Über die inhaltlichen Schwerpunkte hat die Sachverständigenkommission Hygiene der Landesärztekammer Brandenburg im Konsens mit der Bundesärztekammer Festlegungen getroffen.
Zur Abschlussprüfung ist eine entsprechende Bescheinigung über die Erfüllung dieser Vorgaben, ausgestellt vom Verantwortlichen der Hospitationsstätte, vorzulegen.
Wir bitten die Hospitanten, rechtzeitig persönliche Terminabsprachen direkt mit den in Frage kommenden Einrichtungen zu tätigen. Auf Anfrage erklärten sich folgende Ansprechpartner bereit, Hospitanten zu betreuen:
Ansprechpartner finden Sie hier.
Ansprechpartner finden Sie hier.
Ansprechpartner finden Sie hier.
Weitere Informationen finden Sie hier.