebietsärzte, Vorsitzender des Marburger Bund-Landesverbandes
Berlin/Brandenburg und Vorstandsmitglied im Bundesverband.
Brandenburg von der Ausbildung zur Weiterbildung
Im Jahr 2000, wenn die 3. Legislaturperiode der Landesärztekammer Brandenburg zu Ende
geht, feiern wir unser 10jähriges Bestehen. Wir sind eine junge Kammer, aber manchmal
kommt mir die Anfangszeit schon so lange zurückliegend vor, dass die Einzelheiten des
Beginns allmählich verblassen.
Schon aus diesem Grunde ist es wichtig, einiges aus verschiedener Sicht Revue passieren zu
lassen und aufzuschreiben. Vielleicht kann man es in zehn Jahren oder wenn wieder einmal
ein Deutscher Ärztetag im Land Brandenburg stattfindet, verwenden. Vielleicht werden es
auch die Ansätze einer Kammerchronik, für die wir bisher so wenig Zeit hatten.
Jetzt ist erst einmal die verfasste Ärzteschaft vom 1. Bis 5. Juni 1999 zum 102.
Deutschen Ärztetag in Cottbus zu Gast.
Im Mai 1990, wir waren noch DDR-Bürger, aber schon in einem neuen Ärztebund dem
Virchowbund organisiert, kam der Ruf aus Cottbus, eine Ärztekammer zu gründen.
Gesagt, getan, zwei Kollegen aus Neuruppin setzten sich ins Auto und fuhren die lange
Strecke nach Cottbus. Unser Ziel war das dortige Bezirkskrankenhaus. Einige Kolleginnen
und Kollegen hatten sich versammelt. Uns einte nur eines, dass wir ganz konkret nicht
wussten, was eine Ärztekammer eigentlich für einen Sinn hat. Ich hatte versucht, mich
etwas zu belesen. DDR-Literatur zu diesem Thema gab es kaum, bundesdeutsche Literatur
über Ärztekammertätigkeit war gerade nicht zur Hand. Vieles wusste man also nur durch
Spruchpropaganda.
Als wir uns einig waren, dass es eine Ärztekammer Brandenburg geben soll, wurden erste
Aufgaben verteilt. Ich hatte mich für Weiter- und Fortbildung entschieden. Bei der
Weiterbildung ist es bis heute geblieben.
Ich startete also in den folgenden Tagen eine Hilfskampagne und ließ mir aus den
Ärztekammern der alten Bundesländer die Weiterbildungsordnungen schicken. Dann begann
das Studium. Damals staunte ich nicht schlecht, dass es fast identische Wortlaute gab.
Von einer Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer erfuhr ich erst später. Nur
einige Druckfehler machten die Unterschiede aus.
Und wie sieht die Weiterbildungsordnungen heute aus? Es gibt kaum noch identische, da
zuviel unstimmige Dinge eingegangen sind. Ich gebe zu, dass auch wir Ossis mit unseren
alten Bezeichnungen und "Ausbildungsgängen" kräftig dazu beigetragen haben.
Es galt schließlich, etwas Besitzstandswahrung aus der DDR mit hinüberzunehmen. In den
folgenden Monaten entstand unsere erste Weiterbildungsordnung, die auf der
Kammerversammlung am 15.12.1990 in Cottbus verabschiedet wurde. Das Heilberufsgesetz gab
es zu diesem Zeitpunkt in Brandenburg noch nicht. Es sollte noch lange auf sich warten
lassen.
Hilfreich waren die Zusammenkünfte der ostdeutschen Weiterbildungsbeauftragten mit
regelmäßigen Treffen in Berlin und München. Wir diskutierten über verschiedene
Begriffe und erkannten mit Verwunderung den Sinn der Weiterbildungsordnung als
Honorarordnung, als Schilderordnung usw.
Dadurch ging einiges verloren, was in der ehemaligen DDR selbstverständlich war. Beispiel
Diabetologie: In der DDR konnten fast alle Kliniker, die mit Zuckerkranken zu tun hatten,
die Subspezialisierung "Diabetologie" erlangen.
Subspezialisierungen hatten allerdings einen großen Nachteil. Entsprechend der
"Bedarfsplanung" musste die Ausbildung durch den Bezirksarzt genehmigt werden.
Viele Kolleginnen und Kollegen haben jahrelang auf Spezialgebieten gearbeitet und waren
hier auch Experten. Ihnen blieb die Anerkennung aus formalen Gründen verwehrt, wenn sie
keine Erlaubnis des Bezirksarztes hatten. Das mussten wir unseren Kollegen in den alten
Ländern klarmachen, auch, dass die Subspezialisierung nicht gebietsbezogen war, und dass
man laut Gesetz promoviert sein musste.
Das alles war in der Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer nicht enthalten.
Jetzt gut zehn Jahre später, haben wir fast alles geregelt. Nach den
Übergangsbestimmungen konnten wir vieles angleichen, einiges blieb trotzdem auf der
Strecke. Das war uns klar. Wir stehen aber dazu. Nun können wir nur hoffen, dass wir nach
zehn Jahren auf dem 103. Deutschen Ärztetag in Köln im Jahr 2000, wenn wir wieder einmal
Weiterbildung novellieren, abermals ein Werk zustandebringen, das jede Ärztekammer
problemlos übernehmen kann. Ich verspreche, dass die Brandenburger dazu ihren Beitrag
liefern werden.