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Kammerbeitrag 2023

Gem. Beitragsordnung vom 8. April 2015 erhebt die Landesärztekammer Brandenburg von ihren Kammerangehören zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben jährlich einen Mitgliedsbeitrag.

Gem. Beitragsordnung vom 8. April 2015 erhebt die Landesärztekammer Brandenburg von ihren Kammerangehören zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben jährlich einen Mitgliedsbeitrag.

Wichtige Hinweise und Termine

Die Kammerversammlung beschließt vor Beginn des Haushaltsjahres den Beitragssatz. Im Jahr 2023 beträgt der Beitragssatz 0,58 % Ihrer Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit des Jahres 2021. Erzielten Sie im Jahr 2021 keine Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit, bilden die Einkünfte des Jahres 2022 die abweichende Bemessungsgrundlage.

  1. März 2023: Abgabe der Selbsteinstufung
31. März 2023: Zahlungsziel des Kammerbeitrages
31. März 2023: letzter Termin für Anträge auf Stundung, Ermäßigung bzw. Erlass

Selbsteinstufung über unser Online-Mitgliederportal

Über unser Mitgliederportal können Sie Ihre Selbsteinstufung schnell und komfortabel erledigen, Ihre Einkommensnachweise (auch für vorherige Beitragsjahre) hochladen und die Zahlungsmethode auswählen.

Informationen zur Online-Selbsteinstufung finden Sie hier...

Aufruf des Mitgliederportals unter:
portal.laekb.de

Selbsteinstufung ohne Einkommensteuerbescheid oder sonstige Nachweise

Wenn Ihr Einkommensteuerbescheid des Bemessungsjahres noch nicht vorliegt, nehmen Sie bitte termingerecht eine vorläufige Selbsteinstufung auf der Grundlage einer Schätzung Ihrer Einkünfte im Bemessungsjahr 2021 (bzw. abweichendes Bemessungsjahr 2022) vor. Dazu kreuzen Sie „vorläufige Selbsteinstufung“ auf unserem Vordruck an, bzw. aktivieren das entsprechende Feld im Mitgliederportal. Ihren Einkommensteuerbescheid reichen Sie bitte unaufgefordert nach, sobald dieser vorliegt.

Die Nichtvorlage des Einkommensteuerbescheides begründet keinen Aufschub der Selbsteinstufung, da in diesem Fall die Festsetzung des Beitrages mittels Beitragsbescheid durch die Landesärztekammer erfolgt (§ 4 Abs. 3 Beitragsordnung).

Beitragsrückstände

Bei Vorliegen besonderer Umstände, kann zur Vermeidung unzumutbarer finanzieller Härten ein schriftlicher Antrag auf Stundung, Ermäßigung oder Erlass des Kammerbeitrages gestellt werden. Die Frist zur Antragsstellung endet am 31. März 2023.

Ebenso kann die Zahlung des Beitrages in Raten auf Antrag vereinbart werden. Hierzu beraten Sie unsere Mitarbeiterinnen der Beitragsbuchhaltung.

Hinweis zu PDF-Formularen

PDF-Formulare können mit den Browsern Microsoft Edge, Firefox und Chrome nicht wie beabsichtigt verwendet werden.

Weiterführende Informationen finden Sie hier

Kontakt

Telefax: 0355 78010-298
E-Mail: beitrag@laekb.de